Kein infektiöses Material, da kein uebertragbarer Erreger. Kontaminiertes Material (z.B. Staub, Fluessigkeiten mit Rizin) kann toxisch wirken bei Kontakt mit Schleimhaeuten, Augen, Atemwegen oder geschädigter Haut.
Meldepflicht
Keine Meldepflicht gemäss IfSG. Bei Verdacht auf bioterroristische Exposition: Sofort RKI/ZBS und Gesundheitsaemter informieren.
Stand: 05.08.2026
Dieses Merkblatt ersetzt keine individuelle fachliche Beurteilung im Einzelfall. Maßgeblich sind die geltenden Empfehlungen von RKI und KRINKO sowie die Vorgaben Ihrer Aufsichtsbehörde.
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