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Prevent Infect
SAA-REHA-019

Flächen- und Raumreinigung/-desinfektion – Grundprinzipien und Hygienestandards

Letzte Prüfung
10.04.2026
Rechtsgrundlage
§23 IfSG; §36 IfSG; KRINKO: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen (Bundesgesundheitsblatt 65:1084–1105, Oktober 2022); KRINKO: Infektionsprävention in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Bundesgesundheitsblatt 2025); VAH-Desinfektionsmittelliste (aktuelle Ausgabe); Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidprodukteverordnung, BPR); GefStoffV; TRGS 510; TRGS 555; DIN EN 14885 (aktuelle Fassung)
01Zweck und Geltungsbereich

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese SAA legt die hygienischen Grundprinzipien und Mindeststandards für die Reinigung und Desinfektion aller Flächen und Räume in Ihre Einrichtung fest. Sie dient der Prävention nosokomialer Infektionen durch die systematische Unterbrechung von Übertragungswegen und schützt Rehabilitanden, Personal und Besucher.

Abgrenzung: Diese SAA richtet sich an Führungskräfte, Hygienebeauftragte, Qualitätsmanagement und den ärztlichen Dienst. Sie beschreibt was zu tun ist und warum – nicht die schrittweise Handlungsanleitung für das Reinigungspersonal. Die operativen, bereichsspezifischen Arbeitsanweisungen mit konkreten Produkten, Konzentrationen, Einwirkzeiten und Arbeitsabläufen sind im separaten Dokument

Bereichsspezifische Arbeitsanweisungen für Reinigungspersonal

hinterlegt. Diese bereichsspezifische Arbeitsanweisungen für Reinigungspersonal ist verbindlicher Bestandteil des Hygieneplans und am jeweiligen Arbeitsplatz vorzuhalten. Bei Widersprüchen zwischen dieser SAA und der bereichsspezifischen Arbeitsanweisungen für Reinigungspersonal hat die Arbeitsanweisungen für Reinigungspersonal für den operativen Vollzug Vorrang.

Der Geltungsbereich dieser SAA umfasst alle Bereiche von Ihre Einrichtung. Die Grundlage bildet eine risikobasierte Vorgehensweise entsprechend der KRINKO-Empfehlung zur Flächenhygiene (2022) und der KRINKO-Empfehlung zur Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen (2025).

02Risikokategorisierung der Flächen und Reinigungsverfahren

2. Risikokategorisierung der Flächen und Reinigungsverfahren

Alle Flächen und Bereiche werden nach dem mit ihnen verbundenen Infektionsrisiko kategorisiert. Die Risikostufe bestimmt das anzuwendende Reinigungsverfahren und die erforderliche Häufigkeit. Die Zuordnung ist schriftlich zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen.

Risikobereiche im Überblick

Risikobereich Beispiele in der Reha-Einrichtung Reinigungsverfahren Mindesthäufigkeit
I – Geringes Risiko Büros, Verwaltung, Technikräume, Flure ohne Rehabilitandenverkehr Flächenreinigung ≥ 1× wöchentlich
II – Mittleres Risiko Rehabilitandenzimmer, Therapieräume, Flure mit Rehabilitandenverkehr, Aufenthaltsräume, Speisesaal Flächenreinigung ≥ 1× täglich
III – Hohes Risiko Sanitäranlagen, Behandlungsräume mit invasiven Maßnahmen, Isolier-/Kohortierungszimmer Flächendesinfektion (gezielt) ≥ 1× täglich; bei Kontamination sofort

Definitionen der drei Reinigungsverfahren

  • Flächenreinigung: Entfernung von Verunreinigungen durch mechanische Wirkung und Reinigungsmittel ohne Desinfektionsanspruch. Kein definierter Wirksamkeitsnachweis gegenüber Mikroorganismen erforderlich.
  • Desinfizierende Flächenreinigung: Reinigung und Desinfektion erfolgen in einem Arbeitsgang. Ziel ist die Reduktion der Erregerlast zur Unterbrechung von Übertragungswegen. Standardverfahren für Risikobereich II.
  • Flächendesinfektion: Gezielte Abtötung von Erregern bei nachgewiesener oder vermuteter Kontamination bzw. in Hochrisikobereichen. Wirkspektrum richtet sich nach dem Erregerprofil (s. Kap. 5).

Für den Einsatz von Desinfektionsmitteln gilt das Minimierungsgebot: Desinfektion ist nur dort indiziert, wo eine Reinigung allein das Infektionsrisiko nicht ausreichend senkt. Jeder Desinfektionsmitteleinsatz basiert auf einer Nutzen-Risiko-Analyse unter Berücksichtigung von Erregerrisiko, Materialverträglichkeit und Mitarbeiterschutz.

03Routinemäßige desinfizierende Reinigung patientennaher Flächen

3. Routinemäßige desinfizierende Reinigung patientennaher Flächen

Patientennahe Flächen (Risikobereich II) sind häufig berührte Oberflächen im direkten Umfeld der Rehabilitanden. Sie werden mindestens 1× täglich desinfizierend gereinigt sowie zusätzlich bei sichtbarer Verschmutzung und nach jedem Rehabilitandenwechsel.

Patientennahe Flächen (Mindestumfang)

  • Bettkopfteil, Bettrahmen, Bettgitter, Matratzenbezug (Außenseite auf Unversehrtheit prüfen)
  • Nachttisch: Oberfläche, Griffleisten, Schubladenzüge
  • Türklinken, Lichtschalter, Rufanlagen/Klingelknöpfe
  • Infusionsständer, Rollstuhlarmlehnen, Gehstützengriffe, Therapiegeräteoberflächen im Rehabilitandenumfeld
  • Tisch- und Sitzflächen in Therapieräumen: nach jeder Nutzung durch Rehabilitanden

Vorgehensweise

  1. PSA anlegen: Einmalhandschuhe (mind. EN 374), bei Kontaminationsrisiko ggf. zusätzlich Schutzkittel.
  2. Sichtbare Verunreinigungen vorab mechanisch entfernen (Einmaltuch, Zellstoff).
  3. Frisch angefeuchtetes Einmaltuch oder Dosiertuch gemäß Desinfektionsmittelplan entnehmen; Fläche vollflächig in eine Richtung wischdesinfizieren – kein kreisförmiges Wischen.
  4. Einwirkzeit gemäß Desinfektionsmittelplan einhalten; Fläche während dieser Zeit nicht abwischen oder abtrocknen.
  5. Fläche erst nach vollständigem Abtrocknen durch Rehabilitanden wieder benutzen lassen.
  6. Gebrauchtes Tuch nach einmaligem Einsatz entsorgen – kein erneutes Eintauchen in Lösung.
  7. PSA ablegen, Händedesinfektion durchführen.

Produkt, Konzentration und Einwirkzeit sind dem einrichtungseigenen Desinfektionsmittelplan zu entnehmen.

04Reinigung und Desinfektion patientenferner Flächen und Sanitäranlagen

4. Reinigung und Desinfektion patientenferner Flächen und Sanitäranlagen

4.1 Patientenferne Flächen (Risikobereich I)

Patientenferne Flächen werden selten berührt und stellen unter üblichen Bedingungen kein direktes Infektionsrisiko dar. Sie werden regelmäßig gereinigt, jedoch nicht routinemäßig desinfiziert (Minimierungsgebot).

  • Fensterbänke, Heizkörper (außen), Schrankaußenseiten, Deckenleuchten, Bilderrahmen
  • Fußböden in Büro- und Verwaltungsbereichen

Häufigkeit: Mindestens 1× wöchentlich; bei sichtbarer Verschmutzung sofort. Fußböden in Rehabilitandenzimmern und Therapieräumen (Risikobereich II): täglich feucht wischen mit desinfizierendem Reiniger gemäß Desinfektionsmittelplan.

4.2 Sanitäranlagen (Risikobereich III)

Sanitäranlagen sind Hochrisikobereiche für fäkal-orale und Kontaktübertragung. Alle Kontaktflächen werden mindestens 1× täglich desinfizierend gereinigt; bei sichtbarer Verschmutzung sofort.

Kontaktflächen Sanitäranlagen (Mindestumfang)

  • Toilettensitz, -rand, WC-Deckel, Spülknopf/-hebel
  • Waschtischarmaturen, Seifenspenderoberfläche, Handtuchspendergriff
  • Türklinken, Lichtschalter, Haltegriffe, Notruftaster
  • Duschstühle und -hocker (vollständig, inkl. Unterseite)
  • Bodenabläufe in Duschbereichen: wöchentlich zusätzlich mechanisch reinigen

Vorgehensweise Sanitäranlagen

  1. PSA anlegen: Einmalhandschuhe, ggf. Schutzkittel; bei Spritzerrisiko Schutzbrille.
  2. Grobe Verschmutzungen mechanisch entfernen.
  3. Desinfektionsmittel gemäß Desinfektionsmittelplan auftragen (Mindest-Wirkspektrum: bakterizid, levurozid, begrenzt viruzid).
  4. Einwirkzeit vollständig einhalten.
  5. Reihenfolge (Zonenreinigung): Zuerst Rehabilitandenzimmer, zuletzt Sanitäranlagen; Reinigungsutensilien (Mop, Tücher) sind bereichsspezifisch und werden nach Gebrauch gewechselt – keine Übernahme in andere Bereiche.
  6. Gebrauchte PSA ablegen, Händedesinfektion.
05Gezielte Desinfektion bei Kontamination

5. Gezielte Desinfektion bei Kontamination

Bei Kontamination von Flächen mit potenziell infektiösem Material (Blut, Sekrete, Exkrete, Erbrochenes) ist unverzüglich eine gezielte Desinfektion durchzuführen. Die Maßnahme hat Vorrang vor Routinetätigkeiten.

Vorgehensweise

  1. Bereich sofort absperren; weitere Personen fernhalten.
  2. PSA anlegen: flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe (Schutzklasse 3, EN 374), Schutzkittel; bei Spritzgefahr FFP2-Maske und Schutzbrille.
  3. Grobkontamination mit Einmaltuch oder Zellstoff aufnehmen und in verschlossenem Beutel als Abfall der Gruppe B entsorgen.
  4. Kontaminierte Fläche vollflächig mit Desinfektionsmittel gemäß Desinfektionsmittelplan benetzen; Wirkspektrum nach Erregerprofil (s. Tabelle unten) wählen.
  5. Einwirkzeit strikt einhalten – keine Verkürzung; Fläche nicht abwischen.
  6. Nach Einwirkzeit Fläche ggf. nachwischen; PSA ablegen (Handschuhe zuletzt), Händedesinfektion.
  7. Maßnahme sofort dokumentieren (s. Kap. 8).

Mittelwahl nach Erregerprofil

Situation / Erreger Mindest-Wirkspektrum Hinweis
Bakterielle Kontamination (Standardfall) Bakterizid, levurozid Standardprodukt aus Desinfektionsmittelplan
MRSA, VRE, ESBL (kolonisiert/infiziert) Bakterizid, levurozid Hygienebeauftragte:n informieren; Standardmittel in der Regel ausreichend
Blut, Körperflüssigkeiten (allgemein) Bakterizid, levurozid, begrenzt viruzid Hepatitis-B/C- und HIV-Übertragungsrisiko berücksichtigen
Norovirus / Rotavirus Begrenzt viruzid PLUS Einwirkzeit ≥ 15 min; Rücksprache Hygienebeauftragte:r oder ärztlicher Dienst
Clostridioides difficile (Sporen) Sporozid Chlorhaltiges Mittel (z. B. Natriumhypochlorit); Rücksprache Hygienebeauftragte:r / ärztlicher Dienst zwingend erforderlich

Bei unbekanntem Erregerprofil und bei allen Ausbruchssituationen ist die Hygienebeauftragte:r oder der ärztliche Dienst unmittelbar zu konsultieren.

06Schlussdesinfektion und Grundreinigung

6. Schlussdesinfektion und Grundreinigung

6.1 Schlussdesinfektion bei Entlassung oder Verlegung

Nach jeder Entlassung oder Verlegung einer/eines Rehabilitanden ist das Zimmer vor Neubelegung vollständig desinfizierend zu reinigen. Die Neubelegung darf erst nach schriftlicher Freigabe erfolgen.

Mindestumfang Schlussdesinfektion

  • Alle patientennahen Flächen (s. Kap. 3)
  • Sanitäreinheit vollständig (s. Kap. 4.2)
  • Bodenbelag vollflächig
  • Schrankinnenräume, Nachttischinnenseiten, Kühlschrankinnenseite (falls vorhanden)
  • Bettgestell vollständig; Matratze auf Unversehrtheit des Bezugs prüfen – bei Beschädigung sofort austauschen

Vorgehensweise

  1. Zimmer vollständig leeren (Bettwäsche, Wäschesäcke, persönliche Gegenstände des/der Rehabilitanden entfernen).
  2. PSA anlegen: Einmalhandschuhe, Schutzkittel.
  3. Alle Flächen nach dem Prinzip „oben nach unten, trocken vor nass" desinfizierend reinigen.
  4. Desinfektionsmittel mit breitem Wirkspektrum gemäß Desinfektionsmittelplan einsetzen; volle Einwirkzeit abwarten.
  5. Zimmer erst nach vollständiger Einwirkzeit und Eintrag in das Reinigungsprotokoll (Freigabe durch verantwortliche Person) neu belegen.

Besondere Situation: Bei Entlassung nach Kolonisation/Infektion mit MRE (MRSA, ESBL, VRE, MRGN), Norovirus oder C. difficile ist das Wirkspektrum des Desinfektionsmittels entsprechend anzupassen (s. Kap. 5, Mittelwahltabelle). Rücksprache mit Hygienebeauftragte:r oder ärztlichem Dienst ist in diesen Fällen verpflichtend.

6.2 Grundreinigung (halbjährlich)

Zweimal jährlich wird eine vollumfängliche Grundreinigung aller Bereiche der Einrichtung durchgeführt. Ziel ist die Entfernung von Biofilmen, eingetrockneten Verunreinigungen und Pflegemittelrückständen, die durch die Routinereinigung nicht erfasst werden.

Mindestumfang Grundreinigung

  • Alle Böden (inkl. Bodenversiegelung/-pflege gemäß Herstellerangabe wiederherstellen)
  • Wände, Decken, Lüftungsauslässe, Kabelkanäle
  • Heizkörper innen, Jalousien/Lamellen, Rollläden
  • Schrankinnenräume, Inventar vollständig, Betten vollständig inkl. Bettrahmen-Unterseite
  • Technische Einbauten soweit zugänglich

Vorgehensweise

  1. Grundreinigungstermine im Jahresplan festlegen und dokumentieren (empfohlen: April und Oktober).
  2. Betroffenen Bereich räumen bzw. eingeschränkten Betrieb sicherstellen.
  3. Gründliche Reinigung gemäß Bereichsplan mit geeignetem Grundreiniger (Herstellerangaben beachten).
  4. Abschließende desinfizierende Reinigung aller patientennahen Flächen und Sanitäranlagen.
  5. Bodenversiegelung/-pflege bei Bedarf wiederherstellen.
  6. Freigabe durch verantwortliche Person nach Begehung; Dokumentation im Grundreinigungsprotokoll (s. Kap. 8).
07Umgang mit Desinfektionsmitteln und Tuchspendersystemen

7. Umgang mit Desinfektionsmitteln und Tuchspendersystemen

7.1 Grundsätze im Umgang mit Desinfektionsmitteln

Der Einsatz von Desinfektionsmitteln erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben des einrichtungseigenen Desinfektionsmittelplans. Folgende Grundsätze sind verbindlich:

  • Minimierungsgebot: Desinfektionsmittel nur einsetzen, wo Reinigung allein das Infektionsrisiko nicht ausreichend senkt.
  • Dosierung: Exakt nach Desinfektionsmittelplan – Unterdosierung gefährdet die Wirksamkeit, Überdosierung schädigt Flächen, belastet die Atemwege des Personals und die Umwelt.
  • Einwirkzeit: Vollständig einhalten; Fläche während der Einwirkzeit nicht abwischen oder abtrocknen. Typische EWZ VAH-gelisteter Produkte: 1 min, 5 min, 15 min, 30 min – maßgeblich ist ausschließlich der Desinfektionsmittelplan.
  • Ansetzen von Gebrauchslösungen: Konzentrat stets in Wasser geben (nicht umgekehrt). Gebrauchslösungen täglich frisch ansetzen – kein Auffüllen. Behälter mit Produktname, Konzentration und Ansatzdatum beschriften.
  • Materialverträglichkeit: Bei empfindlichen Oberflächen (Displays, Kunststoffe, beschichtete Flächen) Materialverträglichkeit gemäß Herstellerangabe prüfen, bevor das Mittel erstmals eingesetzt wird.
  • Lagerung: Kühl, trocken, lichtgeschützt, getrennt von Lebensmitteln; gemäß Herstellerangabe und TRGS 510. Maximale Lagermengen gemäß Betriebsanweisung.
  • Sicherheitsdatenblatt (SDB): Für jedes eingesetzte Desinfektionsmittel liegt ein aktuelles SDB am Lagerort und an den Verwendungsorten vor.
  • Schulung: Alle Mitarbeitenden werden bei Einarbeitung und jährlich in Dosierung, Einwirkzeit, PSA-Pflicht und Entsorgung unterwiesen; Nachweis gemäß §14 GefStoffV schriftlich dokumentieren.

7.2 Aufbereitung von Tuchspendersystemen

Fehlerhafte Aufbereitung von Tuchspendersystemen ist eine häufige Quelle der Rekontamination von Flächen. Folgende Regeln gelten:

Einweg-Tuchspendersysteme (vorgetränkte Fertigtücher)

  • Jedes Tuch nur einmalig verwenden – kein Zurücklegen in den Behälter.
  • Spender ausschließlich mit sauberen, unbehandschuhten oder frisch desinfizierten Händen öffnen/befüllen.
  • Leere Behälter entsorgen; Spenderbox vor dem Nachbestücken wischdesinfizieren.
  • Bei jedem Austausch Mindesthaltbarkeitsdatum und Produktidentität (Biozid-Reg.-Nr.) prüfen.

Mehrweg-Tuchspendersysteme (lose getränkte Tücher / Tuchrollen)

  • Dosierwanne/Behälter täglich vollständig leeren, reinigen und desinfizieren (Wischdesinfektion oder VAH-gelistetes Tauchverfahren).
  • Gebrauchslösung täglich frisch ansetzen; kein Auffüllen verbrauchter Lösungen.
  • Tücher nicht über die vom Hersteller empfohlene Verweildauer im Desinfektionsmittel lagern (Wirkstoffabbau, Keimwachstum durch verdünnte Restlösung).
  • Aufbereitung täglich dokumentieren: Datum, Produkt, Konzentration, durchführende Person (s. Kap. 8).
08Farbzonensystem – Bereichsbezogene Farbkodierung

8. Farbzonensystem – Bereichsbezogene Farbkodierung

Zur systematischen Vermeidung von Keimverschleppung zwischen Bereichen unterschiedlichen Infektionsrisikos wird in Ihre Einrichtung ein verbindliches Farbzonensystem für alle Reinigungs- und Desinfektionstücher sowie Wischbezüge und Reinigungsutensilien eingesetzt. Das System ist Grundlage der Zonenreinigung und korrespondiert direkt mit den Risikobereichen aus Kapitel 2.

Farbzuordnung nach Bereichen

Farbe Bereich / Anwendung Risikobereich (s. Kap. 2)
Rot Sanitäranlagen: Toiletten (Sitz, Rand, Außenfläche), Urinale, Bodenabläufe, Spülkästen III – Hoch
Gelb Patientennahe Flächen in Rehabilitandenzimmern: Bettrahmen, Nachttisch, Türklinken, Rufanlagen, Therapiegeräteoberflächen II – Mittel
Blau Allgemeinbereiche: Flure, Böden, Büros, Verwaltung, Treppenhäuser, patientenferne Flächen I – Gering
Grün Küchen- und Lebensmittelbereiche, Speisesaal (Tischflächen), Pantryküchen II – Mittel (HACCP)
Weiß Isolierzimmer und Kohortierungsbereiche (MRE, Norovirus, C. difficile): ausschließlich für diesen Raum, nach Gebrauch sofort entsorgen III – Hoch (Sonderfall)

Die verbindliche Farbzuordnung für jeden einzelnen Bereich der Einrichtung ist im Reinigungs- und Desinfektionsplan (RDP) – Bereichsspezifische Arbeitsanweisungen für Reinigungspersonal festgelegt und am jeweiligen Arbeitsplatz sowie im Putzraum als Aushang vorzuhalten.

Verbindliche Grundregeln

  • Tücher, Wischbezüge, Eimer und Stiele einer Farbe verbleiben ausschließlich in dem zugeordneten Bereich – kein Bereichswechsel.
  • Beim Übergang von einem Bereich in den nächsten werden Tuch und Wischbezug gewechselt, bevor der neue Bereich begonnen wird.
  • Einwegtücher werden nach einmaligem Gebrauch entsorgt.
  • Mehrwegtücher und Wischbezüge werden bereichsgetrennt in beschrifteten, geschlossenen Wäschesäcken gesammelt und aufbereitet (Wäscheaufbereitung ≥ 60 °C, bei infektiöser Wäsche gemäß VAH-gelisteten Desinfektionswaschverfahren).
  • Reinigungsutensilien (Eimer, Pressen, Stiele) sind farblich zu kennzeichnen und dürfen nicht bereichsübergreifend eingesetzt werden.
  • Tücher und Utensilien aus Isolierzimmern (weiß) werden nach Gebrauch als potenziell infektiöse Abfälle behandelt und nicht im Mehrwegverfahren aufbereitet.

Schulung und Kennzeichnung

Alle Mitarbeitenden, die Reinigungs- und Desinfektionstätigkeiten ausführen, werden bei Einarbeitung und jährlich im Farbzonensystem unterwiesen. Die Farbzuordnungstabelle ist in allen Putzräumen, Materialausgaben und Stationsstützpunkten als Aushang dauerhaft sichtbar anzubringen. Verwechslungen oder Abweichungen von der Farbzuordnung sind der Reinigungsleitung oder Hygienebeauftragten unverzüglich zu melden.

09Dokumentation

9. Dokumentation

Die lückenlose Dokumentation aller Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen dient der Qualitätssicherung, der Nachweisführung gegenüber Behörden und der Rückverfolgbarkeit bei Infektionsereignissen.

Dokumentationspflichten im Überblick

Maßnahme Mindestinhalt der Dokumentation Verantwortlich Aufbewahrungsfrist
Routinemäßige Flächendesinfektion (täglich) Datum, Bereich/Zimmernummer, Kürzel der durchführenden Person Reinigungspersonal Mindestens 1 Jahr
Schlussdesinfektion Zimmernummer, Datum/Uhrzeit Beginn und Freigabe, eingesetztes Mittel, Konzentration, Einwirkzeit, Unterschrift freigebende Person Pflege- oder Reinigungsleitung Mindestens 3 Jahre
Grundreinigung (halbjährlich) Datum, betroffene Bereiche, eingesetzte Mittel, durchführende Personen, Unterschrift verantwortliche Person nach Begehung Hygienebeauftragte:r / Reinigungsleitung Mindestens 3 Jahre
Gezielte Desinfektion bei Kontamination Ort, Datum/Uhrzeit, Art der Kontamination, eingesetztes Mittel, Einwirkzeit, durchführende Person Durchführende Person; Meldung an Hygienebeauftragte:r Mindestens 3 Jahre
Aufbereitung Mehrweg-Tuchspender (täglich) Datum, Produkt, Konzentration, Kürzel durchführende Person Reinigungspersonal Mindestens 1 Jahr
Schulung Personal (Desinfektionsmittel/Hygiene) Datum, Thema, Teilnehmerliste mit Unterschriften, Name schulende Person Hygienebeauftragte:r Mindestens 5 Jahre

Die Dokumentation erfolgt auf den einrichtungsinternen Reinigungs- und Desinfektionsnachweisformularen (Checklisten oder digitales System). Formulare werden von der jeweils verantwortlichen Person (Pflege-/Reinigungsleitung oder Hygienebeauftragte:r) gegengezeichnet und in der Hygienedokumentation der Einrichtung aufbewahrt.

Abweichungen vom Soll-Standard (z. B. unterlassene Reinigung, Einsatz nicht gelisteter Mittel, fehlerhafte Dosierung) werden unverzüglich der Hygienebeauftragten oder dem ärztlichen Dienst gemeldet, schriftlich festgehalten und mit korrektiven Maßnahmen versehen.

Quellen
  1. KRINKO (2022): Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Bundesgesundheitsblatt 65:1084–1105. DOI: 10.1007/s00103-022-03576-3
  2. KRINKO (2025): Infektionsprävention in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Bundesgesundheitsblatt 2025. Robert Koch-Institut, Berlin. Online: rki.de
  3. VAH – Verbund für Angewandte Hygiene e.V.: Desinfektionsmittel-Liste des VAH (aktuelle Ausgabe). www.vah-online.de
  4. VAH – Verbund für Angewandte Hygiene e.V.: Anforderungen und Methoden zur VAH-Zertifizierung chemischer Desinfektionsverfahren (Stand September 2024). www.vah-online.de
  5. Robert Koch-Institut: Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (laufende Ergänzungslieferungen). RKI, Berlin.
  6. Infektionsschutzgesetz (IfSG) i.d.F. v. 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert. Insbesondere §23 und §36.
  7. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) i.d.F. v. 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643), zuletzt geändert.
  8. TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), aktuelle Fassung.
  9. TRGS 555: Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. BAuA, aktuelle Fassung.
  10. Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 22.05.2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (BPR).
  11. DIN EN 14885:2022 – Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika: Beziehung zwischen europäischen Normen und Anforderungen für chemische Desinfektionsmittel (aktuelle Fassung).
Einrichtungsspezifische Fassung
Diese Fassung ist die allgemeine Vorlage. Die auf Ihre Einrichtung angepasste Version, der Download und die zugehörigen Checklisten sind Teil des Abos.
Beratung für Reha-EinrichtungenAlle SAA für Rehabilitationseinrichtungen