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Prevent Infect
Letzte Prüfung
10.04.2026
Rechtsgrundlage
§ 23 Abs. 3 IfSG; § 36 IfSG; § 18 IfSG; § 630f BGB; KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen" (August 2025); DGfdB R 94.04 (2013); DGfdB R 26.30.04 (Weißdruck 12/2025); VAH-Desinfektionsmittelliste (aktueller Stand); DVGW W 551; TRBA 250; PSA-VO (EU) 2016/425; DIN 19643 (2023)
01Zweck und Geltungsbereich

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) definiert die Mindestanforderungen an die Saunahygiene in allen Rehaeinrichtungen der Ihre Einrichtung mit Saunabetrieb. Ziel ist die gezielte Infektionsprävention zum Schutz von Rehabilitanden und Personal durch strukturierte, risikobasierte Hygienemaßnahmen.

Die SAA gilt für:

  • Trockensaunen (Finnische Sauna)
  • Dampfbäder / Dampfsaunen (sofern vorhanden)
  • Kabinen-Ruheräume und unmittelbar angrenzende Barfußbereiche (Vorraum, Dusche, Fußbecken)

Die SAA gilt nicht für: Schwimmbeckenwasser (→ SAA-REHA-002 Schwimmbad- und Bewegungsbadhygiene), Hydrotherapiebecken (→ SAA-REHA-033 Hydrotherapie/Wannenbäder/Stangerbad/Unterwassermassage) sowie allgemeine Flur- und Zimmerreinigung (→ Rahmenhygieneplan).

Die Einhaltung ist für alle Mitarbeitenden verbindlich, die im Saunabereich tätig sind. Die Umsetzung obliegt der jeweils zuständigen Bereichsleitung.

Flankierend und auf Basis dieser SAA wird empfohlen zusätzlich einrichtungsspezifische, schriftliche Risikoanalyse für den Saunabereich, die die konkrete Rehabilitandenklientel, das Nutzungskonzept und den Betriebsumfang berücksichtigt durch die Leitung der Saunaeinrichtung zu erstellen. Präventionsmaßnahmen sind so wenig eingreifend wie möglich zu gestalten, um rehabilitationstypische Abläufe (z. B. Gruppenaktivitäten) zu erhalten.

02Infrastruktur und Ausstattung

2. Infrastruktur und Ausstattung

Notfallausstattung

  • Jede Saunakabine ist mit einer Notfallmeldeeinrichtung (Alarmknopf oder Leinenzug) auszustatten – gut sichtbar, mit Kurzanleitung beschriftet und regelmäßig auf Funktion geprüft.
  • Erste-Hilfe-Ausstattung muss in unmittelbarer Nähe des Saunabereichs verfügbar sein.
  • Notausstieg muss jederzeit ungehindert erreichbar sein.

Saunaöfen und Saunasteine

  • Regelmäßige Wartung durch Fachpersonal (Heizelement, Thermostat, Temperaturanzeige): Intervall gemäß Herstellervorgabe, mindestens jährlich; Ergebnisse protokollieren.
  • Saunasteinkontrolle: Zerbröselte, stark verkalkte oder rissige Steine alle 1–2 Jahre austauschen; bei erkennbarer Beschädigung sofort ersetzen.
  • Grobe Rückstände auf den Steinen regelmäßig mechanisch entfernen.

Thermische Desinfektion – Betriebsführung

  • Nach der täglichen Reinigung Saunaanlage auf ≥ 100 °C aufheizen lassen; dies reduziert die Restkeimbelastung auf Holzoberflächen wirksam.
  • Temperatur unter der Raumdecke während des Betriebs muss konstant ≥ 90 °C betragen.

Legionellenprophylaxe (Duschen im Saunabereich)

  • Warmwasserspeicher: Temperatur ≥ 60 °C dauerhaft sicherstellen.
  • Zirkulationsrücklauf: Temperatur ≥ 55 °C (Temperaturdifferenz max. 5 K).
  • Duschköpfe und Durchflussbegrenzer: regelmäßige Wechselroutine gemäß Wartungsprotokoll; bei Stillstand ≥ 72 Stunden vor Wiederinbetriebnahme ausreichend spülen (mindestens 3 Minuten Warm- und Kaltwasser, siehe auch SAA Spülung von nicht genutzen Wasserauslässen).
  • Legionellenprüfung durch akkreditiertes Labor: mindestens 1× jährlich (bei erhöhtem Risiko ggf. häufiger); Prüfnachweise 10 Jahre aufbewahren.

Raumlufttechnik

Ausreichende Zu- und Abluft der Saunakabine sicherstellen. Luftwechsel nach Betriebsende beschleunigt die Abtrocknung und reduziert Restkeimbelastung. Kabinentür nach Reinigung geöffnet lassen, bis Holzflächen vollständig abgetrocknet sind.

Händehygiene-Infrastruktur

  • Mindestens je 1 Händedesinfektionsspender am Eingang des Saunabereichs und im Ruheraum aufstellen; zu verwendendes Präparat gemäß einrichtungsinternem Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan (VAH-gelistetes Produkt).
03Reinigung und Desinfektion der Saunakabine

3. Reinigung und Desinfektion der Saunakabine

Grundprinzip: Reinigung erfolgt immer vor der Desinfektion, da Schmutz die Desinfektionswirkung erheblich hemmt. In der Saunakabine übernimmt die thermische Desinfektion (Aufheizen auf ≥ 100 °C nach Betriebsende) einen wesentlichen Teil der Keimreduktion auf Holzoberflächen; chemische Desinfektion ist differenziert und materialverträglich einzusetzen.

Die jeweils zu verwendenden Desinfektionsmittel, Konzentrationen und Einwirkzeiten sind dem einrichtungsinternen Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan zu entnehmen.

Notwendige PSA für das Reinigungspersonal

  • Chemikalienbeständige Einmalhandschuhe (Nitril, Kategorie III gemäß PSA-VO (EU) 2016/425)
  • Schutzbrille (beim Umgang mit Desinfektionsmittelkonzentraten)
  • Rutschhemmende Schutzschuhe (mind. SB für Nassbereiche, empfohlen S1/S2)
  • Sprühdesinfektion grundsätzlich vermeiden (Aerosolbelastung); wenn unvermeidbar: FFP2-Atemschutzmaske tragen

Tägliche Unterhaltsreinigung und Desinfektion (nach Betriebsende)

  1. Alle losen Gegenstände (Aufgusseimer, Kellen, Holzroste) aus der Kabine entfernen und separat reinigen.
  2. Grobe Verschmutzungen (Schweißrückstände, Hautpartikel) mit Reinigungstuch und warmem Wasser mechanisch entfernen.
  3. Nicht-Holzflächen (Türgriff, Türrahmen, Türinnenseite, Handläufe aus Edelstahl/Metall, Thermometer-/Hygrometerfassung): Wischdesinfektion mit VAH-gelistetem, materialverträglichem Flächendesinfektionsmittel (Wirkbereich: bakterizid, levurozid, begrenzt viruzid) gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan.
  4. Holzflächen (Liegen, Wandverkleidung, Holzböden): feucht-mechanische Reinigung mit sauberem Wasser (ggf. pH-neutralem Reiniger). Keine aggressiven Desinfektionsmittel, starken Säuren/Laugen oder halogenhaltigen Verbindungen auf Holzoberflächen verwenden (Schädigung der Holzstruktur; schädliche Dämpfe beim nachfolgenden Aufheizen möglich). Die anschließende thermische Erhitzung auf ≥ 100 °C übernimmt die Keimreduktion.
  5. Barfußboden der Kabine, Vorraum und Dusche: Tägliche Wischdesinfektion mit geeignetem Mittel gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan (Wirkbereich A + B: bakterizid, fungizid, begrenzt viruzid, nähere Details siehe VAH-Listung). Sprühdesinfektion nur an schwer zugänglichen Stellen; Wischdesinfektion ist zu bevorzugen.
  6. Fußbodenabläufe und Überlaufrinnen reinigen und desinfizieren (erhöhte Schimmelpilzgefahr).
  7. Farbliche Kennzeichnung der Reinigungsutensilien einhalten (gemäß einrichtungsinternem Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan, Grundlage DGfdB R 94.04): Rot = WC/Urinalbereich; Gelb = übriger Sanitärbereich/Duschen; Blau = Saunakabine und Ruhebereich.
  8. Reinigungstücher und -mopps nach Gebrauch desinfizierend waschen (≥ 60 °C), vollständig trocknen und trocken lagern.

Wöchentliche Grundreinigung

  • Saunaöfen, Steinablagerungen und schwer zugängliche Holzbereiche (Unterseiten der Liegen) mechanisch reinigen.
  • Türdichtungen, Scharniere und Glaselemente desinfizieren (VAH-gelistetes Mittel, materialverträglich).
  • Saunasteinstatus prüfen: Zerbröselte, stark verkalkte oder rissige Steine unverzüglich austauschen (Richtwert alle 1–2 Jahre, bei Bedarf früher).

Jährliche Inspektion

  • Saunaofen: Heizelement, Thermostat und Temperaturanzeige durch Fachpersonal prüfen und Ergebnis protokollieren.
  • Vollständige Grundreinigung aller Holzbauteile; ggf. Erneuerung durch Fachbetrieb.

Bei Kontamination (Blut, Erbrochenes, Fäkalien)

  1. Sofortige Sperrung der Sauna oder des betroffenen Bereichs.
  2. PSA anlegen (Handschuhe, ggf. Schutzkittel, Mund-Nasen-Schutz).
  3. Grobreinigung der sichtbaren Kontamination.
  4. Wischdesinfektion mit geeignetes Produkt entsprechend dem Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan wählen; Einwirkzeit einhalten.
  5. Ereignis dokumentieren (Datum, Ursache, Maßnahme, verantwortliche Person).
04Aufguss-Hygiene

4. Aufguss-Hygiene

Professionell durchgeführte Aufgüsse sind ein hygienisch unbedenkliches Element des Saunabetriebs: Das Aufgusswasser verdampft unmittelbar auf den ≥ 400 °C heißen Steinen, sodass eine thermische Desinfektion der Kabinenluft im Hochtemperaturbereich stattfindet.

Betriebsparameter (gemäß DGfdB R 26.30.04, Weißdruck 12/2025)

  • Raumtemperatur unter der Decke: mindestens 90 °C
  • Maximale Aufgussdauer: maximal 12 Minuten (Standardbereich: 6–10 Minuten)
  • Aufgusswassermenge: Richtwert 20–30 g Wasser pro m³ Rauminhalt; nach raumspezifischer Prüfung und Erprobung (mittels Verbandsfragebogen) bis zu 60 g/m³ zulässig
  • Häufigkeit für Personal: maximal 1 Aufguss pro Stunde (Arbeitsschutz)

Hygienische Anforderungen an Aufgussmittel

  • Ausschließlich lebensmittelrechtlich unbedenkliche ätherische Öle verwenden; keine Eigenherstellungen mit unbekanntem Allergiepotenzial.
  • Konzentrate separat vom Reinigungsbereich lagern; vorhandene Dosiersysteme nach jeder Benutzung reinigen.
  • Aufgusseimer und -kellen nach jedem Einsatz reinigen, vollständig trocknen und trocken lagern (Schimmelbildung vermeiden).
  • Verwendete Aufgussmittel dokumentieren (Produkt, Charge, Verwendungsdatum).

Personalqualifikation und Arbeitsschutz

  • Mindestens eine fachlich verantwortliche Person für Aufgüsse benennen und schriftlich festlegen.
  • Alle aufgussdurchführenden Mitarbeitenden nachweislich schulen (Dokumentation: Datum, Inhalt, Teilnehmerliste).
  • Während des Aufgusses wird empfohlen Oberkörperbekleidung und Kopfbedeckung zu tragen (Schutz vor Kondensationshitze).
  • Entwärmungszeit von 10–15 Minuten nach dem Aufguss einplanen; auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten.

Sicherheit der Rehabilitanden

  • Rehabilitanden vor Aufgussbeginn informieren: Dauer, verwendeter Duftstoff, jederzeitige Möglichkeit, den Raum zu verlassen.
  • (Not-) Ausstieg und Notfallrufanlage müssen während des Aufgusses ungehindert erreichbar bleiben.
05Ruheraum-Hygiene

5. Ruheraum-Hygiene

Der Ruheraum ist als Barfußbereich mit Körperkontaktflächen infektiologisch relevant (Übertragungsrisiko: Dermatophyten/Fußpilz, Warzen, Hautkeime). Reinigung und Desinfektion sind täglich konsequent umzusetzen.

Reinigung und Desinfektion

  • Liegen, Ruheliegen und alle Kontaktflächen (Lehnen, Handläufe, Türgriffe): tägliche Wischdesinfektion nach Betriebsende geeignemtem Mittel gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan.
  • Fußböden im Barfußbereich: tägliche Wischdesinfektion; wechselnd saure und alkalische Reinigung wird empfohlen (optimale Schimmelpilzprophylaxe).
  • Fußbodenabläufe und Überlaufrinnen täglich reinigen und desinfizieren.
  • Bei sichtbarer Kontamination: sofortige anlassbezogene Desinfektion (s. Kap. 3).

Ausstattung

  • Händedesinfektionsspender gut sichtbar im Ruheraum aufstellen (s. Kap. 2).
  • Ausreichend Einmalunterlagen oder Papierunterlagen für Liegen bereitstellen, sofern keine verpflichtende Handtucheinsatzpflicht für Rehabilitanden umgesetzt wird.
  • Abwurfbehälter für benutzte Einmalartikel und Textilien gut erreichbar bereitstellen.

Lüftung

Ausreichende Luftzirkulation im Ruheraum sicherstellen; relative Luftfeuchte ≤ 65 % (Schimmelpilzprävention). Technische Lüftung nach Betriebsende aktivieren oder Fensteröffnung sicherstellen.

06Textilmanagement

6. Textilmanagement

Benutzte Saunatextilien (Handtücher, Bademäntel, Unterlagen) sind Vektoren für Pilze, Bakterien und Viren und müssen als potenziell kontaminiert behandelt werden.

Bereitstellung und Wechsel

  • Jedem Rehabilitanden / jeder Rehabilitandin werden frische, saubere Handtücher und ggf. ein Bademantel zur Verfügung gestellt.
  • Mitnahme benutzter Textilien durch Rehabilitanden zurück auf Station oder in die Zimmer vermeiden (Markierungs- und Rückgabesystem einsetzen).
  • Wechselintervalle dokumentieren (Datum, Menge, verantwortliche Person) im einrichtungsinternen Wäscheprotokoll.

Aufbereitung (Waschverfahren)

  • Thermisch desinfizierendes Waschverfahren bei ≥ 60 °C für allgemeine Saunatextilien (Mindeststandard; s. auch SAA Validierung desinfizierender Waschverfahren).
  • Bei erhöhtem Infektionsrisiko (z. B. MRSA-Nachweis, Ausbruchsgeschehen): thermisch-desinfizierendes Verfahren bei ≥ 80 °C für ≥ 10 Minuten oder chemo-thermisches Verfahren mit VAH-gelistetem Produkt bei 40–60 °C gemäß Herstellerfreigabe.
  • Reine und unreine Wäsche strikt getrennt sammeln, transportieren und lagern (getrennte, eindeutig gekennzeichnete Wäschesäcke/-wagen).
  • Nasse oder kontaminierte Wäsche in flüssigkeitsdichten Säcken sammeln.

Reinigungstextilien

  • Reinigungstücher und Wischbezüge: nach Gebrauch desinfizierend waschen (≥ 60 °C), mechanisch trocknen, trocken und staubgeschützt lagern.
  • Farbliche Kennzeichnung beachten (s. Kap. 3).
07Verhalten der Rehabilitanden

7. Verhalten der Rehabilitanden

Das Verhalten der Rehabilitanden ist im Reha-Setting aktiv durch Information und Aushänge zu steuern, da Rehabilitanden die Hygieneregeln nicht eigenständig kennen oder gesundheitlich beeinträchtigt sein können.

Pflichtregeln – aktiv kommunizieren (Aushang und Einweisung bei Aufnahme)

  • Sicherheit und Aufsicht (Mehr-Personen-Regel): Die Saunanutzung sollte grundsätzlich unter Aufsicht von Mitarbeitenden stattfinden. Ist kein Personal im Saunabereich präsent, darf aus Sicherheitsgründen keinesfalls alleine sauniert werden. Es wird dringend empfohlen, dass sich stets mindestens drei Rehabilitand:innen gleichzeitig im Saunabereich aufhalten. So ist gewährleistet, dass in einer medizinischen Notfallsituation eine Person bei dem/der Betroffenen bleiben und die dritte Person umgehend Hilfe holen kann.
  • Dusche vor dem Saunagang: Gründlich duschen, um Kosmetika, Deodorant, Sonnenschutzmittel und Hautschuppen zu entfernen (reduziert Keimeintrag und schützt den Ofen vor chemischen Rückständen).
  • Handtucheinsatz Pflicht: Großes Handtuch vollständig auf der gesamten Liegefläche ausbreiten, bevor man sich auf Holzliegen oder -bänke setzt (Schweißabsorption, Schutz der Holzoberflächen).
  • Dusche nach dem Saunagang: Abkühlung und Entfernung von Hautschuppen und Schweißrückständen.
  • Keine synthetischen Materialien: Keine Bekleidung aus Kunstfasern oder mit aluminiumhaltigen Kosmetika in die Sauna; ausschließlich natürliche Materialien verwenden.
  • Personengebundener Handtucheinsatz: Handtücher dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden.

Kontraindikationen – rehabilitandenspezifische Hinweise

  • Rehabilitanden mit offenen Wunden, aktiven Hautinfektionen, Inkontinenz oder gastrointestinalen Symptomen, die auf eine akute Infektion hinweisen: keine Saunanutzung bis zur Abheilung oder Klärung durch den behandelnden Arzt / die behandelnde Ärztin.
  • Rehabilitanden nach größeren Operationen oder mit kreislaufinstabilen Erkrankungen: ärztliche Freigabe erforderlich. In der Regel wird in den ersten 14 Tagen postoperativ oder bis zum Fadenzug von der Saunanutzung abgeraten.
08Besonderheiten für Rehabilitationseinrichtungen

8. Besonderheiten für Rehabilitationseinrichtungen

Risikobasierter Ansatz gemäß KRINKO 2025

Die KRINKO-Empfehlung 2025 differenziert für Rehaeinrichtungen fünf Infektionsrisikostufen: hoch, mittel, niedrig, gering und alltagsgleich. Für den Saunabereich ist unabhängig von der Gesamteinstufung eine eigene schriftliche Risikoanalyse zu erstellen (s. Kap. 1), die regelmäßig fortzuschreiben ist. Eine MRE-Besiedelung ist grundsätzlich kein Ausschlussgrund für die Rehabilitationsbehandlung einschließlich Saunanutzung – maßgeblich ist die konkrete Risikoanalyse im jeweiligen Setting.

Rehabilitanden mit MRSA-Nachweis

Rehabilitanden mit MRSA-Nachweis dürfen gemäß KRINKO 2025 grundsätzlich an Rehabilitationsmaßnahmen einschließlich der Saunanutzung teilnehmen. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Alle im Saunabereich verwendeten therapeutischen Geräte und Utensilien müssen wischdesinfizierbar sein und unmittelbar nach Benutzung durch MRSA-positive Rehabilitanden desinfiziert werden (Kat. II, KRINKO; Produkt gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan).
  • Bei offenen, nicht abgedeckten Wunden oder Inkontinenz: keine Saunanutzung.

Rehabilitanden mit MRGN-Nachweis

  • 3MRGN: In der Regel kein Ausschluss von Therapien und Gemeinschaftseinrichtungen; Einzelfallentscheidung nach Risikoanalyse.
  • 4MRGN: Einzelfallabwägung erforderlich (siehe auch Erregermerkblätter für mehr Informationen); bei Wunden, Inkontinenz oder respiratorischem Infekt keine Saunanutzung.
  • In allen Fällen: unmittelbar nach Nutzung Wischdesinfektion aller Haut-Kontaktflächen gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan.

Therapeutische Hilfsmittel im Saunabereich

Alle im Saunabereich eingesetzten Hilfsmittel (Handgriffe, Stützvorrichtungen, Unterlagen) müssen nach Gebrauch wischdesinfiziert werden. Nicht wischdesinfizierbare Hilfsmittel sind im Saunabereich nicht zulässig.

Ausbruchsmanagement

Jede Reha-Einrichtung mit Saunabetrieb muss über ein schriftliches Konzept zum Ausbruchsmanagement verfügen (siehe SAA Ausbruchsmanagement). Im Ausbruchsfall ist der Saunabetrieb sofort zu unterbrechen; Wiedereröffnung erst nach Rücksprache mit der/dem HBR und ggf. dem zuständigen Gesundheitsamt sowie nach Abschluss der anlassbezogenen Desinfektion.

09Dokumentation

9. Dokumentation

Alle Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen im Saunabereich sind schriftlich zu dokumentieren und nachweisbar zu archivieren.

Inhalte der Dokumentation

  • Einrichtungsspezifischer Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan (Bereich, Maßnahme, Häufigkeit, Mittel, Konzentration, Einwirkzeit, Verantwortlichkeit).
  • Tägliche Reinigungsnachweis-Listen (Datum, Uhrzeit, durchführende Person, Unterschrift).
  • Schulungsnachweise des Personals (Datum, Inhalt, Teilnehmerliste).
  • Protokolle zu Wartungen, Reparaturen und Steintausch der Saunaanlage.
  • Temperaturprotokolle des Saunaofens (Kontrollintervall gemäß Wartungsplan, mindestens monatlich).
  • Legionellen-Prüfnachweise für die Warmwasseranlage (Duschen im Saunabereich) gemäß DVGW W 551.
  • Dokumentation besonderer Ereignisse (Kontaminationen, Ausbrüche, ergriffene Maßnahmen).
  • Einrichtungsspezifische Risikoanalyse Saunabereich (s. Kap. 1).

Aufbewahrungsfristen

Dokumentenart Mindestfrist Grundlage
Hygiene-/Reinigungsnachweise 10 Jahre § 23 IfSG; DKG-Leitfaden 2024
Schulungsnachweise Personal 10 Jahre Empfehlung DKG
Legionellen-Prüfprotokolle 10 Jahre DVGW W 551
Wartungsprotokolle Anlage Betriebsdauer + 3 Jahre

Zugang: Der aktuelle Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan sowie diese SAA müssen für alle im Saunabereich tätigen Mitarbeitenden jederzeit zugänglich sein (physisch oder digital).

Quellen

Quellen

  1. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut: Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen – Empfehlung der KRINKO. Bundesgesundheitsblatt, August 2025. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO/Empfehlungen-der-KRINKO/Infektionspraevention-speziell/Downloads/Infektionspraevention_Rehabilitationseinrichtungen.pdf
  2. KRINKO beim Robert Koch-Institut: Informativer Anhang zur Empfehlung „Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen". Berlin, 2025. Verfügbar unter: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/12901/KRINKO-Informativer%20Anhang%20Infektionspra%CC%88vention%20in%20Rehabilitationseinrichtungen.pdf
  3. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB): R 94.04 – Reinigung, Desinfektion und Hygiene in Bädern. Essen, 2013. Verfügbar unter: https://www.dgfdb.de/shop/detail/r-9404-reinigung-desinfektion-und-hygiene-in-baedern
  4. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) / Deutscher Sauna-Bund e. V.: Weißdruck der Richtlinie R 26.30.04 „Durchführung von Saunaaufgüssen in öffentlichen Saunaanlagen". Dezember 2025. Verfügbar unter: https://www.dgfdb.de/unser-angebot/artikeldatenbank/detail/weissdruck-der-sauna-richtlinie-dgfdb-r-263004
  5. Gesundheitsamt Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm: Merkblatt – Reinigung und Desinfektion in Bädern (auf Basis DGfdB R 94.04). Pfaffenhofen, Januar 2020. Verfügbar unter: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/media/10301/merkblatt_reinigung_und_desinfektion_in_baedern_29012020.pdf
  6. Verbund für Angewandte Hygiene (VAH): Desinfektionsmittelliste des VAH. Aktueller Stand. Verfügbar unter: https://www.vah-online.de/vah/desinfektionsmittel-liste
  7. Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW): Arbeitsblatt W 551 – Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums. Aktueller Stand.
  8. Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Sektion Hygiene in der ambulanten und stationären Rehabilitation: Maßnahmenplan MRGN. Berlin, Februar 2016. Verfügbar unter: https://www.krankenhaushygiene.de/ccUpload/upload/files/sektionen/2016_02_DGKH_Massnahmenplan_MRGN.pdf
  9. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Informationsblatt Personal – Umgang mit MRGN in Rehabilitationskliniken. Verfügbar unter: https://www.gesunde.sachsen.de/download/MRGN-Rehakliniken-Informationsblatt-Personal.pdf
  10. Österreichische Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin (ÖGHMP): Hygiene-Leitlinie für Wäschereien, die Wäsche von Gesundheitseinrichtungen aufbereiten. Wien, 2016. Verfügbar unter: https://www.oeghmp.at/media/waescherei-richtlinien_26.1.2016.pdf
  11. Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Leitfaden Aufbewahrungspflichten und -fristen von Dokumenten im Krankenhaus. Stand: 10.12.2024. Verfügbar unter: https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/Bilder_fuer_Newsletter/Dokumente/DKG-Leitfaden_Aufbewahrungspflichten_-fristen_von_Dokumenten_im_KH_Reinfassung_Anlage1.pdf
  12. Pieper, K.: Aufgüsse in öffentlichen Bädern. Vortrag, DGUV Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, 2018. Verfügbar unter: https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/fachbereiche_dguv/fb-gesund_wohlfahrt/veranstaltungen/2018/pieper.pdf
  13. Drüen, C.: Belastung von Saunapersonal beim Aufguss. Vortrag, DGUV Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, 2018. Verfügbar unter: https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/fachbereiche_dguv/fb-gesund_wohlfahrt/veranstaltungen/2018/druen.pdf
  14. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Persönliche Schutzausrüstung bei der Reinigung. Verfügbar unter: https://www.vbg.de/zeitarbeit-fb/infos/38_psa_2/
  15. MRE-Netz Rhein-Main: KRINKO-Empfehlung Infektionsprävention in der Rehabilitation – Veranstaltungsdokumentation. November 2025. Verfügbar unter: https://www.mre-rhein-main.de/events/wissen-aus-erster-hand-krinko-empfehlung-infektionspraevention-in-der-rehabilitation/
Einrichtungsspezifische Fassung
Diese Fassung ist die allgemeine Vorlage. Die auf Ihre Einrichtung angepasste Version, der Download und die zugehörigen Checklisten sind Teil des Abos.
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