Wundsekret, Nasensekret, Sputum, Blut, Urin (bei Harnwegsinfekt), besiedelte Haut
Meldepflicht
Keine namentliche Meldepflicht nach IfSG fuer MRSA-Besiedelung
Meldepflicht nach Paragraph 6 Abs. 3 IfSG bei gehaeftem Auftreten nosokomialer Infektionen
Meldepflicht nach Paragraph 23 Abs. 4 IfSG: Dokumentation und Bewertung von MRSA im Rahmen der Surveillance
Stand: 05.08.2026
Dieses Merkblatt ersetzt keine individuelle fachliche Beurteilung im Einzelfall. Maßgeblich sind die geltenden Empfehlungen von RKI und KRINKO sowie die Vorgaben Ihrer Aufsichtsbehörde.
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