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Prevent Infect
SAA-REHA-013

Logopädie-Hygiene

Letzte Prüfung
10.04.2026
Rechtsgrundlage
§ 23 IfSG; § 36 IfSG; MPBetreibV 2025 (§ 8 und § 9); KRINKO „Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen" (2025); KRINKO/BfArM „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten – Anlage 8: Endoskope" (2025); BioStoffV; TRBA 250; DIN EN ISO 15883-1/-5
01Zweck und Geltungsbereich

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) legt die hygienischen Mindestanforderungen für logopädische Abteilungen in Ihre Einrichtung fest. Sie gilt für alle Mitarbeitenden, die logopädische Diagnostik und Therapie durchführen, einschließlich der fiberendoskopischen Evaluation des Schluckens (FEES, hierzu siehe separate SAA Fiberendoskopischen Evaluation des Schluckens FEES).

Ziel ist die Prävention nosokomialer Infektionen, insbesondere aspirationsbedingter Pneumonien, Kreuzinfektionen über Therapiematerialien sowie Infektionen durch mangelhaft aufbereitete Medizinprodukte. Die SAA konkretisiert die allgemeinen Vorgaben des einrichtungsinternen Hygieneplans für den logopädischen Bereich und ist für alle dort tätigen Mitarbeitenden verbindlich.

Abgrenzung: Diese SAA ersetzt nicht den einrichtungsweiten Hygieneplan. Sie ergänzt ihn um bereichsspezifische Festlegungen der Logopädie.

02Ausstattung und Händehygiene

2. Ausstattung und Händehygiene

Baulich-funktionelle Mindestausstattung

Im logopädischen Therapie- und Diagnostikbereich müssen folgende Ausstattungsmerkmale vorhanden sein:

  • Handwaschbecken im Therapieraum oder in unmittelbarer Nähe
  • Wandmontierter Händedesinfektionsmittelspender am Therapieplatz
  • Einmalhandtuchspender neben dem Handwaschbecken
  • Räumlich oder durch klare Beschriftung getrennte Lagerbereiche für reines (aufbereitetes/ungeöffnetes) und benutztes (noch aufzubereitendes) Material
  • Behälter zur sicheren Entsorgung spitzer/stechender Instrumente (Sharps-Container) bei Einsatz von Einmalspritzen o. ä.

Händehygiene

Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Einzelmaßnahme zur Infektionsprävention und in folgenden Situationen verpflichtend:

  • Vor und nach jedem Kontakt mit einer Rehabilitand:in
  • Vor dem Anlegen und nach dem Ausziehen von Einmalhandschuhen
  • Nach Kontakt mit Sekreten, Speichel oder kontaminiertem Material
  • Nach Ablegen von PSA (Schutzkittel, Maske)

Technik: 3–5 ml alkoholisches Händedesinfektionsmittel in die trockenen Hände einreiben und 15-30 Sekunden einmassieren (alle Fingerzwischenräume, Fingerkuppen, Daumen, Handrücken). Händewaschen nur bei sichtbarer Verschmutzung oder nach Kontakt mit Sporenbildnern (z. B. Clostridioides difficile).

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

PSA ist situationsgerecht und risikoadaptiert zu wählen:

  • Einmalhandschuhe: bei direktem Kontakt mit Mundschleimhaut, Sekreten, Speichel; bei FEES-Assistenz
  • Chirurgischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2: bei Hustenprovokation, FEES und bei Rehabilitand:innen mit respiratorischen Symptomen oder bekanntem Erregerstatus
  • Schutzbrille oder Gesichtsschutz: bei aerosolgenerierenden Maßnahmen (Hustenprovokation, FEES)
  • Schutzkittel: bei erwarteter Kontamination der Berufskleidung durch Speichel oder Sekrete
03Mundhygienische Maßnahmen

3. Mundhygienische Maßnahmen

Die Mundpflege bei Rehabilitand:innen mit Dysphagie dient der Reduktion der oropharyngealen Keimbelastung und senkt nachweislich das Risiko aspirationsbedingter Pneumonien. Eine obligatorische antiseptische Mundspülung für alle Rehabilitand:innen ist nicht indiziert; die Maßnahmen sind risikoadaptiert zu wählen.

Standardmundpflege vor logopädischer Therapie

Bei Rehabilitand:innen mit eingeschränkter Eigenmundpflege oder erhöhtem Aspirationsrisiko (z. B. bei Dysphagie Grad II–IV nach FOIS-Skala) ist vor Schlucktherapie und FEES folgendes Vorgehen durchzuführen:

  1. Mechanische Reinigung der Zähne, der Zunge und ggf. Zahnprothesen mit einer Einmalzahnbürste und Zahngel oder Wasser (mindestens 60–90 Sekunden)
  2. Ausspülen des Mundraums mit Wasser oder physiologischer NaCl-Lösung 0,9 % zur Keimzahlreduktion (falls Schluckvermögen ausreicht) oder Absaugen von Rückständen bei schwerer Dysphagie
  3. Antiseptische Mundspülung nur bei spezifischer Indikation: Chlorhexidin 0,1–0,2 % in Einmalbechern – indiziert z. B. unmittelbar vor FEES, bei beatmungsassoziierter Pneumonie-Prävention oder auf ärztliche Anordnung; keine Routineanwendung bei allen Rehabilitand:innen

Hinweise zur Anwendung von Chlorhexidin

  • Chlorhexidin 0,2 %: geeignet für kurzzeitige, indikationsgebundene Anwendung (z. B. präoperativ, vor invasiver Diagnostik)
  • Bei Langzeitanwendung: Risiko für Zahnverfärbungen und Geschmacksveränderungen; ärztliche Indikationsstellung erforderlich
  • Chlorhexidin ist nicht sporizid und unwirksam bei starker organischer Belastung; mechanische Vorreinigung ist daher unverzichtbar

Materialentsorgung

  • Einmalzahnbürsten und Einmalbecher: Entsorgung in den Restabfall (kein Sondermüll)
  • Zahnprothesen der Rehabilitand:in: personenbezogen in beschrifteten Behältern lagern
  • Wiederverwendbare Mundpflegehilfsmittel (z. B. elektrische Zahnbürsten): personenbezogen verwenden, nach Gebrauch gemäß Herstellerangabe reinigen und desinfizieren
04Schluckdiagnostik-Material

4. Schluckdiagnostik-Material

Bei der klinischen Schluckuntersuchung und standardisierten Schlucktests (z. B. 3-Unzen-Wassertest, GUSS) kommen Materialien in Kontakt mit Mundschleimhaut, Speichel und Nahrungsmitteln. Einwegartikel sind zu bevorzugen; der Einsatz wiederverwendbarer Materialien erfordert eine validierte Aufbereitung. Medizinprodukte mit Schleimhautkontakt werden als semikritisch eingestuft.

Einwegartikel (bevorzugt einzusetzen)

  • Einwegspatel aus Holz oder Kunststoff
  • Einmalbecher und Einmallöffel für Kostproben-Tests
  • Einmalspritzen (für kontrollierte Flüssigkeitsgaben)
  • Einmalhandschuhe für die Untersuchungsperson

Entsorgung nach Einzelverwendung in den Restabfall; gemäß einrichtungsinternem Abfallkonzept (AS 18 01 04).

Aufbereitung wiederverwendbarer Diagnostikmaterialien

Metallene Schlucklöffel oder spezielle Diagnostikinstrumente sind nach jedem Einsatz gemäß folgender Schrittfolge aufzubereiten:

  1. Vorreinigung (max. 30 Minuten nach Gebrauch): Grobe Speise- und Sekretanhaftungen entsprechend der Aufbereitungsanleitung mit einem z.B. mit einem Tuch oder unter fließendem Wasser mechanisch entfernen; Instrument nicht antrocknen lassen
  2. Reinigung (bevorzugt thermomechanisch im RDG): Reinigungs-Desinfektionsgerät (mind. 93 °C, A0-Wert ≥ 3.000 gemäß DIN EN ISO 15883); alternativ manuelle Reinigung mit enzymatischen Reiniger
  3. Desinfektion: Bei thermischer Aufbereitung im RDG entfällt ein separater Desinfektionsschritt. Bei manueller Aufbereitung: Schritte in der separaten Aufbereitungsanleitung beachten.
  4. Trocknung und Lagerung: Vollständig trocknen lassen; Endoskope müssen hängend gelagert werden; Trennung von unreinem Material sicherstellen

Die konkreten Desinfektionsmittelbezeichnungen, Konzentrationen und Einwirkzeiten sind der einrichtungsinternen Aufbereitungsanleitung bzw. dem Reinigungs-Desinfektionsplan zu entnehmen.

05Endoskopaufbereitung (FEES)

6. Therapiematerial und Flächendesinfektion

Therapiematerial

Materialien, die mit der Mundschleimhaut oder Körpersekreten in Kontakt kommen (z. B. orale Stimulationsinstrumente, Therapielöffel, Vibrationsgeräte, Mundmotorikhilfen, Eisstiele), sind entweder als Einwegartikel einzusetzen oder nach jedem Einsatz vollständig aufzubereiten.

  • Einwegartikel: Einzelverwendung, danach Entsorgung in den Restabfall; bei infektiösen Grunderkrankungen nach einrichtungsinternem Abfallkonzept entsorgen
  • Wiederverwendbares Material: nach jedem Einsatz reinigen und mit einem geeigneten Desinfektionsmittel desinfizieren; Mittel, Konzentration und Einwirkzeit gemäß Reinigungs-Desinfektionsplan der Einrichtung
  • Personalisierung: Material ist soweit möglich individuell einer Rehabilitand:in zugeordnet und beschriftet; gemeinsame Nutzung ist zu vermeiden
  • Lagerung: Aufbereitetes Material in beschrifteten, geschlossenen Behältern, räumlich oder durch Beschriftung getrennt von unbenutztem und unreinem Material; Lagerbehälter regelmäßig auf Sauberkeit prüfen

Flächenreinigung und -desinfektion

Therapietische, Stuhllehnen und alle von Rehabilitand:innen berührten Flächen sind nach jeder Therapieeinheit zu desinfizieren. Das Präparat ist dem Reinigungs-Desinfektionsplan zu entnehmen.

  • Wischdesinfektion bevorzugen; keine Sprühdesinfektion im logopädischen Umfeld (Aerosolbildung im Nahbereich von Rehabilitand:innen-Mund und Zubehör)
  • Einwirkzeit des Desinfektionsmittels vollständig abwarten; Oberfläche nicht vorzeitig abwischen
  • Boden: mindestens arbeitstäglich mit Flächendesinfektionsmittel wischen; bei sichtbarer Kontamination (Sekrete, Lebensmittel) sofortige gezielte Desinfektion
  • Einmalwischtücher bevorzugen; bei Mehrwegmopps: nach Einsatz im Therapiezimmer wechseln und aufbereiten (Waschmaschine ≥ 60 °C oder thermische Aufbereitung im Wäschereiprozess)
06Therapiematerial und Flächendesinfektion

7. Dokumentation

Eine vollständige Dokumentation aller Hygienemaßnahmen ist gesetzlich verpflichtend und Grundlage für die Nachverfolgbarkeit sowie behördliche Überprüfungen.

Pflichtdokumentationen im logopädischen Bereich

  • Aufbereitungsprotokoll Endoskope: Datum, Uhrzeit, Endoskop-ID, Aufbereitungsverfahren, Chargennummer Desinfektionsmittel, Name der aufbereitenden Person, Ergebnis Konzentrationstest; Aufbewahrung mindestens 10 Jahre
  • Medizinprodukte-Aufbereitungsprotokoll: für alle als Medizinprodukt klassifizierten Therapiehilfsmittel
  • Hygieneplan (bereichsspezifisch): einrichtungs- und logopädiespezifischer Plan; mindestens jährliche Überprüfung und Aktualisierung durch Hygienebeauftragte; für alle Mitarbeitenden jederzeit zugänglich (Aushang oder digitale Bereitstellung)
  • Schulungsnachweise: Hygieneschulungen für alle Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich; Teilnahmedokumentation mit Datum, Namen und Schulungsinhalt
  • Ausstattungsprüfung: Jährliche Kontrolle und Dokumentation der funktionsfähigen Ausstattung (Armaturen, Spender, Lagerbereiche)
  • Desinfektionsmittelkontrolle: Täglich oder je nach Produktvorgabe Konzentrationskontrolle des Endoskop-Desinfektionsbads mittels Teststreifen; Ergebnisse im Aufbereitungsprotokoll festhalten

Alle Dokumente sind für Begehungen durch zuständige Gesundheitsbehörden und Hygienebeauftragte vollständig und jederzeit zugänglich aufzubewahren.

Quellen
  1. KRINKO: „Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen". Bundesgesundheitsblatt, 21. August 2025. Robert Koch-Institut, Berlin.
  2. KRINKO/BfArM: „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten – Anlage 8: Endoskope". Aktualisierte Fassung 2025. Robert Koch-Institut, Berlin.
  3. Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten (MPBetreibV) i. d. F. 2025, insbesondere §§ 8, 9.
  4. KRINKO: „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens". Bundesgesundheitsblatt 59:1189–1220 (2016). Robert Koch-Institut, Berlin.
  5. Verband für Angewandte Hygiene (VAH): Desinfektionsmittelliste des VAH, aktuelle Fassung. mhp Verlag, Wiesbaden.
  6. Robert Koch-Institut (RKI): Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren, aktuelle Fassung.
  7. Biostoffverordnung (BioStoffV) i. d. F. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514); TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege", aktuelle Fassung. BAUA, Dortmund.
  8. DIN EN ISO 15883-1: „Reinigungs-Desinfektionsgeräte – Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Begriffe und Prüfverfahren".
  9. DIN EN ISO 15883-5: „Reinigungs-Desinfektionsgeräte – Teil 5: Prüfanforderungen für Reinigungs-Desinfektionsgeräte für flexible Endoskope".
  10. Infektionsschutzgesetz (IfSG) i. d. F. 2023, §§ 23 und 36.
  11. Arens C, Herrmann IF, Rohrbach S: „Transnasale Endoskopie in HNO-Heilkunde, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie und Phoniatrie". Springer Medizin Verlag, 2020.
Einrichtungsspezifische Fassung
Diese Fassung ist die allgemeine Vorlage. Die auf Ihre Einrichtung angepasste Version, der Download und die zugehörigen Checklisten sind Teil des Abos.
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