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Prevent Infect
EMB-030

Influenza-zoonotisch

Erregertyp
Virus
Isolierung
Tröpfchen-Iso
Infektiöses Material

Infektiöses Material ist erregerhaltiges, respiratorisches Sekret[5]. Die Viren werden beim Husten oder Niesen ueber Schleimtroepfchen ausgestossen[1]. Ein unnötiges Beruehren von Augen, Nase oder Mund sollte vermieden werden, da in diesen Schleimhautbereichen vermehrt Viren nachweisbar sind[1].

Meldepflicht

Meldepflicht gemäss Infektionsschutzgesetz (IfSG): Gemäss §6 Abs. 1 Buchstabe s IfSG ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und der Tod an aviärer Influenza dem Gesundheitsamt namentlich zu melden. Darüber hinaus wird dem Gesundheitsamt gemäss § 7 Abs. 1 IfSG der direkte Nachweis von Influenzaviren, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet. Die Meldungen muessen dem Gesundheitsamt spaetestens 24 Stunden nach Diagnosestellung erfolgen.

Stand: 05.08.2026

Dieses Merkblatt ersetzt keine individuelle fachliche Beurteilung im Einzelfall. Maßgeblich sind die geltenden Empfehlungen von RKI und KRINKO sowie die Vorgaben Ihrer Aufsichtsbehörde.
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