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Prevent Infect
SAA-REHA-016

Händehygiene

Letzte Prüfung
10.04.2026
Rechtsgrundlage
§ 23 Abs. 3 IfSG; § 36 Abs. 1 IfSG; KRINKO Händehygiene 2016 (BGBl. 59/2016, S. 1245–1279); KRINKO Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen 2025; AWMF S2k-Leitlinie Händedesinfektion und Händehygiene (075-004l, 2023); WHO Guidelines on Hand Hygiene in Health Care 2009; VAH Stellungnahme Einwirkzeit hygienische Händedesinfektion 2024
01Zweck und Geltungsbereich

1. Zweck und Geltungsbereich

Die Händehygiene ist die wirksamste Einzelmaßnahme zur Unterbrechung von Infektionsübertragungen in Gesundheitseinrichtungen. Diese SAA legt verbindliche Mindestanforderungen für Ihre Einrichtung fest und gilt für alle Mitarbeitenden mit direktem oder indirektem Rehabilitandenkontakt sowie für alle Personen, die in klinisch-therapeutischen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Bereichen tätig sind.

Darüber hinaus gilt diese SAA für Auszubildende, Praktikant:innen, ehrenamtliche Helfer sowie Besucher in Risikobereichen (z. B. Isolationszimmer). Sie bildet die einrichtungsübergreifende Handlungsgrundlage und ergänzt den einrichtungsspezifischen Hygieneplan.

  • Geltungsbereich: Alle Stationen, Therapiebereiche, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Gemeinschaftsbereiche sowie Ver- und Entsorgungswege
  • Adressaten: Medizinisches, pflegerisches, therapeutisches und hauswirtschaftliches Personal; Auszubildende; Praktikant:innen; Besucher in Risikobereichen
  • Verbindlichkeit: Die SAA ist für alle genannten Personengruppen verpflichtend. Abweichungen sind nur mit schriftlicher Begründung und nach Rücksprache mit dem/der Hygienebeauftragten oder dem ärztlichen Dienst zulässig.
  • Abgrenzung: Chirurgische Händedesinfektion und Hautschutz/Hautpflege sind in gesonderten SAAs geregelt und werden dort abschließend beschrieben.
02Hygienische Händedesinfektion

2. Hygienische Händedesinfektion

2.1 Indikationen – WHO „5 Momente der Händehygiene"

Die hygienische Händedesinfektion ist nach den fünf Momenten der WHO durchzuführen. Die Reihenfolge ist verbindlich:

  1. VOR dem Kontakt mit dem Rehabilitanden / der Rehabilitandin – unmittelbar vor jeder Berührung, auch ohne direkten Körperkontakt (z. B. Bettgitter, Klingelanlage)
  2. VOR aseptischen Tätigkeiten – z. B. Verbandswechsel, Injektion, Katheterisierung, Portpunktion, Sondenpflege
  3. NACH Kontakt mit potenziell infektiösen Materialien – nach Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkreten, Wunden, kontaminierten Gegenständen oder Abfall
  4. NACH dem Kontakt mit dem Rehabilitanden / der Rehabilitandin
  5. NACH Kontakt mit der unmittelbaren Umgebung des Rehabilitanden / der Rehabilitandin – nach Berühren von Gegenständen in der Rehabilitandenzone, auch ohne direkten Körperkontakt

Hinweis: Handschuhe ersetzen die hygienische Händedesinfektion nicht. Nach dem Ausziehen von Handschuhen ist stets eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Anforderungen an Handschuhe und weitere persönliche Schutzausrüstung sind in der SAA Handschuhhygiene und PSA-Einsatz geregelt.

2.2 Technik der hygienischen Händedesinfektion

Das zu verwendende alkoholbasierte Händedesinfektionsmittel ist dem Reinigungs- und Desinfektionsplan der Einrichtung zu entnehmen (ausschließlich VAH- oder RKI-gelistete Präparate).

  1. Händedesinfektionsmittel ausschließlich auf die trockene Hand aufbringen – Alkohol verliert durch Wasserverdünnung seine Wirksamkeit
  2. Mindestmenge: 3 ml (in der Regel 2 Pumpenhübe gemäß Spendereinstellung)
  3. Hände vollständig benetzen: Handflächen aneinanderreiben, Handrücken, Fingerzwischenräume, Daumenregion (beidseitig), Fingerkuppen und Nagelfalze – keine Benetzungslücken
  4. Hände einreiben, bis sie vollständig trocken sind; Mindesteinreibezeit: 15 Sekunden; die vom Hersteller deklarierte Einwirkzeit ist einzuhalten
  5. Hände nicht abtrocknen oder trocken wedeln – so lange einreiben, bis die Haut trocken ist

Wichtig: Bei sichtbarer Verschmutzung der Hände ist zunächst Händewaschen (→ Kap. 3) durchzuführen; erst danach ist die Desinfektion indiziert.

03Händewaschen

3. Händewaschen – Indikationen und Durchführung

3.1 Indikationen

Händewaschen mit Wasser und Seife ist nicht die Standardmaßnahme der Händedesinfektion; es ist ausschließlich bei folgenden Indikationen durchzuführen:

  • Sichtbare Verschmutzung der Hände
  • Nach Toilettenbenutzung
  • Nach Kontakt mit Clostridioides difficile-Fällen (Sporen werden durch Alkohol nicht abgetötet – mechanische Entfernung durch Waschen ist zwingend erforderlich)
  • Bei Ausbruchsgeschehen mit Noroviren (Waschen ergänzend zur Desinfektion)
  • Zu Beginn und am Ende der Arbeitsschicht

Routinemäßiges Händewaschen vor der hygienischen Händedesinfektion ist nicht indiziert und schädigt die Hautbarriere unnötig. Alkoholbasierte Händedesinfektionsmittel sind bei den übrigen Indikationen stets zu bevorzugen. Maßnahmen zum Hautschutz und zur Hautpflege sind in der gesonderten SAA Hautschutz und Hautpflege geregelt.

3.2 Durchführung

  1. Hände unter fließendem, lauwarmem Wasser anfeuchten
  2. Flüssigseife aus dem Einmalspender aufbringen (Seife gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan); mindestens 20–30 Sekunden gleichmäßig einschäumen
  3. Alle Bereiche einbeziehen: Handflächen, Handrücken, Fingerzwischenräume, Daumenregion, Fingerkuppen und Nagelfalze
  4. Gründlich unter fließendem Wasser abspülen
  5. Mit Einmalhandtuch sorgfältig abtrocknen; Wasserarmaturen berührungslos (mit dem Handtuch) schließen
  6. Einmalhandtuch sofort entsorgen

Wasserarmaturen müssen ohne direkte Handberührung bedienbar sein (Ellenbogen-, Fuß- oder Sensorbedienung). Gemeinschaftshandtücher sind verboten.

04Händedesinfektionsmittelspender – Standorte

4. Händedesinfektionsmittelspender – Standorte

Wandspender für alkoholbasiertes Händedesinfektionsmittel sowie Seifenspender sind an folgenden Standorten dauerhaft und betriebsbereit zu installieren:

  • Eingangsbereiche und Empfang – für Rehabilitanden, Besucher und Personal zugänglich; mit Hinweispiktogramm versehen
  • Unmittelbar am Zimmereingang jedes Rehabilitandenzimmers – vorzugsweise außen, auf Höhe des Türrahmens
  • In allen Behandlungs-, Untersuchungs- und Therapieräumen – am direkten Arbeitsplatz
  • In Pflegebädern sowie in Umkleide- und Sanitärbereichen des Personals
  • An Verbandswagen, Pflegewagen und Notfallwagen als mobile Kleingebinde
  • In Gemeinschaftsbereichen: Speisesaal, Aufenthaltsräume, Wartebereiche

Persönliche Kleingebinde (Taschenflaschen, Kitteltaschenflaschen) sind ergänzend erlaubt und werden für den Therapiebereich empfohlen.

Anforderungen an Befüllung, Aufbereitung und Wartung der Spender sind in der gesonderten SAA Pflege von Händedesinfektionsmittelspendern verbindlich geregelt.

05Mitarbeiterschulung

5. Mitarbeiterschulung

Alle Mitarbeitenden sind zur korrekten Händehygiene zu schulen. Schulungen müssen praxisnah und nachweisbar durchgeführt werden.

  • Einweisung bei Dienstantritt: Pflicht für alle neu eingestellten Mitarbeitenden, Auszubildenden und Praktikant:innen – vor dem ersten Rehabilitandenkontakt; Nachweis in der Personalakte
  • Jährliche Pflichtunterweisung: Mindestens einmal jährlich; Dokumentation mit Datum, Inhalt und Unterschrift der Teilnehmenden
  • Schulungsinhalte: WHO Five Moments (korrekte Reihenfolge und Begründung), Einreibetechnik mit praktischer Demonstration (z. B. UV-Licht-Kontrolle), Händewaschen – Indikationen und Abgrenzung, aktuelle Hinweise zu Händehygiene-Produkten gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan
  • Schulungsmedien: WHO/AKTION-Saubere-Hände-Poster „5 Momente der Händehygiene" in Behandlungsräumen und am Stationsstützpunkt aushängen; ergänzend Lehrvideos oder praktische Übungen
  • Anlassbezogene Schulung: Bei Ausbruchsgeschehen, MRSA-Nachweis oder dauerhaft niedriger Compliance-Rate ist eine außerordentliche Schulung unverzüglich durchzuführen

Übergeordnete Anforderungen an das Schulungskonzept Infektionsprävention sowie die systematische Überwachung der Händehygiene-Compliance (einschließlich Verbrauchsauswertung und Beobachtungsaudits) sind in der gesonderten SAA Compliance Händehygiene geregelt.

Quellen
  1. KRINKO (2016): Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsblatt 59 (2016), S. 1245–1279. DOI: 10.1007/s00103-016-2416-6
  2. KRINKO (2025): Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen. Robert Koch-Institut, Berlin 2025. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO
  3. AWMF (2023): S2k-Leitlinie Händedesinfektion und Händehygiene. Register-Nr. 075-004l. Stand: September 2023. Verfügbar unter: https://register.awmf.org/assets/guidelines/075-004l_S2k_Haendedesinfektion-und-Haendehygiene_2023-09.pdf
  4. WHO (2009): WHO Guidelines on Hand Hygiene in Health Care. World Health Organization, Genf. ISBN 978 92 4 159790 6.
  5. WHO (2009): Five Moments for Hand Hygiene – Konzeptpapier und Beobachtungsformulare. Verfügbar unter: https://www.who.int/publications/m/item/five-moments-for-hand-hygiene
  6. VAH – Verbund für Angewandte Hygiene e. V. (2024): Stellungnahme der Desinfektionsmittel-Kommission zur Verkürzung der Einwirkzeit der hygienischen Händedesinfektion auf 15 Sekunden.
  7. Infektionsschutzgesetz (IfSG) i. d. F. vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert 2024. § 23 Abs. 3 und § 36 Abs. 1.
  8. AKTION Saubere Hände (ASH): Kampagnenmaterialien und Schulungsunterlagen. Verfügbar unter: https://www.aktion-sauberehaende.de
Einrichtungsspezifische Fassung
Diese Fassung ist die allgemeine Vorlage. Die auf Ihre Einrichtung angepasste Version, der Download und die zugehörigen Checklisten sind Teil des Abos.
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