Bettenaufbereitung
01Zweck und Geltungsbereich
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese SAA legt die Mindestanforderungen an die hygienische Aufbereitung von Rehabilitandenbetten in Ihre Einrichtung fest. Sie gilt verbindlich für alle stationären Bereiche der Einrichtung und richtet sich an das Pflege-, Reinigungs- und Servicepersonal sowie an die internen Hygienebeauftragten.
Jede Rehabilitandin / jeder Rehabilitand hat Anspruch auf ein desinfizierend gereinigtes, aufbereitetes Bett mit frischer Bettwäsche. Das Bett ist ein wesentliches Reservoir für nosokomiale Erreger – nachgewiesen wurden u. a. MRSA, VRE, Clostridioides difficile, Acinetobacter baumannii, Noro- und Rotaviren sowie Candida auris auf Bettgestell, Matratze und patientennahen Oberflächen. Im Gegensatz zu Hotelbetten müssen Rehabilitationsbetten deshalb desinfizierend und nicht nur reinigend aufbereitet werden.
Diese SAA ist in Verbindung mit dem einrichtungsinternen Hygieneplan sowie dem Reinigungs- und Desinfektionsplan (separates Dokument) zu lesen. Bei Unklarheiten ist Rücksprache mit dem/der internen Hygienebeauftragten oder dem ärztlichen Dienst zu halten.
02Routineaufbereitung bei Rehabilitandenwechsel
2. Routineaufbereitung bei Rehabilitandenwechsel
Die Aufbereitung erfolgt nach jeder Entlassung, Verlegung oder bei hygienisch relevantem Zwischenwechsel als desinfizierende Wischreinigung (einstufiges Verfahren gemäß KRINKO Flächenhygiene 2022). Sie ist vollständig abzuschließen, bevor das Bett neu belegt wird. Sprühdesinfektion ist verboten, da sie keine gleichmäßige Flächenbenetzung gewährleistet und gesundheitsschädliche Aerosole erzeugt.
Ablauf der Routineaufbereitung
- PSA anlegen: Einmalhandschuhe (Nitril) und Einmalschürze oder Schutzkittel.
- Bettwäsche komplett abziehen: Laken, Kissenbezug und Bettdeckenbezug ohne Schütteln und ohne Zwischenlagerung direkt in einen ausreichend widerstandsfähigen, eindeutig gekennzeichneten Wäschesack einlegen.
- Sichtprüfung Encasing: Matratzenschutzbezug auf Risse, Durchfeuchtung oder Beschädigungen prüfen (Details → Kapitel 3).
- Desinfizierende Wischreinigung: Alle in Kapitel 5 aufgeführten Flächen (Bettgestell, Encasing, Nachttisch, Bedienfelder etc.) mit einem frischen Einmaltuch und einem VAH-gelisteten Flächendesinfektionsmittel wischen (Mittelauswahl und Konzentration gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan).
- Einwirkzeit: Bei Routineaufbereitung ist Nutzung nach vollständigem Antrocknen der Flächen möglich. Bei Schlussdesinfektion (MRE/Ausbruch) ist die Einwirkzeit (EWZ) des Herstellers strikt einzuhalten.
- Frische Bettwäsche aufziehen: Erst nach vollständigem Antrocknen neue Bettwäsche aufziehen.
- PSA ablegen und Händedesinfektion durchführen (s. Kapitel 7).
- Dokumentation: Datum, Zimmernummer, Art der Aufbereitung, verwendetes Präparat (Kurzbezeichnung), Kürzel Durchführende/r im Bettenaufbereitungsprotokoll eintragen.
03Matratzen – Encasings und Zustandskontrolle
3. Matratzen – Encasings und Zustandskontrolle
Alle Matratzen sind mit wischdesinfizierbaren, flüssigkeits- und erregerdichten, gleichzeitig wasserdampfdurchlässigen (atmungsaktiven) Schutzbezügen (Encasings) auszustatten. Das Encasing muss mindestens Liege- und Seitenflächen vollständig umschließen; Ganzbezüge sind bevorzugt. Die Bakteriendichtigkeit muss durch Prüfung unter Feuchtigkeits- und Druckbelastung belegt sein. Laken allein bieten keinen ausreichenden Schutz der Matratze.
Wischdesinfektion des Encasings bei jedem Rehabilitandenwechsel
- Wischdesinfektion des Encasings mit dem gleichen Einmaltuch wie das Bettgestell (VAH-/RKI-gelistetes Präparat gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan).
- Während der Wischdesinfektion gleichzeitig visuelle Kontrolle auf Risse, Durchfeuchtung oder Beschädigungen.
- Bei geringem, reparablem Schaden: Verschluss mit zugelassenem Reparaturpatch (kein Klebeband); Befund dokumentieren.
- Bei nicht reparierbarem Schaden oder nachgewiesenem Flüssigkeitseintritt in die Matratze: Encasing und Matratze sofort austauschen; Matratze im Infektionsabfall entsorgen oder gesonderter Dampfdesinfektion zuführen.
Intervall-Öffnung des Encasings zur Matratzeninspektion
Risikoabhängig (Bettlägerigkeit, kritische Pathogene, vorangegangener Ausbruch) ist das Encasing durch den/die Hygienebeauftragte/n zur Kontrolle auf Feuchtigkeitseintritt in die Matratze zu öffnen. Häufigkeit und Zuständigkeit legt der/die Hygienebeauftragte im Hygieneplan fest; mindestens jedoch jährlich als einrichtungsweite Inspektion aller Encasings. Studien zeigen, dass bis zu 32,5 % aller Matratzenbezüge bei Überprüfung Beschädigungen aufweisen.
Sonderfall: Aufbereitung ohne Encasing
Werden ausnahmsweise keine Encasings verwendet, ist die Matratze nach jeder Entlassung zu reinigen und zu desinfizieren. Empfohlen wird die Dampfdesinfektion. Bei Kontamination mit CDI-Sporen, 4MRGN oder Norovirus ohne intaktes Encasing ist die Matratze zu entsorgen, sofern eine validierte Dampfaufbereitung nicht möglich ist.
04Kissen, Decken und Bettwäsche
4. Kissen, Decken und Bettwäsche
Kissen und Decken
Für Kopfkissen und Bettdecken sind entweder erregerdichte Encasings oder ausschließlich im validierten Desinfektionswaschverfahren aufbereitbare Materialien zu verwenden. Ungeeignet sind Füllmaterialien aus Pflanzenfasern, Tierhaaren, Daunen sowie thermolabilen oder schlecht trocknenden Kunststoffen, da eine sichere Desinfektion bei diesen Materialien nicht möglich ist. Die verwendete Wäscherei muss die vollständige Trocknung nach dem Waschvorgang gewährleisten.
- Kissen und Decken nach jedem Rehabilitandenwechsel dem validierten Desinfektionswaschverfahren zuführen.
- Bei sichtbarer Verschmutzung oder Beschädigung: sofortiger Austausch, kein Wiedereinsetzen ohne Aufbereitung.
Bettwäsche (Laken, Kissenbezüge, Bettdeckenbezüge)
Bettwäsche ist nach jedem Rehabilitandenwechsel vollständig zu wechseln. Bei erhöhtem Anfall (Inkontinenz, Durchfall, Wundsekretion) ist sofortiger Wechsel erforderlich; ansonsten mindestens einmal wöchentlich während des laufenden Aufenthalts.
- Abgezogene Wäsche ohne Schütteln und ohne Zwischenlagerung direkt in ausreichend widerstandsfähige, eindeutig gekennzeichnete Wäschesäcke einlegen; feuchte oder kontaminierte Wäsche zusätzlich in flüssigkeitsdichten Innensäcken.
- Aufbereitung ausschließlich in einem validierten desinfizierenden Waschverfahren.
- Rückstandskontrolle durch die Wäscherei sicherstellen: Richtwerte im Spültestgewebe – pH-Wert 4,3–8,3; organische Inkrustation < 1,0 %; Aniontenside < 200 µg/g; Niotenside < 450 µg/g (PES/CO-Mischung) bzw. < 600 µg/g (Baumwolle). Erhöhte Rückstände können Hautirritation bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden verursachen.
05Bettgestell, Zubehör und patientennahe Flächen
5. Bettgestell, Zubehör und patientennahe Flächen
Vor jeder Neubelegung sind alle nachfolgend genannten Flächen desinfizierend zu reinigen. Ausschließlich Wischdesinfektion mit Einmaltüchern und einem VAH- oder RKI-gelisteten Präparat gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan ist zulässig. Sprühdesinfektion ist verboten.
Mindestumfang der zu desinfizierenden Flächen
- Bettgestell vollständig: Kopf- und Fußteil, Seitengitter, Rahmen, bewegliche Teile und Zusatzteile
- Elektrische Bedienungskonsolen, Rufanlagen und Bettfernbedienung
- Haltebügel und Griffstangen am Bett
- Bewegungs- und Lagerungshilfsmittel (soweit am Bett angebracht)
- Griffkontaktflächen und Oberfläche des Nachttischs
- Bettbügeltisch
- Patiententelefon und Fernbedienung
- Kleiderschrankfach
Anforderungen an das Bett als Medizinprodukt
Das Bettgestell und alle montierten Zusatzteile müssen die Reinigung und Desinfektion zulassen (MPBetreibV §4). Oberflächen müssen glatt, leicht trocknend und beständig gegenüber den verwendeten Desinfektionsverfahren sein. Konstruktiv verwendete Hohlkörper müssen zuverlässig flüssigkeitsdicht verschlossen sein; Bauteile mit nicht entfernbaren Flüssigkeitsresten sind unzulässig. Defekte, nicht aufbereitbare Bettteile sind unverzüglich dem Technischen Dienst zu melden und bis zur Instandsetzung nicht zu verwenden.
06Schlussdesinfektion bei MRE und Ausbruch
6. Schlussdesinfektion bei MRE und im Ausbruchsfall
Bei Entlassung oder Verlegung einer Rehabilitandin / eines Rehabilitanden mit gesicherter oder vermuteter Kolonisation/Infektion durch multiresistente oder virulente Erreger ist eine Schlussdesinfektion mit erweitertem Vorgehen durchzuführen. Vor Beginn ist Rücksprache mit dem/der Hygienebeauftragten. Eine Besiedelung mit MRE allein begründet im Reha-Kontext keine weitergehende Isolation (KRINKO Reha 2025), die Schlussdesinfektion ist jedoch in jedem Fall vollständig durchzuführen.
Erregerspezifisches Wirkspektrum des Desinfektionsmittels
Die Auswahl des Präparats erfolgt auf Basis des nachgewiesenen oder vermuteten Erregers (nähere Angaben siehe Erregermerkblätter):
- MRSA, 2–3MRGN, VRE: bakterizides und levurozides Präparat
- 4MRGN (z. B. Carbapenemase-bildende Enterobakterien): wie MRSA; ggf. erweiterten Flächenbereich einbeziehen
- Clostridioides difficile (CDI): sporozides Präparat; Einwirkzeit strikt einhalten
- Norovirus, Rotavirus, Adenovirus: begrenzt viruzid plus
- HAV, HEV, Parvovirus, Picornaviren: viruzides Präparat
- Mycobacterium tuberculosis, atypische Mykobakterien: tuberkulozides oder mykobakterizides Präparat
Nicht grundsätzlich soll ein Breitspektrumpräparat mit vollständigem Wirkspektrum eingesetzt werden – die Auswahl erfolgt auf Basis einer Nutzen-Risiko-Bewertung,.
Durchführung der Schlussdesinfektion
- PSA entsprechend Erreger anlegen (s. Kapitel 7).
- Bettaufbereitung entsprechend der SAA.
- Alle in Kapitel 5 genannten Flächen des Betts sowie zusätzlich alle weiteren Kontaktflächen im Zimmer wischdesinfizieren (einschließlich Türgriffe, Lichtschalter, Badezimmer, Handläufe).
- Einwirkzeit vollständig einhalten – keine vorzeitige Neubelegung des Betts oder Zimmers.
- Schlussdesinfektionsprotokoll vollständig ausfüllen (s. Kapitel 8).
07Personalschutz
7. Personalschutz
Der Umgang mit benutzten Betten und kontaminierter Bettwäsche erfordert situationsangepasste persönliche Schutzausrüstung (PSA). PSA schützt das Personal vor Kontamination, ersetzt jedoch nicht die hygienische Händedesinfektion.
Hygienische Händedesinfektion
Nach Ablegen der Handschuhe und nach Abschluss der gesamten Bettenaufbereitung ist eine hygienische Händedesinfektion mit einem VAH-gelisteten Händedesinfektionsmittel durchzuführen (s. SAA Händehygiene). Handschuhe ersetzen die Händedesinfektion nicht.
Ergonomie beim Umgang mit Betten
Das Bett ist vor der Aufbereitung auf eine ergonomische Arbeitshöhe einzustellen (Empfehlung: Arbeitsfläche auf Hüfthöhe des/der Mitarbeitenden). Schwere Matratzen sind grundsätzlich zu zweit zu transportieren. Auf das Knie-Abstützen an der Matratze ist zu verzichten (Kontaminationsschutz).
08Dokumentation und Qualitätssicherung
8. Dokumentation und Qualitätssicherung
Pflichtdokumentation
- Bettenaufbereitungsprotokoll (je Bett/Zimmer): Datum, Bettplatz-/Zimmernummer, Art der Aufbereitung (Routine / Schlussdesinfektion), verwendetes Desinfektionsmittel (Kurzname, Verweis auf Reinigungs- und Desinfektionsplan), Kürzel Durchführende/r
- Schlussdesinfektionsprotokoll bei MRE: zusätzlich Erreger (soweit bekannt), eingesetztes Wirkspektrum, Einwirkzeit, Kürzel Hygienebeauftragte/r (Gegenkontrolle/Freigabe)
- Encasingkontrolle: Befund (intakt / Schaden Grad 1–3 / ausgetauscht), Datum, Kürzel Prüfende/r
Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Risikoadaptierter Matratzeninspektionsplan: Einrichtungsweite Sichtprüfung aller Encasings durch empfohlen mindestens einmal jährlich; oder nach nosokomialen Ausbrüchen unverzüglich.
- Stichprobenartige Aufbereitungskontrollen: Begehungen durch den/die Hygienebeauftragte/n jährlich empfohlen; ggf. ATP-Messung oder Abklatschproben an aufbereiteten Bettflächen.
- Schulungen: Einweisung aller neu eingesetzten Mitarbeitenden vor der ersten selbstständigen Bettenaufbereitung; jährliche Wiederholungsschulung für alle einschlägig tätigen Mitarbeitenden; Teilnahme ist zu dokumentieren.
Quellen
- DGKH: S2k-Leitlinie Hygienische Anforderungen an Patientenbetten, Bettwäsche, Bettenzubehör und an den Personalschutz beim Umgang mit Betten. AWMF-Register Nr. 075-005, Stand 03.10.2024. Hygiene & Medizin, Volume 50, 4/2025.
- KRINKO: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Bundesgesundheitsbl 65:1, 2022.
- KRINKO: Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen. Bundesgesundheitsbl 2025 (veröffentlicht 21.08.2025).
- Verbund für Angewandte Hygiene (VAH): Desinfektionsmittelliste des VAH. Aktuelle Ausgabe. mhp-Verlag, Wiesbaden.
- Robert Koch-Institut (RKI): Desinfektionsmittelliste des RKI. Aktuelle Ausgabe. Berlin.
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), §4 Abs. 1 und 2. Neufassung vom 20.02.2025.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG), §23 (Prävention nosokomialer Infektionen) und §36 (Hygieneplan). Aktuelle Fassung.
- DIN EN ISO 11092: Textilien – Physiologische Wirkungen – Messung des Wärme- und Wasserdampfwiderstands unter stationären Bedingungen (Sweating-Guarded-Hotplate-Test).