Physiotherapie-Hygiene
01Zweck und Geltungsbereich
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) regelt die Hygienemaßnahmen in allen physiotherapeutischen Abteilungen der Rehabilitationseinrichtungen. Sie dient der Infektionsprävention und dem Schutz von Rehabilitand:innen sowie Mitarbeitenden.
Geltungsbereich
- Alle Beschäftigten der physiotherapeutischen Abteilungen (Physiotherapeut:innen, Masseur:innen, Sporttherapeut:innen, Hilfskräfte)
- Alle Behandlungs- und Therapieräume, Gruppentherapieräume sowie zugehörige Neben- und Lagerräume
- Alle eingesetzten Medizinprodukte, Therapiematerialien und Behandlungsflächen
02Flächendesinfektion Behandlungsliegen
2. Flächendesinfektion Behandlungsliegen
Behandlungsliegen sind patientennahe Flächen mit häufigem Haut- und Händekontakt. Sie werden nach jedem Rehabilitand:innen-Kontakt desinfiziert.
Vorgehen
- Sichtbare Verschmutzungen (Blut, Körperflüssigkeiten, Koppelgel) zunächst mit einem Einmaltuch entfernen und dieses verwerfen.
- Wischdesinfektion der gesamten Liegefläche mit einem VAH-gelisteten Flächendesinfektionsmittel gemäß Desinfektionsmittelplan der Einrichtung durchführen. Sprühdesinfektion ist nicht zulässig (unzureichende Benetzung, Inhalationsrisiko).
- Alle Kontaktflächen einbeziehen: Liegefläche, Kopfstütze, Armstützen, Seitenholme, Höhenverstellungshebel, Gesichtsöffnung.
- Einwirkzeit gemäß Herstellerangabe einhalten – Liege erst nach Ablauf der Einwirkzeit wieder nutzen.
- Frische Einmalauflage oder textile Auflage verwenden. Textile Auflagen nach jedem Rehabilitand:innen-Kontakt wechseln und bei ≥ 60 °C waschen.
Sonderfälle
- Kontamination mit Blut oder infektiösem Material: Sofortige gezielte Desinfektion mit Konzentration gemäß Spalte „Gezielte Desinfektion" im Desinfektionsmittelplan. Einmalhandschuhe tragen.
- MRE-besiedelte Rehabilitand:innen: Desinfektion mit dem im MRE-Plan festgelegten Mittel und Konzentration. Liege erst nach vollständiger Trocknung wieder freigeben.
03Geräteaufbereitung
3. Geräteaufbereitung
Alle Therapiegeräte sind als Medizinprodukte gemäß MPBetreibV nach Herstellerangaben aufzubereiten. Die spezifischen Aufbereitungsanweisungen der Hersteller müssen am jeweiligen Gerät oder im Medizinproduktebuch zugänglich sein.
Ultraschalltherapiegeräte
- Schallkopf nach jeder Anwendung mit alkoholischem Desinfektionstuch wischdesinfizieren (soweit vom Hersteller freigegeben).
- Koppelgel ausschließlich aus Einzelportionspackungen oder Spendersystemen mit Pumpaufsatz entnehmen. Kein Umfüllen in offene Behälter, kein Eintauchen des Schallkopfs in Gelbehälter.
- Gerätebedienfeld und Kabel nach jeder Anwendung wischdesinfizieren.
Elektrotherapiegeräte
- Klebeelektroden: Einmalprodukt, rehabilitand:innenbezogen verwenden, nach Ende der Behandlungsserie entsorgen.
- Schwammelektroden: Personenbezogen zuordnen (namentliche Kennzeichnung) oder nach jedem Gebrauch gemäß Herstellerangabe aufbereiten. Schwamm bei sichtbarer Abnutzung austauschen.
- Kabel, Bedienelemente und Geräteoberflächen nach jeder Nutzung wischdesinfizieren.
Schlingentisch und Traktionsgeräte
- Schlaufen, Schlingen und Aufhängungen aus Textil: Bezüge nach jedem Rehabilitand:innen-Kontakt wechseln oder mit Einmalauflage unterlegen.
- Metallische Aufhängungen und Kontaktflächen nach jeder Nutzung wischdesinfizieren.
Sicherheitstechnische Prüfungen
- Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) und Messtechnische Kontrollen (MTK) gemäß MPBetreibV termingerecht durchführen und im Medizinproduktebuch dokumentieren.
- Defekte Geräte sofort aus dem Verkehr ziehen, mit „Defekt – nicht verwenden" kennzeichnen und Instandsetzung veranlassen.
04Wärme- und Kälteanwendungen
4. Wärme- und Kälteanwendungen
Fango und Naturmoor
- Ausschließlich als Einmalanwendung. Gebrauchtes Material ist kontaminiert und wird als Abfall entsorgt.
- Eine Wiederverwendung desselben Fango-/Moorpakets an derselben oder einer anderen Person ist aus hygienischen Gründen nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht nur, wenn es sich explizit um Mehrfachverwendbare Fango-/Moorpräparate handelt und der Hersteller ein Aufbereitungsverfahren beschreibt, das in der Einrichtung umgesetzt werden kann.
- Unterlage (Laken, Folie) ebenfalls nach jeder Anwendung entsorgen oder bei ≥ 60 °C waschen.
Heiße Rolle
- Frische Handtücher für jede Anwendung verwenden. Gebrauchte Handtücher direkt in die Schmutzwäsche geben.
- Wassertemperatur bei der Zubereitung ≥ 80 °C.
Wärmepackungen (Hot Packs)
- Packung stets mit Einmalhülle oder frischem Frottiertuch umwickeln – kein direkter Hautkontakt.
- Oberfläche der Packung nach jedem Gebrauch wischdesinfizieren, bevor sie in das Aufheizgerät zurückgelegt wird.
- Wasser im Aufheizgerät regelmäßig wechseln (mindestens 1× wöchentlich) und Gerät reinigen. Wassertemperatur im Aufheizgerät dokumentieren.
Kältepackungen (Cold Packs)
- Packung mit Einmalhülle oder frischem Tuch umwickeln – kein direkter Hautkontakt.
- Oberfläche nach jedem Gebrauch wischdesinfizieren.
- Kühlschrank/Gefriertruhe regelmäßig abtauen und reinigen (mindestens 1× monatlich).
Paraffinbad
- Nur für Rehabilitand:innen ohne offene Hautstellen, Ekzeme oder Infektionen der Hände/Füße geeignet.
- Temperaturkontrolle 1× täglich im Kontrollblatt dokumentieren (Solltemperatur 52–55 °C).
- Bei sichtbarer Verunreinigung Paraffin sofort austauschen. Routinemäßiger Komplettaustausch gemäß Herstellerangabe.
Heißluft und Rotlicht
- Gerätestative und Kontaktflächen nach jeder Anwendung wischdesinfizieren.
- Sicherheitsabstand zum Rehabilitand:in gemäß Herstellerangabe einhalten.
05Händehygiene und Manuelle Therapie
5. Händehygiene und Manuelle Therapie
Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Einzelmaßnahme zur Verhütung von Infektionen. In der Physiotherapie besteht durch direkten und häufigen Hautkontakt ein erhöhtes Übertragungsrisiko.
Indikationen der Händedesinfektion
- Vor jedem Rehabilitand:innen-Kontakt
- Nach jedem Rehabilitand:innen-Kontakt
- Nach Kontakt mit der unmittelbaren Rehabilitand:innen-Umgebung (z. B. Behandlungsliege)
- Nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material (z. B. Wundverbände, Körperflüssigkeiten)
- Nach Ausziehen von Einmalhandschuhen
Durchführung
- Alkoholisches Händedesinfektionsmittel gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan verwenden.
- Ausreichende Menge entnehmen (ca. 3–5 ml), gleichmäßig auf allen Handpartien verreiben (Fingerkuppen, Daumen, Fingerzwischenräume, Handgelenke).
- Einwirkzeit: mindestens 15-30 Sekunden. Hände müssen während der gesamten Einwirkzeit feucht bleiben.
- Händewaschen nur bei sichtbarer Verschmutzung – anschließend Hände abtrocknen und Händedesinfektion durchführen.
Anforderungen an Hände und Unterarme
- Kein Schmuck an Händen und Unterarmen: keine Ringe (auch keine Eheringe), keine Armbanduhren, keine Armbänder.
- Fingernägel kurz geschnitten (nicht über die Fingerkuppe hinausragend), kein Nagellack, keine Gelnägel und keine künstlichen Fingernägel.
- Hautschutz- und Hautpflegeplan der Einrichtung beachten. Hautschutzcreme vor Arbeitsbeginn und bei Bedarf in der Pause auftragen. Hautpflegecreme mehrmals täglich während der Schicht und abschließend nach Dienstende anwenden.
Besondere Situationen
- Hautläsionen an den Händen: Versorgung mit wasserbeständigem Pflaster. Bei größeren Läsionen oder nässenden Wunden: Einmalhandschuhe tragen. Gegebenenfalls betriebsärztliche Vorstellung.
- Behandlung von Rehabilitand:innen mit MRE-Besiedelung: Hygienische Händedesinfektion ist in der Regel ausreichend, Einmalhandschuhe und Schutzkittel werden indikationsbezogen eingesetzt (Details gemäß SAA Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung). Eine Händedesinfektion ist nach Ausziehen der persönlicher Schutzausrüstung immer notwendig.
- Massagen und Manuelle Therapie: Massageöl oder -lotion aus Spendersystemen entnehmen (kein Eintauchen der Hände in offene Behälter). Händedesinfektion vor und nach jeder Behandlung, auch wenn Massageöl verwendet wurde (erst Hände mit Einmaltuch abwischen, dann desinfizieren).
06Gruppentherapie und Therapiematerialien
6. Gruppentherapie und Therapiematerialien
In der Gruppentherapie nutzen mehrere Rehabilitand:innen zeitgleich denselben Raum und häufig gemeinsame Materialien. Die folgenden Maßnahmen minimieren das Übertragungsrisiko.
Raumhygiene
- Lüftung: Stoßlüftung für mindestens 5 Minuten zwischen jeder Therapiegruppe (Fenster vollständig öffnen). Bei vorhandener raumlufttechnischer Anlage (RLT): Betrieb gemäß Wartungsplan sicherstellen.
- Fußböden bei sichtbarer Verschmutzung sofort reinigen. Routinereinigung gemäß Reinigungsplan.
Therapiematerialien
- Therabänder, Gymnastikbälle, Hanteln, Handgeräte: Nach jeder Gruppeneinheit mit Flächendesinfektionsmittel wischdesinfizieren.
- Gymnastikmatten: Rehabilitand:innen nutzen eine eigene Auflage (persönliches Handtuch) oder die Matte wird nach jedem Gebrauch wischdesinfiziert.
- Sprossenwand-Griffe und Haltestangen: Mindestens 1× täglich wischdesinfizieren, bei hoher Frequenz nach jeder Gruppe.
- Materialien mit sichtbarer Beschädigung (Risse in Therabändern, poröse Bälle, eingerissene Matten) sofort aus dem Verkehr ziehen und entsorgen – beschädigte Oberflächen sind nicht desinfizierbar.
Organisation
- Händedesinfektionsmittel-Spender am Eingang jedes Gruppentherapieraumes bereitstellen.
- Rehabilitand:innen auf Händedesinfektion vor und nach der Therapie hinweisen (Aushang oder mündliche Anweisung).
- Bei Rehabilitand:innen mit akuten Atemwegsinfektionen oder Gastroenteritis: Teilnahme an Gruppentherapie erst nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin.
07Dokumentation, Schulung und Qualitätssicherung
7. Dokumentation, Schulung und Qualitätssicherung
Dokumentation
- Für jeden Therapieraum ist ein aktueller Reinigungs- und Desinfektionsplan auszuhängen (Angaben: Mittel, Konzentration, Einwirkzeit, Häufigkeit, Verantwortlichkeit).
- Durchführung der Flächendesinfektion der Behandlungsliegen wird durch Abzeichnen in Protokolllisten dokumentiert (Handzeichen und Uhrzeit).
- Temperaturkontrollen (Paraffinbad, Aufheizgeräte für Hot Packs) mindestens 1× täglich im Kontrollblatt mit Datum, Uhrzeit, Ist-Temperatur und Handzeichen erfassen.
- STK- und MTK-Termine für alle Medizinprodukte im Medizinproduktebuch erfassen und fristgerecht veranlassen.
- Alle Dokumentationsunterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren, sofern keine weitergehende gesetzliche Aufbewahrungsfrist gilt.
Schulung
- Alle Mitarbeitenden der Physiotherapie werden mindestens 1× jährlich zu Hygienemaßnahmen geschult (Händehygiene, Flächendesinfektion, Geräteaufbereitung, Umgang mit MRE).
- Neue Mitarbeitende erhalten innerhalb der ersten 4 Wochen nach Dienstantritt eine Einweisung in diese SAA.
- Schulungsinhalte werden bei Änderung von KRINKO-Empfehlungen oder gesetzlichen Vorgaben zeitnah aktualisiert.
- Teilnahme mit Datum, Thema, Name der Referent:in und Unterschrift der Teilnehmenden dokumentieren.
Qualitätssicherung
- Compliance-Beobachtungen Händehygiene: Es wird empfohlen mindestens 1× jährlich eine Compliance-Beobachtung durchzuführen (z. B. nach HAND-KISS-Methode).
- Interne Hygieneaudits: Es wird empfpohlen mindestens 1× jährlich in jeder physiotherapeutischen Abteilung ein internes Hygieneaudit durchzuführen und Abweichungen und Korrekturmaßnahmen im Maßnahmenplan festhalten und die Umsetzung nachzuverfolgen.
Quellen
Quellenverzeichnis
- KRINKO (2025): Empfehlung zur Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz.
- KRINKO (2023): Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Bundesgesundheitsblatt.
- KRINKO (2016): Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsblatt 59(9): 1189–1220.
- KRINKO (2004, aktualisiert 2022): Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Bundesgesundheitsblatt 47: 51–61.
- KRINKO (2023): Basishygiene und Prävention nosokomialer Infektionen – Grundlegende Anforderungen. Bundesgesundheitsblatt.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der aktuellen Fassung, insbesondere §§ 23, 36.
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in der aktuellen Fassung.
- TRBA 250 (2014, zuletzt geändert 2024): Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Gemeinsames Ministerialblatt.
- Biostoffverordnung (BioStoffV) in der aktuellen Fassung.
- VAH – Verbund für Angewandte Hygiene e. V.: Desinfektionsmittel-Liste des VAH (aktuelle Online-Fassung, abrufbar unter www.vah-online.de).
- DGUV Information 207-206 (2019): Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in der aktuellen Fassung.