Blut/Koerperfluessigkeiten (nicht direkt infektioes fuer Menschen; Uebertragung ausschliesslich faeko-oral via infiziertes Fleisch).
Meldepflicht
Namentliche Meldung gemäss IfSG §7, §8, §9, §11 bei Erkrankung/Tod. Direkter/indirekter Nachweis von Trichinella spiralis innerhalb 24 Stunden an Gesundheitsamt.
Stand: 05.08.2026
Dieses Merkblatt ersetzt keine individuelle fachliche Beurteilung im Einzelfall. Maßgeblich sind die geltenden Empfehlungen von RKI und KRINKO sowie die Vorgaben Ihrer Aufsichtsbehörde.
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