Primär nicht relevant fuer nosokomiale Uebertragung in Reha. Infektioeses Material: Oozysten in Kot (Katzen), Gewebszysten in Fleisch. Kein Uebertragungsrisiko durch Koerperflüssigkeiten des Patienten (ausser plazentares Blut bei Schwangeren).
Meldepflicht
Meldepflicht gemaess §7, §8, §10 IfSG (namentlich bei Labornachweis). Konnatale Infektionen nicht namentlich gemaess §7 Abs. 3 IfSG an RKI (spatestens 2 Wochen).
Stand: 05.08.2026
Dieses Merkblatt ersetzt keine individuelle fachliche Beurteilung im Einzelfall. Maßgeblich sind die geltenden Empfehlungen von RKI und KRINKO sowie die Vorgaben Ihrer Aufsichtsbehörde.
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