Stuhl (mehrere Monate), Urin/Lochialsekrete bei postpartalen Maedern (7-10 Tage), Blut, Liquor, Eiter, Vaginalsekret, Mekonium. Faekal-oraler Uebertragungsweg moeglich, aber selten[1][2].
Meldepflicht
Gemäss §7, §8, §9, §11 IfSG: Namentliche Meldung des Nachweises von L. monocytogenes aus Blut, Liquor oder sterilen Substraten sowie Neugeborenenabstrichen innerhalb 24h[REP-037].
Stand: 05.08.2026
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