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Prevent Infect
SAA-REHA-006

Medizinisch-therapeutisches Training (MTT)

Letzte Prüfung
10.04.2026
Rechtsgrundlage
§ 23 Abs. 1–4 IfSG; § 36 IfSG; KRINKO Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen 2025; KRINKO Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen 2022; KRINKO Händehygiene 2016; KRINKO Hygienemaßnahmen bei multiresistenten gramnegativen Stäbchen 2012; VAH-Desinfektionsmittelliste; DIN 18032; DIN EN 16798-3; VDI 6022; ArbStättV Anhang 3.6; TRBA 250
01Zweck und Geltungsbereich

1. Zweck und Geltungsbereich

Das medizinisch-therapeutische Training (MTT) ist ein wesentlicher Bestandteil der Rehabilitation in der Einrichtung - Ihre Einrichtung. Es umfasst gerätegestützte Trainingstherapieverfahren und ist fester Bestandteil der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP), der Ambulanten Medizinischen Rehabilitation (AMR) sowie der Arbeitsplatzbezogenen Muskuloskeletalen Rehabilitation (ABMR).

Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) richtet sich an Therapeut:innen, Sportwissenschaftler:innen, Pflegefachpersonen und Hilfskräfte im MTT-Bereich. Ziel ist die Sicherstellung der hygienischen Durchführung des MTT gemäß der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen" (2025) auf Basis eines risikobasierten Ansatzes.

Die KRINKO differenziert fünf Infektionsrisikostufen: hoch, mittel, niedrig, gering und alltagsgleich. MTT-Bereiche sind in der Regel der Risikostufe „gering" bis „niedrig" zuzuordnen; die konkrete Einstufung erfolgt einrichtungsintern im Rahmen der dokumentierten Risikoanalyse. Maßnahmen sind entsprechend der Risikoeinstufung anzupassen.

Die SAA stellt sicher, dass alle Beteiligten die hygienischen Anforderungen und Abläufe kennen und umsetzen können, um Infektionsrisiken zu minimieren, ohne Therapieziele zu beeinträchtigen. Abweichungen von dieser SAA müssen fachlich begründet und schriftlich dokumentiert werden.

02Gerätewischdesinfektion

2. Gerätewischdesinfektion

Die Kontaktflächen aller Trainingsgeräte (Griffe, Polster, Sitzflächen, Einstellhebel, Touchscreens) sind nach jeder Nutzung durch Rehabilitanden zu desinfizieren, um Kreuzkontaminationen zu verhindern. Die Desinfektion erfolgt durch das Personal oder – nach dokumentierter Einweisung – durch die Rehabilitanden selbst (siehe Kapitel 5). Die einzusetzenden Mittel und Konzentrationen sind dem einrichtungsinternen Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan zu entnehmen.

Zugelassene Desinfektionsmittel

Ausschließlich Mittel aus der aktuellen VAH-Desinfektionsmittelliste (Verbund für Angewandte Hygiene, www.vah-online.de) im Bereich Flächendesinfektion verwenden. Die sog. „RKI-Liste" bezieht sich auf behördlich angeordnete Desinfektionen und ist für die Routineflächendesinfektion im MTT nicht die primäre Referenz. Für die Routinedesinfektion von Trainingsgeräten haben sich alkoholbasierte Flächendesinfektionsmittel bewährt (schnelle Wirksamkeit, geringe Rückstände, materialschonend).

Einwirkzeit

Die Herstellerangaben zur Einwirkzeit (z. B. 1 Minute) sind einzuhalten. Die Fläche muss bei der Anwendung vollständig benetzt werden und anschließend an der Luft trocknen. Ein Nachwischen oder Trockenreiben vor Ablauf der Einwirkzeit ist unzulässig. Eine durchgehende sichtbare Feuchtigkeit über die gesamte Einwirkzeit ist nicht zwingend erforderlich, sofern die Fläche zu Beginn lückenlos benetzt war.

Durchführung (Wischdesinfektionsverfahren)

  1. PSA anlegen: Medizinische Einmalhandschuhe (z.B. Nitril) anlegen. Ein Schutzkittel ist bei der Routinedesinfektion nicht erforderlich; bei sichtbarer Kontamination mit Blut, Sekreten oder Exkreten ggf. zusätzlich Schutzkittel und Mund-Nasen-Schutz tragen.
  2. Grobe Verschmutzung entfernen: Sichtbare Verschmutzungen zunächst mit einem trockenen oder feuchten Einmaltuch entfernen und im Restmüll (AS 18 01 04, siehe Abfallplan) entsorgen.
  3. Desinfektion im Scheuer-Wischverfahren: Frisches, desinfektionsmittelgetränktes Einmaltuch nehmen und alle kontaktnahen Flächen des Geräts gründlich abwischen. Kein bloßes Aufsprühen – eine Sprühdesinfektion ohne mechanische Wischbewegung ist nicht ausreichend, da Hautschuppen und Schmutzpartikel nicht entfernt werden.
  4. Einwirkzeit einhalten: Fläche entsprechend der Produktangabe feucht halten, nicht abtrocknen.
  5. Handschuhe entsorgen und Händedesinfektion: Einmalhandschuhe im Restmüll entsorgen, anschließend hygienische Händedesinfektion durchführen (3 ml Händedesinfektionsmittel, 15-30 Sek. Einreibezeit, bis zur vollständigen Trocknung einreiben, nicht Abtrocknen oder trocken wedeln).
  6. Gerät freigeben: Erst nach Ablauf der vollständigen Einwirkzeit und Abtrocknung der Fläche darf das Gerät erneut genutzt werden.

Kleingeräte

Auch Kleingeräte (Therabänder, Faszienrollen, Pezzibälle, Gymnastikmatten, Handtrainer) sind nach jeder Nutzung mit einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch im Scheuer-Wischverfahren zu desinfizieren. Nicht desinfizierbare Kleingeräte (z. B. poröse Schaumstoffoberflächen) sind personenbezogen zuzuordnen oder nach Verschleiß zu ersetzen.

Handtuch-/Auflagenpflicht

Rehabilitanden sind anzuhalten, bei der Nutzung von Polsterflächen (Sitzflächen, Rückenlehnen, Liegeflächen) ein persönliches Handtuch oder eine Einmalunterlage als Barriere zwischen Haut und Polster zu verwenden. Handtücher ersetzen nicht die anschließende Wischdesinfektion.

03Bodenreinigung

3. Bodenreinigung

MTT-Bereiche sind gemäß dem risikobasierten Ansatz der KRINKO Reha 2025 in der Regel als Fläche mit geringem Infektionsrisiko einzustufen. Eine routinemäßige chemische Bodendesinfektion ist daher unter Normalbedingungen nicht erforderlich; eine gründliche Reinigung ist ausreichend.

Standardvorgehen

Die Bodenreinigung erfolgt mindestens 1× täglich; bei hoher Frequentierung nach Bedarf häufiger.

  1. Grobe Verschmutzungen entfernen: Sichtbare Verunreinigungen vorab aufnehmen und entsorgen.
  2. Feuchtreinigung im Bezugwechselverfahren: Vorpräparierte Wischbezüge und ein geeignetes pH-neutrales oder leicht alkalisches Reinigungsmittel verwenden (Produkt und Konzentration gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan). Pro Raum (bzw. bei großen Flächen alle 15–20 m²) einen frischen Wischbezug einsetzen. Gebrauchte Bezüge nicht erneut in die Reinigungslösung eintauchen, sondern in den Wäschebehälter abwerfen und anschließend desinfizierend aufbereiten (mind. 60 °C).
  3. Trocknung: Boden vollständig trocknen lassen, bevor der Bereich wieder genutzt wird (Sturzgefahr).

Gezielte Flächendesinfektion (anlassbezogen)

Bei sichtbarer Kontamination des Bodens mit Blut, Sekreten, Exkreten oder Erbrochenem ist sofort eine gezielte Flächendesinfektion durchzuführen:

  1. PSA anlegen: Einmalhandschuhe, Schutzkittel, ggf. Mund-Nasen-Schutz.
  2. Kontaminierte Stelle mit Einmaltuch und Desinfektionsmittel (VAH-gelistet, bakterizid, levurozid, mind. begrenzt viruzid) im Scheuer-Wischverfahren behandeln. Produkt gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan.
  3. Einwirkzeit einhalten (Herstellerangabe).
  4. Tuch und PSA im Restmüll entsorgen, hygienische Händedesinfektion durchführen.
  5. Maßnahme im Reinigungsprotokoll erfassen (Datum, Uhrzeit, Anlass, Mittel, Kürzel).
04Lüftung

4. Lüftung

Eine ausreichende Lüftung der MTT-Trainingsräume ist essenziell, um Aerosole, CO₂ und Feuchtigkeit zu verdünnen und das Infektionsrisiko zu senken. Der CO₂-Richtwert (Pettenkofer-Zahl) in genutzten Räumen soll unter 1.000 ppm liegen; Werte über 1.400 ppm zeigen eine unzureichende Belüftung an. Eine CO₂-Ampel oder ein CO₂-Messgerät zur Überwachung wird empfohlen.

Technische Anforderungen

Für Kraft- und Konditionstrainingsräume ist nach DIN 18032 i. V. m. DIN EN 16798-3 ein Außenluftstrom von mindestens 30 m³/h je Nutzer (Krafttraining) bzw. 60 m³/h je Nutzer (intensives Ausdauertraining) erforderlich. Je nach Raumgröße und Belegung ergibt sich daraus ein 4- bis 6-facher Luftwechsel pro Stunde. Die tatsächlich benötigte Luftmenge ist einrichtungsspezifisch anhand der maximalen Belegung und der Trainingsintensität zu berechnen.

Manuelle Lüftung (bei fehlendem oder abgeschaltetem Lüftungssystem)

  • Fenster und Türen vollständig öffnen für mindestens 5 Minuten; Querlüftung (gegenüberliegende Öffnungen) bevorzugen.
  • Lüftung mindestens alle 20 Minuten während intensiver Trainingseinheiten; bei geringer Belegung mindestens alle 60 Minuten.
  • Zwischen zwei Trainingsgruppen ist eine mindestens 10-minütige Stoßlüftung durchzuführen.

Raumlufttechnische Anlage (RLT)

  • Wartung und Hygieneinspektion der RLT-Anlage gemäß VDI 6022: Hygieneinspektion mindestens alle 2 Jahre durch sachkundiges Personal; Filterinspektion und -wechsel gemäß Herstellerangabe, mindestens jährlich.
  • Filterwechsel, Hygieneinspektionen und Wartungen dokumentieren.
  • Bei Ausfall der Lüftungsanlage: konsequente manuelle Lüftung (s. o.) durchführen und Trainingsgruppen verkleinern; bei dauerhafter Fehlfunktion ist der Trainingsbetrieb einzuschränken oder einzustellen.
05Anleitung der Rehabilitanden zur Eigenreinigung

5. Anleitung der Rehabilitanden zur Eigenreinigung

Rehabilitanden werden zu Beginn der Maßnahme aktiv in die Eigenreinigung genutzter Geräte eingewiesen. Dies entlastet das therapeutische Personal, stärkt die Eigenverantwortung und ist fester Bestandteil der Infektionsprävention im MTT.

Einweisung und Materialbereitstellung

  • Ersteinweisung: Jede:r Rehabilitand:in erhält zu Beginn der MTT-Maßnahme eine Einweisung in die Wischdesinfektion der Trainingsgeräte. Die Einweisung ist zu dokumentieren (Datum, Kürzel). Anschauliche Piktogramm-Aushänge (Reinigungsschema, Einwirkzeit) sind an den Desinfektionsmittelspender-Standorten anzubringen.
  • Materialbereitstellung: An zentralen, gut erreichbaren Stellen im Trainingsraum sind Desinfektionsmittelspender (VAH-gelistetes Flächendesinfektionsmittel, vorzugsweise als gebrauchsfertige Tuchspendersysteme) sowie Einmaltücher in ausreichender Menge vorzuhalten. Einmalhandschuhe für Rehabilitanden mit empfindlicher Haut bereitstellen.

Durchführung durch Rehabilitanden (nach jeder Gerätenutzung)

  1. Gebrauchsfertiges Desinfektionstuch aus dem Spender entnehmen (alternativ: Desinfektionsmittel auf Einmaltuch aufsprühen).
  2. Alle Kontaktflächen (Griffe, Sitze, Polster, Einstellhebel) gründlich benetzen und abwischen.
  3. Einwirkzeit einhalten (gemäß Aushang, z. B. 1 Minute), nicht abtrocknen.
  4. Tuch im bereitgestellten Abfallbehälter entsorgen.

Überwachung und Sonderfälle

Das therapeutische Personal beobachtet die korrekte Durchführung stichprobenartig und korrigiert bei Bedarf. Eine Einzeldokumentation der Eigenreinigung durch Rehabilitanden ist im Regelfall nicht erforderlich.

Rehabilitanden mit stark eingeschränkter Handfunktion, offenen Wunden an den Händen oder kognitiven Einschränkungen werden durch das Personal unterstützt; bei Bedarf übernimmt das Personal die Reinigung vollständig.

06Infektionsprävention bei multiresistenten Erregern (MRE)

6. Infektionsprävention bei multiresistenten Erregern (MRE)

Gemäß KRINKO-Empfehlung Reha 2025 ist eine Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern (MRE) grundsätzlich kein Ausschlussgrund für die ambulante oder stationäre Rehabilitation. Maßgeblich ist die individuelle Risikoanalyse im konkreten Setting.

MRE-relevante Erreger im Reha-Kontext umfassen insbesondere: MRSA, VRE (Vancomycin-resistente Enterokokken), 3MRGN und 4MRGN (multiresistente gramnegative Erreger gemäß KRINKO-Klassifikation, siehe auch Erregermerkblätter).

Therapieteilnahme bei MRSA

  • Rehabilitanden mit MRSA-Besiedelung dürfen grundsätzlich am MTT teilnehmen, wenn die nachfolgenden Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
  • Konsequente Gerätewischdesinfektion nach jeder Nutzung durch MRSA-positive Rehabilitanden (Durchführung durch Personal).
  • Intakte Haut und geschlossene Wundversorgung sicherstellen; bei offenen, nicht adäquat versorgten Wunden im Kontaktbereich ist die Teilnahme am Gerätetraining gemeinsam mit dem behandelnden Arzt und der Hygienebeauftragten Person in Rehabilitationseinrichtungen (HBR) zu prüfen und ggf. einzuschränken.
  • MRSA-positive Rehabilitanden sind zur konsequenten Händedesinfektion vor und nach der Gerätenutzung anzuhalten.
  • Zeitliche Planung: Training von MRE-positiven Rehabilitanden nach Möglichkeit am Ende der Trainingseinheit einplanen, um die anschließende Gesamtdesinfektion des Bereichs zu erleichtern.

3MRGN und 4MRGN

Maßnahmen sind entsprechend den Erregermerkblättern und des einrichtungsinternen Hygieneplanung festzulegen. Bei 4MRGN erfolgt grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung durch die Hygienebeauftragte in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Eine generelle Therapierestriktion bei alleiniger Besiedelung ohne zusätzliche Risikofaktoren (z. B. offene Wunden, Diarrhö) ist nicht automatisch indiziert.

Mehr Informationen zu MRE

Mehr Informationen zum Umgang mit MRE in Rehaeinrichtungen findet sich in der gleichnahmigen SAA und in den Erregermerkblättern.

07Dokumentation

7. Dokumentation

Eine lückenlose Dokumentation aller Reinigungs-, Desinfektions- und Wartungsmaßnahmen ist verpflichtend und dient dem Nachweis der Einhaltung von Hygienestandards gegenüber Aufsichtsbehörden, Kostenträgern und im Haftungsfall.

Zu dokumentierende Maßnahmen

  • Gerätewischdesinfektion: Tägliches bzw. schichtbezogenes Reinigungsprotokoll mit Datum, Uhrzeit, verwendetem Desinfektionsmittel (Verweis auf den Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan), Kürzel der durchführenden Person.
  • Bodenreinigung: Reinigungsprotokoll analog zur Gerätewischdesinfektion; bei anlassbezogener Desinfektion zusätzlich Angabe des Anlasses (Kontaminationsart).
  • Lüftung: Protokoll der manuellen Lüftungsintervalle (sofern keine RLT-Anlage vorhanden); Wartungs- und Inspektionsberichte für raumlufttechnische Anlagen gemäß VDI 6022.
  • Gerätewartung: Wartungsprotokolle für Trainingsgeräte gemäß Herstellerangaben (Intervall, durchgeführte Maßnahmen, nächster Termin).
  • Schulungen: Nachweis über durchgeführte Hygieneschulungen des Personals (Datum, Thema, Teilnehmerliste, Referent:in) – mindestens 1× jährlich.
  • Einweisung Rehabilitanden: Dokumentation der Ersteinweisung in die Eigenreinigung (Datum, Name, Kürzel des Einweisenden).

Aufbewahrungsfristen

  • Aufzeichnungen über Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie nosokomiale Infektionen/MRE: mindestens 10 Jahre nach Anfertigung gemäß § 23 Abs. 4 IfSG.
  • Wartungsprotokolle für Trainingsgeräte: gemäß gesetzlichen und herstellerseitigen Vorgaben, mindestens jedoch für die gesamte Betriebsdauer des Geräts.

Format

Papier- oder digitale Dokumentation gleichermaßen zulässig; bei digitaler Dokumentation ist die Unveränderlichkeit (Audit-Trail) und jederzeitige Verfügbarkeit sicherzustellen. Vorlagen für Reinigungsprotokolle sind im einrichtungsinternen Hygieneplan hinterlegt.

08Kapitel 9

Rechtsgrundlage

Die Durchführung des MTT erfolgt unter Einhaltung folgender Rechtsgrundlagen und Empfehlungen:

  • IfSG § 23 Abs. 1–4 (Infektionsschutzgesetz): Pflicht zur Infektionsprävention, Führung eines Hygieneplans, Surveillance nosokomialer Infektionen und MRE, Dokumentationspflicht (10 Jahre).
  • KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen" (Bundesgesundheitsblatt, August 2025): Erstmalige, auf den Reha-Bereich zugeschnittene KRINKO-Empfehlung mit 5-stufigem Risikosystem; bildet die primäre Grundlage dieser SAA.
  • KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen" (2022): Grundlage für Flächen- und Gerätehygiene.
  • VAH-Desinfektionsmittelliste (aktueller Stand, www.vah-online.de): Verbindliche Referenz für die Auswahl geeigneter Flächen- und Händedesinfektionsmittel.
  • DIN EN 16798-3 / DIN 18032 / VDI 6022: Normative Grundlagen für Lüftungsanforderungen in Trainings- und Sporträumen.
  • DIN 19643 (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser): Gilt ausschließlich, wenn in der Einrichtung ein Therapiebecken oder Schwimmbad vorhanden ist. Nicht relevant für reine MTT-Bereiche ohne Wasserflächen.
  • ArbStättV Anhang 3.6 (Arbeitsstättenverordnung): Mindestanforderungen an Lüftung in Arbeitsräumen.

Diese SAA ist als Dienstanweisung zu verstehen. Abweichungen von dieser SAA müssen fachlich begründet und dokumentiert werden.

Quellen
  • KRINKO beim RKI: „Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen." Bundesgesundheitsblatt, August 2025.
  • KRINKO beim RKI: „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen." Bundesgesundheitsblatt, 2022.
  • KRINKO beim RKI: „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens." Bundesgesundheitsblatt, 2016.
  • KRINKO beim RKI: „Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen." Bundesgesundheitsblatt 2012; 55: 1311–1354.
  • Verbund für Angewandte Hygiene e.V. (VAH): VAH-Desinfektionsmittelliste, aktueller Stand. www.vah-online.de
  • VAH-Desinfektionsmittel-Kommission: „Anforderungen zur Zertifizierung einer Einwirkzeit von 1 min für die Flächendesinfektion." HygMed 2021; 46(7/8).
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbes. § 23 Abs. 1–4, § 36. www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
  • DIN 18032-1: „Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung." Beuth Verlag.
  • DIN EN 16798-3: „Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Nichtwohngebäuden." Beuth Verlag.
  • VDI 6022: „Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte." VDI-Verlag.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang 3.6 Lüftung.
  • TRBA 250: „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege." BAuA.
Einrichtungsspezifische Fassung
Diese Fassung ist die allgemeine Vorlage. Die auf Ihre Einrichtung angepasste Version, der Download und die zugehörigen Checklisten sind Teil des Abos.
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