Trinkwasserhygiene und Legionellenprävention
01Zweck und Geltungsbereich
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) regelt die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene und die Prävention von Legionellenerkrankungen in allen wasserführenden Systemen von Ihre Einrichtung. Ziel ist der Schutz der Gesundheit von Rehabilitanden und Personal durch den sicheren, normkonformen Betrieb der gesamten Trinkwasserinstallation.
Der Geltungsbereich umfasst alle wasserführenden Systeme der Einrichtung, insbesondere:
- Trinkwassererwärmer (Boiler, Durchlauferhitzer) und Zirkulationsleitungen
- Kalt- und Warmwasserleitungsnetze inkl. aller Steigestränge und Verteilleitungen
- Duschen, Armaturen, Ausgussbecken und sonstige Entnahmestellen
- Rückkühlanlagen und Verdunstungskühlanlagen, sofern vorhanden
Rehabilitanden in der stationären Rehabilitation sind häufig älter, immungeschwächt oder multimorbide und damit besonders gefährdet für schwere Legionellosen. Für immunsupprimierte Rehabilitanden sind gemäß KRINKO-Empfehlung ergänzend zertifizierte Sterilfilter (Legionellenfilter) vorzuhalte und ggf. an allen relevanten Entnahmestellen einzusetzen; Filterwechselintervall: entsprechend den Herstellervorgaben.
02Anforderungen an die Trinkwasserinstallation
2. Anforderungen an die Trinkwasserinstallation
Ihre Einrichtung betreibt die Trinkwasserinstallation gemäß TrinkwV 2023 und DVGW W 551 im Rahmen eines risikobasierten Hygienemanagements. Dieses umfasst Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung aller wasserführenden Systeme.
Untersuchungs- und Betreiberpflichten
- Untersuchungspflicht: Anlagen mit einem Warmwasserspeichervolumen >400 L oder einem Leitungsvolumen >3 L zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle unterliegen der jährlichen Legionellenuntersuchungspflicht gemäß §14a TrinkwV 2023
- Technischer Maßnahmenwert Legionella spec.: 100 KBE/100 mL; bei ≥1.000 KBE/100 mL gelten verschärfte Sofortmaßnahmen (siehe Kapitel 6)
- Systemkataster: Aktuelles Rohrleitungsschema (Bestandsplan) der gesamten Trinkwasserinstallation ist zu führen und bei baulichen Änderungen sofort zu aktualisieren
- Gefährdungsanalyse: Es wird empfohlen jährlich die einrichtungsspezifische Gefährdungsanalyse zu überprüfen.
Chemische und mikrobiologische Qualitätsanforderungen
- Legionella spec. im Warmwasser: <100 KBE/100 mL (technischer Maßnahmenwert)
- Koloniezahl 22 °C: ≤100 KBE/mL; Koloniezahl 36 °C: ≤100 KBE/mL
- Escherichia coli und Enterokokken: 0 KBE/100 mL
- Alle weiteren Parameter gemäß Anlage 1–3 TrinkwV 2023
03Legionellen-Beprobungsplan
3. Legionellen-Beprobungsplan
Die Einrichtung erstellt und aktualisiert den einrichtungsweiten Beprobungsplan jährlich in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Der Plan benennt alle Probenahmestellen, Beprobungsintervalle und die verantwortlichen Personen.
Beprobungsintervalle
- Regeluntersuchung: Jährlich; je Steigstrang mindestens 3 Probenahmestellen (Zulauf Trinkwassererwärmer, Zirkulationsrücklauf, periphere Entnahmestelle am Ende des Strangs)
- Anlassbezogene Untersuchung: Unverzüglich nach baulichen Änderungen, nach Wiederinbetriebnahme nach Stillstand >4 Wochen sowie nach jeder Grenzwertüberschreitung
- Nachbeprobung nach Sanierung: Mindestens 3 Beprobungsrunden im Abstand von je 4 Wochen an identischen Probenahmestellen
Probenahmedurchführung
- Probenahme gemäß DIN EN ISO 19458 und DVGW W 551 an akkreditiertem Labor
- Probenstrategie je Entnahmestelle: „First-Draw"-Probe (1 L Erststrahl) und „Flush"-Probe (1 L nach 30 s Ablauf), oder nach mit dem Gesundheitsamt vereinbarter Entnahmetechnik
- Probentransport gekühlt (2–8 °C), Analyse innerhalb von 24 Stunden
- Analysemethode: Kulturell gemäß DIN EN ISO 11731; Ergebniseinheit: KBE/100 mL
- Probenahmestellen sind risikoorientiert auszuwählen: Duschen in Rehabilitandenzimmern, Entnahmestellen nach langen Leitungsabschnitten, Rücklauf der Zirkulation
Bewertungsmatrix Legionella spec.
| Befund (KBE/100 mL) | Bewertung | Erforderliche Maßnahme |
|---|---|---|
| <100 | Kein Handlungsbedarf | Weiterführung Regelbetrieb; Dokumentation |
| 100–999 | Technischer Maßnahmenwert überschritten | Ursachensuche, Optimierungsmaßnahmen, Nachbeprobung; Meldung Gesundheitsamt innerhalb 72 h |
| ≥1.000 | Erhöhter Maßnahmenwert | Sofortmaßnahmen, unverzügliche Meldung Gesundheitsamt, ggf. Nutzungseinschränkung |
04Temperaturüberwachung
4. Temperaturüberwachung
Die regelmäßige Kontrolle der Warmwasser- und Kaltwassertemperatur gehört zu den wichtigsten betriebliche Präventionsmaßnahme gegen Legionellenwachstum. Alle Messwerte sind zu dokumentieren.
Temperatursollwerte gemäß DVGW W 551
- Trinkwassererwärmer (Speicher): Austrittstemperatur ≥60 °C
- Warmwasser-Zirkulation (Rücklauf): ≥55 °C an allen Zirkulationssträngen
- Warmwasser an Entnahmestellen: ≥50 °C spätestens nach 30 s Ablaufzeit (CAVE: Verbrühungsgefahr für Rehabilitanden beachten!)
- Kaltwasser an Entnahmestellen: ≤25 °C; Zielwert ≤20 °C (gemessen nach max. 30 s Ablaufzeit)
Mess- und Dokumentationsintervalle
- Täglich: Sichtprüfung der Temperaturanzeige am Trinkwassererwärmer; Sollwert ≥60 °C
- Monatlich: Temperaturmessung Warmwasser an mindestens 3 repräsentativen Entnahmestellen (Duschen, periphere Armaturen) sowie am Zirkulationsrücklauf; Temperaturmessung Kaltwasser an mindestens 1 Entnahmestelle; Protokollierung mit Messstelle, Datum, Uhrzeit, Messwert, ausführender Person
- Jährlich: Vollständige Temperaturmessung an allen Entnahmestellen und Zirkulationssträngen; Dokumentation und Abgleich mit Sollwerten; Aktualisierung der Gefährdungsanalyse
Vorgehen bei Abweichungen vom Sollwert
- Abweichung sofort dokumentieren (Messstelle, Datum, Uhrzeit, Messwert, Abweichungsausmaß)
- Einrichtungsleitung informieren
- Ursache identifizieren: Thermostatventil defekt, Zirkulationspumpe ausgefallen, Fremdeinspeisung, Stagnation, Fehler in der Strangregelung
- Technische Korrekturmaßnahme einleiten (Wartung, Einstellung, Strangspülung)
- Kontrollmessung nach Maßnahme durchführen und dokumentieren; erst nach nachgewiesenem Sollwert Regelbetrieb fortführen
05Stagnationsvermeidung
5. Stagnationsvermeidung
Stagnierendes Wasser ist der Hauptrisikofaktor für Biofilmbildung und Legionellenwachstum. Die nachfolgenden Maßnahmen sind dauerhaft und konsequent umzusetzen.
Strukturelle Maßnahmen
- Totleitungen: Nicht mehr genutzte Leitungsabschnitte (Blindleitungen) sind baulich zu entfernen oder auf einen Abstand von maximal drei Rohrdurchmessern zu kappen; Nachweis durch aktualisiertes Rohrleitungsschema
- Hydraulischer Abgleich: Regelmäßige Kontrolle und Einstellung der Zirkulationspumpe und der Strangreguliventile, um gleichmäßigen Durchfluss in allen Strängen sicherzustellen; Intervall: jährlich oder nach baulichen Änderungen
- Installationsplanung: Neu geplante Leitungsabschnitte sind so auszulegen, dass keine Bereiche mit dauerhaft geringem Durchfluss entstehen; Grundsatz: kurze Leitungen, geringe Totvolumina
Betriebliche Spülmaßnahmen
- Selten genutzte Entnahmestellen (weniger als 3× pro Woche genutzt): mindestens 3× wöchentlich für mindestens 3-5 Minuten mit vollem Volumenstrom spülen (siehe SAA Spülplan für nicht genutze Wasserentnahmestellen)
- Entnahmestellen nach Umbauarbeiten oder Leerstand (>4 Wochen): Vollständige Durchspülung des betroffenen Strangabschnitts vor Wiederinbetriebnahme; anschließend Beprobung auf Legionella spec. vor regulärer Nutzung
- Alle Spülvorgänge: Protokollierung in Spülprotokoll (Entnahmestelle, Datum, Dauer, Ausgangs- und Endtemperatur, ausführende Person)
Spülplan
Die Einrichtung erstellt und pflegt einen einrichtungsspezifischen Spülplan, der alle Entnahmestellen mit Nutzungsfrequenz, Risikoklasse und Spülintervall auflistet. Der Spülplan wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei baulichen Änderungen sowie bei Änderungen der Belegungsstruktur sofort aktualisiert.
06Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitung
6. Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitung
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts (≥100 KBE Legionella spec./100 mL) sind unverzüglich gestufte Maßnahmen einzuleiten. Art und Umfang richten sich nach der Höhe der gemessenen Konzentration.
Stufe 1: Technischer Maßnahmenwert (100–999 KBE/100 mL)
- Einrichtungsleitung sofort informieren
- Meldung an das zuständige Gesundheitsamt gemäß §16 Abs. 1 TrinkwV 2023 – spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme
- Ortsbegehung und Ursachenanalyse: Temperaturkontrollen, Identifikation von Stagnationspunkten, Überprüfung aller Anlagenteile
- Thermische Desinfektion: Speichertemperatur auf ≥70 °C erhöhen, mindestens 3 Stunden halten; danach alle Entnahmestellen für mindestens 3 Minuten bei ≥70 °C durchspülen
- Spül- und Desinfektionsmittel gemäß Water-Safety-Plan der Einrichtung einsetzen
- Nachbeprobung: Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, z.B. 1-3 Runden im Abstand von je 4 Wochen an den betroffenen Probenahmestellen.
- Alle durchgeführten Schritte dokumentieren
Stufe 2: Erhöhter Maßnahmenwert (≥1.000 KBE/100 mL)
- Sofortige telefonische Meldung an das Gesundheitsamt.
- Nutzungseinschränkung oder vorübergehende Sperrung betroffener Bereiche in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt prüfen
- Rehabilitanden und Personal über erhöhtes Expositionsrisiko informieren; für immunsupprimierte Rehabilitanden: sofortiges Duschverbot; ggf. Einsatz Sterilfilterarmaturen (Legionellenfilter) oder Bereitstellung z.B. Mineralwasser aus Flaschen
- Thermische Desinfektion (≥70 °C im gesamten System) oder chemische Desinfektion (z. B. Chlordioxid gemäß Water-Safety-Plan der Einrichtung); externe Fachkraft/Hygieniker hinzuziehen
- Nachbeprobung: Abstimmung mit dem Gesundheitsamt
- Freigabe zur uneingeschränkten Nutzung erst nach dreifach negativem Befund (<100 KBE/100 mL) in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt
Kommunikation und Meldewesen
- Alle Befunde, Maßnahmen und Kommunikation mit dem Gesundheitsamt schriftlich dokumentieren und mindestens 10 Jahre aufbewahren
- Pflegerisches und ärztliches Personal über aktuelle Nutzungseinschränkungen unverzüglich informieren
- Ergebnisse der Nachbeprobungen schriftlich an das Gesundheitsamt übermitteln
07Dokumentation und Schulung
7. Dokumentation und Schulung
Dokumentationspflichten
Alle Maßnahmen, Kontrollen und Befunde im Rahmen der Trinkwasserhygiene sind lückenlos schriftlich zu dokumentieren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre (§15 Abs. 4 TrinkwV 2023). Dokumente sind dem Gesundheitsamt auf Anforderung unverzüglich vorzulegen.
Folgende Dokumente sind zu führen und sicher zu archivieren:
- Temperaturmessprotokoll: täglich (Sichtprüfung Speicher), monatlich und jährlich (Messstelle, Datum, Uhrzeit, Messwert, ausführende Person)
- Spülprotokoll: Entnahmestelle, Datum, Dauer, Ausgangs- und Endtemperatur, ausführende Person
- Legionellen-Prüfberichte mit Angabe der Probenahmestellen, Probenstrategie und Analysemethode
- Dokumentation aller Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen inkl. vollständigem Schriftverkehr mit dem Gesundheitsamt
- Gefährdungsanalyse und Nachweis der jährlichen Revision
- Wartungs- und Instandhaltungsnachweise der Trinkwasseranlage
- Schulungsnachweise des Personals (Datum, Thema, Teilnehmerliste, Lehrperson)
Schulung und Sensibilisierung
Alle für die Trinkwasserhygiene verantwortlichen Mitarbeitenden werden bei Stellenantritt und danach mindestens einmal jährlich geschult. Die Schulungen werden im Schulungsplan der Einrichtung verankert.
Schulungsinhalte umfassen mindestens:
- Rechtliche Grundlagen: TrinkwV 2023, DVGW W 551, VDI/DVGW 6023
- Legionellenbiologie: Wachstumsbedingungen (35–46 °C optimal), Übertragungsweg (Aerosole bei Duschen, Whirlpools, Kühltürmen), Krankheitsbild der Legionärs- und Pontiac-Fieber
- Betriebliche Präventionsmaßnahmen: Temperaturüberwachung, Spülplan, Stagnationsvermeidung
- Erkennen und Melden von Mängeln (Temperaturabweichungen, Geruch, Verfärbungen, verminderte Druckverhältnisse)
- Notfallprozedur bei Grenzwertüberschreitung gemäß Kapitel 6 dieser SAA
Quellen
Quellen
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2023 (BGBl. I S. 1021; zuletzt geändert)
- DVGW-Arbeitsblatt W 551: Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen – Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen (aktuell gültige Ausgabe)
- VDI/DVGW 6023 Blatt 1 (2013): Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung
- KRINKO beim Robert Koch-Institut: Empfehlung zur Hygiene in Rehabilitationseinrichtungen (2025)
- KRINKO beim Robert Koch-Institut: Prävention nosokomialer Infektionen bei immunsupprimierten Patienten (aktuellste Fassung)
- DIN EN ISO 19458:2006-12: Wasserbeschaffenheit – Probenahme für mikrobiologische Untersuchungen
- DIN EN ISO 11731:2017-11: Wasserbeschaffenheit – Zählung von Legionellen – Kulturelle und quantitative Membranfiltrationsverfahren
- Umweltbundesamt (UBA): Empfehlung zu hygienischen Anforderungen an das Trinkwasser in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen (2006; aktualisierte Fassung beachten)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der geltenden Fassung, insb. §§ 6, 7, 23, 36
- Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin – aktuelle Daten zur Legionellose in Deutschland (laufende Jahrgänge)