Aerosole aus kontaminiertem Wasser. Kein infektioeses Material beim Patienten (keine Uebertragung Mensch-zu-Mensch).
Meldepflicht
§7, §8, §9, §11 IfSG: Namentliche Meldung von Erkrankung/Tod bei Nachweis Legionella spp. (akute Infektion) innerhalb 24h ans Gesundheitsamt.
Stand: 05.08.2026
Dieses Merkblatt ersetzt keine individuelle fachliche Beurteilung im Einzelfall. Maßgeblich sind die geltenden Empfehlungen von RKI und KRINKO sowie die Vorgaben Ihrer Aufsichtsbehörde.
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