Infizierte Schleimhäute, Sekret aus Primäraffekt/Ulcus durum, Condylomata lata, Plaques muqueuses, Blut (in frühen Stadien und Latenz). Hautläsionen im Sekundärstadium.[1][2][3]
Meldepflicht
Gemäß IfSG §7 (nicht-namentlich Labornachweis Treponema pallidum an RKI innerhalb 2 Wochen), §8 (Meldende Personen), §10 (Angaben). Namentliche Meldung bei Klinikfall ggf. §6.[Stammdaten]
Stand: 05.08.2026
Dieses Merkblatt ersetzt keine individuelle fachliche Beurteilung im Einzelfall. Maßgeblich sind die geltenden Empfehlungen von RKI und KRINKO sowie die Vorgaben Ihrer Aufsichtsbehörde.
Technisch notwendige Cookies brauchen wir, damit Anmeldung und Buchung funktionieren — die setzen wir immer. Zusätzlich würden wir gern messen, welche Seiten gelesen werden, um sie zu verbessern. Das passiert nur, wenn Sie zustimmen. Ihre Entscheidung können Sie jederzeit ändern.