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Prevent Infect
SAA-REHA-005

Ergotherapie-Hygiene

Letzte Prüfung
10.04.2026
Rechtsgrundlage
§ 23 Abs. 3 IfSG; § 23 Abs. 5 IfSG; § 6 IfSG; § 42 IfSG; § 43 IfSG; BioStoffV; TRBA 250 (Neufassung Nov. 2025); KRINKO Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen (Aug. 2025); KRINKO Händehygiene (Aktualisierung 2024/2025); KRINKO Anforderungen an Hygiene bei Reinigung und Desinfektion von Flächen (2022); RKI/BfArM Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (2012); VO (EG) Nr. 852/2004; LMHV
01Zweck und Geltungsbereich

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Standardarbeitsanweisung (SAA) beschreibt die spezifischen Hygienemaßnahmen für den Bereich Ergotherapie in der Ihre Einrichtung. Sie gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ergotherapie und richtet sich nach der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen“ (Bundesgesundheitsblatt, August 2025) sowie den allgemeinen Basishygiene-Empfehlungen des RKI.

Fokus auf alltagsgleiches Risiko:
Die Vorgaben dieser SAA fokussieren sich primär auf Arbeitsbereiche und Tätigkeiten mit einem niedrigen, alltagsgleichen Infektionsrisiko. Sie definieren den Standard für die generelle Basishygiene im therapeutischen Alltag einer Standard-Rehabilitationseinrichtung.

Wichtiger Hinweis zu ergänzenden Maßnahmen (Risikoadaption):
Bei einem höheren Infektionsrisiko reichen die Basis-Maßnahmen dieser SAA nicht aus. Es müssen zwingend ergänzende, risikoadaptierte Schutzmaßnahmen (gemäß KRINKO Reha 2025 bzw. spezieller SAA) getroffen werden bei:
  • Immunsupprimierten Rehabilitand:innen (z. B. bei aktiven onkologischen Erkrankungen, Zustand nach Organtransplantation oder medikamentöser Immunsuppression).
  • Isolationspflichtigen Rehabilitand:innen (z. B. bei bekannten multiresistenten Erregern [MRE] oder akuten, hochkontagiösen Infektionen).

Räumlicher Geltungsbereich:
Die SAA gilt für alle ergotherapeutischen Arbeitsbereiche – stationär wie ambulant – einschließlich Therapieraum, Werkraum, Lehrküche und ADL-Trainingsbereich (Aktivitäten des täglichen Lebens). Verfügt die Einrichtung über keine Lehrküche oder keinen ADL-Übungsraum, entfällt die Umsetzung der entsprechenden Kapitel (5 und 6); ein entsprechender Vermerk im bereichsspezifischen Hygieneplan ist in diesem Fall ausreichend.

02Basishygiene in der Ergotherapie

2. Basishygiene in der Ergotherapie

Die nachfolgenden Basishygienemaßnahmen gelten verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ergotherapie. Detaillierte Vorgaben zur Händehygiene sind in der SAA Händehygiene geregelt; nachfolgend sind ergotherapiespezifische Anforderungen und Mindeststandards aufgeführt.

Händehygiene

Die hygienische Händedesinfektion hat nach den 5 WHO-Momenten zu erfolgen. In der Ergotherapie sind insbesondere folgende Zeitpunkte relevant:

  • VOR und NACH direktem Kontakt mit Rehabilitanden
  • VOR aseptischen Tätigkeiten (z. B. Wundversorgung im ADL-Training)
  • NACH Kontakt mit Therapiematerialien und -werkzeugen nach Rehabilitandenkontakt
  • NACH Ablegen von Schutzhandschuhen
  • Vor und nach Tätigkeiten in der Lehrküche

Zur Desinfektion ist ein alkoholisches Händedesinfektionsmittel aus dem wandmontierten Spender zu verwenden (ca. 3 ml in trockene Hände einreiben, alle Handflächen, Fingerkuppen, Daumen, Fingerzwischenräume und Nagelfalze vollständig benetzen, bis zur vollständigen Abtrocknung einreiben – mind. 15-30 Sekunden –, nicht abtrocknen). Bei Norovirus-Ausbrüchen ist ein viruzides Präparat zu verwenden. Die jeweils aktuell verwendeten Mittel sind dem Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan zu entnehmen.

Händewaschung mit Wasser und Seife (mind. 30 Sekunden) ist auf das notwendige Minimum zu beschränken (Hautschutz!) und nur bei sichtbarer Verschmutzung, vor Arbeitsbeginn, nach Toilettengang und nach Dienstende vorzunehmen. Bei sichtbar kontaminierten Händen zunächst grobe Verschmutzung mit desinfektionsmittelgetränktem Einmaltuch entfernen, dann Händedesinfektion durchführen.

Verbote während der Rehabilitandenversorgung: Ringe, Armbanduhren und Armschmuck an Händen und Unterarmen sowie Nagellack, künstliche und lange Fingernägel sind nicht zulässig.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die PSA-Auswahl richtet sich nach dem Tätigkeitsrisiko gemäß TRBA 250 (Nov. 2025). Einmalhandschuhe sind indikationsgerecht und rehabilitandenbezogen einzusetzen; ein Wechsel zwischen Rehabilitanden ohne Handschuhwechsel ist ausdrücklich untersagt. Nach jedem Ablegen der Handschuhe ist eine Händedesinfektion durchzuführen (mehr Informationen zum Umgang mit Handschuhen, siehe SAA Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung).

Tätigkeit Erforderliche PSA
Direkter Rehabilitandenkontakt ohne Infektionsrisiko Berufskleidung
Kontakt mit Körperflüssigkeiten / nicht intakter Haut / Schleimhäuten Unsterile Einmalhandschuhe (latexfrei bevorzugt) + ggf. Schutzkittel
Feuchte Arbeitsmaterialien (Ton, Gips, Farbe) Einmalhandschuhe (latexfrei bevorzugt)
Reinigung / Umgang mit Desinfektionsmitteln Chemikalienbeständige Mehrwegschutzhandschuhe
Aerosol-/Spritzgefahr (z. B. Flächendesinfektion, Reinigung) Chirurgischer MNS + Schutzbrille
Verletzungsgefährdete Arbeiten (Werkraum, Arbeitstherapie) Teilbeschichtete mechanische Schutzhandschuhe
Tätigkeiten mit isolierten / MRE-Rehabilitanden Gemäß SAA Umgang mit MRE-Rehabilitanden bzw. erregerspezifischem Merkblatt

Berufskleidung

  • Täglich zu wechseln; bei sichtbarer Kontamination mit Körperflüssigkeiten sofortiger Wechsel.
  • Aufbereitung ausschließlich durch desinfizierendes Waschverfahren (≥ 60 °C, mind. 10 min Haltezeit, zugelassener Waschmittelzusatz – siehe SAA Desinfizierende Waschverfahren); kein Haushaltswaschmittel.
  • Getrennte Aufbewahrung von sauberer und gebrauchter Berufskleidung (Trennung „rein / unrein" im Umkleideschrank).

Hautschutz

  • Vor Arbeitsbeginn und nach der Händewaschung rückfettende Hautschutzcreme auftragen.
  • Nach Dienstende Hautpflegecreme verwenden (Bereitstellung durch den Arbeitgeber gemäß TRBA 250).
  • Die aktuell zu verwendenden Hautschutz-, Händehygiene- und Hautpflegemittel sind im einrichtungsinternen Hautschutzplan festgelegt.
03Materialaufbereitung

3. Materialaufbereitung

Die Aufbereitungsart richtet sich nach dem Material und dem Kontaminationsrisiko. Rehabilitanden führen vor und nach der Ergotherapiesitzung eine hygienische Händedesinfektion durch; dies ist durch die Therapeutin / den Therapeuten anzuleiten und zu fördern.

Tonmaterialien

  • Ton ist aufgrund seiner porösen, saugfähigen Struktur nicht desinfizierbar und nach Rehabilitandenkontakt grundsätzlich nicht aufbereitbar.
  • Ton ist daher rehabilitandenbezogen einzusetzen (dedizierte Menge pro Rehabilitand:in, keine Weitergabe an andere Rehabilitanden) oder nach jeder Nutzung zu entsorgen.
  • Tonwerkzeuge (Spatel, Modellierbesteck): Wischdesinfektion nach jeder Nutzung gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan (Einwirkzeit beachten; bei sichtbarer Verschmutzung zunächst Grobreinigung).

Holzmaterialien

  • Ausschließlich glatte, lackierte und rissfreie Holzoberflächen und -werkzeuge sind in der Rehabilitandenversorgung zulässig.
  • Aufbereitung: Wischdesinfektion nach jeder Nutzung mit Flächendesinfektionsmittel gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan (Einwirkzeit gemäß Herstellerangabe einhalten).
  • Holzmaterialien mit Rissen, Absplitterungen oder nicht mehr wischdesinfizierbarer Oberfläche sind unverzüglich auszusondern und zu ersetzen.
  • Unbehandelte Holzflächen, schwer zugängliche Hohlräume und poröse Oberflächen sind für die direkte Rehabilitandenarbeit grundsätzlich nicht geeignet.

Textilien (Therapieabdeckungen, Auflagen, Handtücher)

  • Alle textilen Therapiematerialien sind nach jeder Nutzung (nicht erst am Tagesende) zu wechseln.
  • Aufbereitung ausschließlich durch desinfizierendes Waschverfahren (≥ 60 °C, mind. 10 min Haltezeit, mit zugelassenem Waschmittelzusatz – siehe SAA Desinfizierende Waschverfahren); kein Haushaltswaschmittel.
  • Gebrauchte Wäsche getrennt von sauberer Wäsche sammeln und transportieren (geschlossene, reißfeste Behälter/Säcke ohne Vorsortierung; PSA tragen: Einmalhandschuhe, ggf. Schutzkittel).
04Werkzeughygiene

4. Werkzeughygiene

Werkzeuge und Arbeitsmittel der Ergotherapie werden entsprechend ihrer Anwendungskategorie aufbereitet (Klassifikation nach Spaulding, konkretisiert durch die RKI/BfArM-Richtlinie „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten", 2012). Ergotherapeutische Arbeitsmittel gelten in der Regel als unkritische Medizinprodukte (Kontakt mit intakter Haut).

Klassifikation und Aufbereitungsanforderungen

Kategorie Beispiele in der Ergotherapie Aufbereitungsstufe
Unkritisch (Kontakt mit intakter Haut) Scheren, Lineale, Griffhilfen, Hämmer, Stempel, Pinsel Wischdesinfektion (Reinigung und Desinfektion in einem Schritt möglich; Mittel gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan)
Semikritisch A (Kontakt mit Schleimhaut / nicht intakter Haut) Mundpflegebesteck, Schlucktherapiehilfen, intraorale Therapiehilfen Reinigung und Desinfektion in separaten Schritten (Tauchbad, maschinelle Aufbereitung oder validiertes Wischverfahren); SAA Aufbereitung von Medizinprodukten beachten
Semikritisch B (komplex geformte Oberflächen, Hohlräume, schwer aufbereitbar) In der Ergotherapie selten; ggf. spezifische Therapiehilfen mit Hohlräumen Sterilisation oder Einmalmaterial bevorzugen; Einzelfallentscheidung mit Hygienebeauftragten

Ablauf Wischdesinfektion (unkritische Werkzeuge)

  1. Grobreinigung: Sichtbare Verschmutzungen vorab mit Einmaltuch entfernen.
  2. Vollständige Benetzung: Werkzeug lückenlos mit vom Hersteller emfphlenen Desinfektionsmittel (gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan) abwischen; auf vollständige Benetzung aller Flächen achten.
  3. Einwirkzeit: Gemäß Herstellerangabe einhalten.
  4. Trocknung: Vor Wiederverwendung vollständig an der Luft trocknen lassen – kein manuelles Trockenwischen.

Instandhaltung und Aussonderung

  • Mindestens monatliche Sichtprüfung auf Risse, Korrosion oder Materialdefekte durch die zuständige Fachkraft; Prüfung im Bereichsordner dokumentieren.
  • Beschädigte oder nicht mehr vollständig desinfizierbare Werkzeuge sind umgehend auszusondern; Aussonderung mit Datum und Begründung schriftlich dokumentieren (siehe Kap. 7).
  • Aufbereitete Werkzeuge staubfrei, trocken und geschützt vor Rekontamination lagern (verpackt oder in geschlossenem Behältnis).
05Küchenhygiene in der Lehrküche

5. Küchenhygiene in der Lehrküche

Dieses Kapitel gilt ausschließlich für Einrichtungen mit einer Lehrküche im Bereich Ergotherapie.

Die Lehrküche gilt als Betriebsstätte mit Lebensmittelumgang. Ein HACCP-Konzept mit schriftlicher Dokumentation ist gesetzlich verpflichtend (VO (EG) Nr. 852/2004, LMHV). Das einrichtungsinterne HACCP-Konzept ist verbindliche Grundlage und von der ergotherapeutischen Fachkraft vollständig umzusetzen.

Personalanforderungen

  • Belehrung und Einweisung:
    • Mitarbeitende: Benötigen eine Belehrung nach § 43 IfSG vor Aufnahme der Tätigkeit. Der Nachweis ist schriftlich aufzubewahren (empfohlene Aufbewahrungsdauer: 5 Jahre).
    • Rehabilitand:innen: Unterliegen nicht dem § 43 IfSG, da keine gewerbsmäßige Speisenversorgung Dritter stattfindet. Sie erhalten stattdessen vor der ersten Nutzung der Lehrküche eine dokumentierte allgemeine Hygieneeinweisung durch das therapeutische Personal (z. B. Händedesinfektion und -waschung vor Beginn, Umgang mit Wunden/Pflastern, saubere Kleidung).
  • Keine Teilnahme/Tätigkeit bei: Erbrechen, Durchfall, infizierten Wunden oder eitrigen Hautverletzungen an den Händen, Gelbsucht, Typhus, Paratyphus, Cholera, Shigellose, Salmonellose, enterohämorrhagischer E.-coli-Infektion oder Hepatitis A / E (in Anlehnung an § 42 IfSG).
  • Kurze, naturbelassene Fingernägel; keine Ringe und kein Nagellack; Haarschutz bei Speisenzubereitung; saubere Kochschürze oder Berufskleidung.
  • Vor Betreten der Lehrküche und nach jeder Unterbrechung: hygienische Händedesinfektion.

Reinigung und Desinfektion

  • Alle Arbeitsflächen, Schneidebretter und Geräte vor und nach jeder Nutzung reinigen (Lebensmittelreste vollständig entfernen) und mit einem für den Lebensmittelbereich zugelassenen Desinfektionsmittel desinfizieren (Einwirkzeit beachten, danach mit Trinkwasser nachspülen); Mittel gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan.
  • Böden täglich wischdesinfizieren; Wandfliesen im Spritzbereich wöchentlich reinigen.
  • Kühlschrank: Wöchentliche Reinigung und Desinfektion; Temperatur täglich kontrollieren und dokumentieren (Soll: ≤ +4 °C für leicht verderbliche Lebensmittel; Lagerware mit Einfülldatum und Mindesthaltbarkeitsdatum kennzeichnen).
  • Herd / Backofen: nach jeder Nutzung reinigen.
  • Reinigungstextilien (Schwämme, Wischtücher) täglich erneuern oder desinfizierend waschen; feuchte Reinigungstücher nicht offen liegen lassen.

Kreuzkontaminationsprävention (HACCP-Lenkungspunkte)

  • Strikte Trennung von rohen tierischen Lebensmitteln und verzehrfertigen Speisen durch farblich gekennzeichnete Schneidebretter und Messer (z. B. rot = rohes Fleisch / Fisch; gelb = rohes Geflügel; grün = Gemüse / Obst; weiß = verzehrfertige Speisen).
  • Lebensmittel kühl, abgedeckt und getrennt (roh / gegart) lagern; Mindesthaltbarkeiten täglich prüfen; abgelaufene Produkte sofort entsorgen.
  • Kritische Lenkungspunkte gemäß einrichtungsinternem HACCP-Konzept überwachen und dokumentieren; insbesondere Kerntemperaturen beim Garen: ≥ 72 °C für mindestens 2 Minuten (bei Geflügel: ≥ 80 °C); Messung mit kalibriertem Thermometer, Werte dokumentieren.
  • Bei Ausbrüchen gastrointestinaler Infektionen: Lehrküche umgehend schließen, Meldepflicht nach § 6 IfSG prüfen, Gesundheitsamt informieren und SAA Ausbruchsmanagement aktivieren.

Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Jährliche Unterweisung aller in der Lehrküche tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Lebensmittel- und Küchenhygiene sowie HACCP-Grundsätzen; Teilnahme schriftlich dokumentieren.
06ADL-Training

6. ADL-Training

Dieses Kapitel gilt für Einrichtungen mit einem ADL-Trainingsbereich (Activities of Daily Living).

Im ADL-Training kommen Rehabilitanden mit Alltagsgegenständen und Hilfsmitteln in engen Kontakt. Die Eigenverantwortung der Rehabilitanden für hygienisches Verhalten ist aktiv zu fördern.

Hilfsmittelaufbereitung

  • Alle Hilfsmittel (Greifzangen, Anziehhilfen, Halterungen, Therapiegeschirr etc.) nach jeder Nutzung mit VAH-gelistetem Flächendesinfektionsmittel wischdesinfizieren (Einwirkzeit gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan einhalten; vollständig trocknen lassen).
  • Hilfsmittel mit rauen, porösen oder gerissenen Oberflächen, die keine vollständige Wischdesinfektion ermöglichen, sind umgehend auszusondern (Dokumentation gemäß Kap. 7).
  • Wo hygienisch vertretbar und therapeutisch sinnvoll: rehabilitandenbezogener Einsatz oder Verwendung von Einmalmaterial zur Minimierung der Keimübertragung.

Sanitär- und Badezimmertraining

  • WC-Sitzerhöhungen, Badewannensitze, Duschhilfen und andere Sanitärhilfsmittel nach jeder Nutzung durch unterschiedliche Rehabilitanden vollständig reinigen und desinfizieren (Mittel gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan; Einwirkzeit beachten).
  • Bei Rehabilitanden mit bekannten MRE (z. B. MRSA, VRE, 3MRGN / 4MRGN): Sanitärhilfsmittel ausschließlich rehabilitandenbezogen einsetzen und nach Nutzung gemäß SAA Umgang mit MRE-Rehabilitanden aufbereiten.

Schulung der Rehabilitanden

Rehabilitanden werden zu Beginn der ADL-Therapie in grundlegenden Hygienemaßnahmen unterwiesen:

  • Händehygiene (Zeitpunkte, Technik, verfügbare Mittel; Verweis auf SAA Händehygiene für Rehabilitanden)
  • Verhalten bei Infektionssymptomen (Therapeutin / Therapeuten informieren; Verweis auf SAA Umgang mit Erkältungssymptomen)

Schulungsinhalt und -datum sind in der Rehabilitandendokumentation festzuhalten.

07Dokumentation und Schulung

7. Dokumentation und Schulung

Reinigungs- und Desinfektionsplan

  • Für den Bereich Ergotherapie ist ein bereichsspezifischer Reinigungs- und Desinfektionsplan zu erstellen und aktuell zu halten. Er muss konkrete Angaben zu VAH-gelisteten Mitteln, Konzentrationen, Einwirkzeiten, Anwendungsbereichen und Häufigkeiten enthalten (KRINKO Reha 2025).
  • Jährliche Überprüfung und Aktualisierung; bei Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder neuer KRINKO-Empfehlungen unverzüglich anpassen.

Schulungsdokumentation

  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zeitnah nach Tätigkeitsaufnahme sowie mindestens einmal jährlich zu folgenden Inhalten zu unterweisen:
    • Inhalte und Änderungen des Hygieneplans und dieser SAA
    • Händehygiene (5 WHO-Momente, Technik, Compliance-Förderung)
    • Korrekte PSA-Auswahl und -Anwendung (Anzieh- und Ausziehreihenfolge)
    • Umgang mit MRE-Rehabilitanden und Kontaktisolation
    • Meldepflichten gemäß IfSG (§§ 6, 7)
    • Notfallmaßnahmen bei Kontamination / Stichverletzung (einrichtungsinterner Notfallplan; D-Arzt-Verfahren BGW)
  • Für Einrichtungen mit erhöhtem Infektionsrisiko: zusätzliche Schulungsthemen gemäß KRINKO Reha 2025 (z. B. Ausbruchsmanagement, erweiterte MRE-Maßnahmen).
  • Alle Schulungsnachweise (Datum, Thema, Teilnehmende, Referentin / Referent) schriftlich protokollieren und mindestens 5 Jahre aufbewahren (Anpassung auf einheitliche Aufbewahrungsfrist gemäß KRINKO Reha 2025).

Hygienebegehungen

  • Mindestens jährliche interne Hygienebegehung im Bereich Ergotherapie durch die / den Hygienebeauftragte/n wird empfohlen; Ergebnisse schriftlich festhalten; Mängel mit Frist und Verantwortlichkeit dokumentieren und nachverfolgen.
  • Bei Ausbruchsgeschehen: Maßnahmen dokumentieren, Meldepflicht nach § 6 IfSG prüfen, Gesundheitsamt informieren, SAA Ausbruchsmanagement aktivieren, anschließende Evaluation und ggf. Anpassung dieser SAA.

Kühlschrank- und Temperaturkontrolle (Lehrküche)

  • Tägliche Dokumentation der Kühlschranktemperatur in der Lehrküche (Soll: ≤ +4 °C); Abweichungen sofort melden und beheben; Aufbewahrung der Protokolle mindestens 2 Jahre (gemäß LMHV-Anforderungen).

Werkzeug-Aussonderungsnachweis

  • Jede Aussonderung von Werkzeugen oder Hilfsmitteln ist mit Datum, Bezeichnung des Gegenstands und Aussonderungsgrund schriftlich zu dokumentieren (Bereichsordner oder digitales QM-System).
Quellen
  • KRINKO beim Robert Koch-Institut: Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen. Bundesgesundheitsblatt, August 2025. DOI: 10.1007/s00103-025. Online: rki.de
  • KRINKO beim Robert Koch-Institut: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Aktualisierung 2024/2025). Bundesgesundheitsblatt. Online: rki.de
  • KRINKO beim Robert Koch-Institut: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen (2022). Bundesgesundheitsblatt. Online: rki.de
  • Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS): TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Neufassung November 2025. GMBl (BMAS). Online: baua.de
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG) §§ 6, 7, 23, 42, 43. BGBl. I, in der jeweils geltenden Fassung. Online: gesetze-im-internet.de
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene; Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. d. F. vom 21.06.2016, BGBl. I S. 1469.
  • Robert Koch-Institut / Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Bundesgesundheitsblatt 2012; 55:1244–1310.
  • Verbund für Angewandte Hygiene e. V. (VAH) / Kommission für Praktische Hygiene: Hygieneaspekte bei der Aufbereitung von Wäsche. Stand 25.03.2025. Online: vah-online.de
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Hautschutz- und Händehygieneplan Ergotherapie (BGW 06-13-032). Online: bgw-online.de
  • Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH): Hygieneanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln in Krankenhäusern, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen. Hyg Med 2018.
  • WHO: Five Moments for Hand Hygiene. Online: who.int/infection-prevention
Einrichtungsspezifische Fassung
Diese Fassung ist die allgemeine Vorlage. Die auf Ihre Einrichtung angepasste Version, der Download und die zugehörigen Checklisten sind Teil des Abos.
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