Blut, Speichel/Rachenabstrich, Urin, Samenflüssigkeit, Liquor, Pleuraflüssigkeit, Erbrochenes, Stuhl, alle Koerperflüssigkeiten. Uebertragung prinzipiell solange Virus nachweisbar: Urin 3-9 Wochen, Samenflüssigkeit bis 3 Monate nach Krankheitsbeginn.
Meldepflicht
§ 6, § 7, § 8, § 9, § 34, § 11 IfSG: Verdacht, Erkrankung, Tod, Nachweis namentlich und unverzueglich (innerhalb 24h) an Gesundheitsamt. Auch Importfaelle und Kontakte erfassen.
Stand: 05.08.2026
Dieses Merkblatt ersetzt keine individuelle fachliche Beurteilung im Einzelfall. Maßgeblich sind die geltenden Empfehlungen von RKI und KRINKO sowie die Vorgaben Ihrer Aufsichtsbehörde.
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