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Prevent Infect
SAA-REHA-023

Injektionen und Punktionen

Letzte Prüfung
10.04.2026
Rechtsgrundlage
§ 23 IfSG; § 36 IfSG; BioStoffV; KRINKO: Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen (Bundesgesundheitsbl. 54:1135–1144, 2011; Kommentar EpidBull 26/2021); KRINKO: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Bundesgesundheitsbl. 59:1189–1220, 2016); TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege (BAuA, aktuelle Fassung); DIN EN 455-1 bis -4 (Medizinische Einmalhandschuhe); DIN EN ISO 23908 (Schutzvorrichtungen gegen Stichverletzungen); DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)
01Zweck und Geltungsbereich

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese SAA legt die verbindlichen hygienischen Mindestanforderungen für alle Injektionen und Punktionen in Ihre Einrichtung fest. Sie gilt für alle Mitarbeitenden, die solche Eingriffe eigenständig durchführen oder dabei assistieren.

Eingeschlossene Verfahren

  • Intrakutane (i.c.) Injektionen (z. B. Tuberkulintests, Allergietests)
  • Subkutane (s.c.) Injektionen und s.c.-Punktionen mit Dauerapplikation (z. B. Insulinpumpe, CSII)
  • Intramuskuläre (i.m.) Injektionen (Standard sowie Risikopatienten/gewebstoxische Substanzen)
  • Intravenöse (i.v.) Injektionen und peripher-venöse Blutentnahmen
  • Kapillarblutentnahmen (z. B. Blutzuckermessung, kapilläre Blutgasanalyse)

Ausgeschlossene Verfahren (eigene SAA erforderlich)

  • Anlage und Pflege intravasaler Katheter (ZVK, PICC, Portsystem, arterielle Katheter)
  • Gelenkpunktionen und intraartikuläre Injektionen (Risikogruppe 3 nach KRINKO)
  • Lumbalpunktionen, Pleurapunktionen, Aszitespunktionen
  • Neuroaxiale und periphere Regionalanästhesieverfahren

Ziel ist die konsequente Prävention injektionsassoziierter Infektionen (lokal wie systemisch) sowie die Minimierung des Verletzungsrisikos für alle Mitarbeitenden durch standardisierte aseptische Technik.

02Händehygiene und persönliche Schutzausrüstung

2. Händehygiene und persönliche Schutzausrüstung

Vor jeder Injektion oder Punktion ist eine hygienische Händedesinfektion (HD) obligat – unabhängig davon, ob Handschuhe getragen werden. Die HD ist auch zwischen einzelnen Arbeitsschritten (z. B. nach Materialvorbereitung, vor Hautantiseptik, nach Entfernung der Kanüle) zu wiederholen. Ringe, Uhren und Armschmuck müssen vor dem Eingriff abgelegt werden; Kunstnägel und Nagellack sind nicht zulässig.

Durchführung der hygienischen Händedesinfektion

  1. 3–5 ml alkoholisches Händedesinfektionsmittel (gem. aktuellem Desinfektionsmittelplan) in die trockene, nicht zuvor gewaschene Hand geben.
  2. Alle Bereiche vollständig benetzen: Handflächen, Handrücken, Fingerzwischenräume, Fingerkuppen, Daumen und Handgelenke.
  3. Einwirkzeit einhalten (mind. 30 Sekunden); Hände während dieser Zeit aktiv einreiben und feucht halten.
  4. Hände nicht abwischen oder abtrocknen – der Alkohol muss vollständig verdunstet sein, bevor mit der Punktion gestartet wird.

Medizinische Einmalhandschuhe

Handschuhe schützen primär das Personal vor Blutkontakt; sie ersetzen die HD nicht. Die Indikation richtet sich nach dem Eingriff:

  • Keine Handschuhe erforderlich (Patientenschutz): i.c.-Injektion, s.c.-Injektion (ohne Dauerapplikation), i.m.-Injektion (Standard/Schutzimpfung) – eine sorgfältig durchgeführte HD bietet gleichwertigen Patientenschutz.
  • Medizinische Einmalhandschuhe (Personalschutz): Kapillarblutentnahme, venöse Blutabnahme, i.v.-Injektion peripher – bei erwartetem oder möglichem Blutkontakt.
  • s.c.-Dauerapplikation und i.m.-Risikopatient (Risikogruppe 2): Laut KRINKO-Kommentar (EpidBull 26/2021) ist eine sorgfältig durchgeführte HD dem Handschuhtragen als Maßnahme des Patientenschutzes vorzuziehen. Handschuhe können zusätzlich zum Personalschutz getragen werden.

Medizinische Einmalhandschuhe (gemäß DIN EN 455) werden nach jedem Rehabilitanden sofort gewechselt; Punktionen der Risikogruppe 3 und 4 erfordern sterile Einmalhandschuhe (separate SAA). Nach Handschuhablegen ist erneut eine HD durchzuführen.

Weitere PSA

  • Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille: bei konkreter Spritzgefahr (z. B. Spritzenwechsel bei bestimmten Risikogruppe-2/3-Eingriffen).
  • Kurzärmelige Kleidung oder hochgekrempelte Ärmel: bei Eingriffen ohne vorgeschriebene Sonderkleidung. wird empfohlen.
03Hautantiseptik nach Invasivitätsgrad

3. Hautantiseptik nach Invasivitätsgrad

Unmittelbar vor jedem Eingriff ist eine Hautantiseptik an der Einstichstelle durchzuführen. Das zu verwendende Hautantiseptikum sowie die genaue Einwirkzeit sind dem aktuellen Desinfektionsmittelplan zu entnehmen. Nach Applikation des Antiseptikums darf die Einstichstelle bis zur Punktion nicht mehr berührt oder palpiert werden.

Risikogruppen nach KRINKO (Tab. 2, aktualisiert EpidBull 26/2021)

Risikogruppe Eingriff (Beispiele) Tupferqualität Abdeckung Schutzkleidung (Durchführende)
1 i.c.-Injektion; s.c.-Injektion (ohne Dauerapplikation); i.m.-Injektion (Standard/Schutzimpfung) Keimarme Tupfer oder Sprühdesinfektion Keine Keine (hygienische HD ausreichend)
1 Kapillarblutentnahme; venöse Blutabnahme; i.v.-Injektion (peripher) Keimarme Tupfer oder Sprühdesinfektion Keine Medizinische Einmalhandschuhe (Personalschutz)
2 s.c.-Punktion mit nachfolgender Dauerapplikation; i.m.-Injektion bei Risikopatient oder gewebstoxischer Substanz Sterile Tupfer oder Sprühdesinfektion Keine Hygienische HD bevorzugt gegenüber Handschuhen (KRINKO 2021)
2 Punktion einer Portkammer; Lumbalpunktion (diagnostisch) Sterile Tupfer Steriles Lochtuch (Lumbalpunktion) Sterile Handschuhe; ggf. MNS
3 Gelenkpunktion (diagnostisch/Einzelinjektion); Pleurapunktion; Aszitespunktion Sterile Tupfer Ggf. steriles Lochtuch Sterile Handschuhe; MNS bei Spritzenwechsel

Hinweis zu Risikogruppe 2 und 3: Diese Eingriffe sind in Ihre Einrichtung ausschließlich durch ärztliches Personal nach ärztlicher Anordnung und in Rücksprache mit dem Hygienebeauftragten oder dem ärztlichen Dienst durchzuführen. Eingriffe der Risikogruppe 4 (z. B. Anlage einer Bülau-Drainage, Periduralkatheter, PEG) sind durch eine separate SAA geregelt.

Durchführung der Hautantiseptik

  • Sprühdesinfektion und Tupferdesinfektion sind gleichwertig; entscheidend ist die vollständige und ausreichend lange Benetzung des Hautareals.
  • Bei Tupferanwendung: Auftragen in einer Richtung, kein Zurückwischen.
  • Die Einstichstelle muss vollständig abgetrocknet sein (Alkohol verdunstet) – nicht aktiv trockenwischen oder aufblasen.
  • Die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit ist bei beiden Verfahren strikt einzuhalten; sie ist dem Desinfektionsmittelplan zu entnehmen.
04Subkutane und intramuskuläre Injektionen

4. Subkutane und intramuskuläre Injektionen

Vorbereitung

  1. Hygienische Händedesinfektion durchführen (Kapitel 2).
  2. Medikament auf einer desinfizierten Arbeitsfläche aseptisch aufziehen; Ampullen-/Stechampullenhals vor Einstechen desinfizieren (keimarme Tupfer, Einwirkzeit gem. Desinfektionsmittelplan).
  3. Identität von Rehabilitand:in und Medikament prüfen (5-R-Regel: richtiger Rehabilitand, richtiges Medikament, richtige Dosis, richtiger Weg, richtiger Zeitpunkt); bei Hochrisiko-Medikamenten Vier-Augen-Prinzip.
  4. Geeignete, unverbrauchte Einstichstelle wählen; bei Dauerapplikationen (z. B. Insulin) Rotationsschema dokumentieren und einhalten.

Durchführung

  1. Hautantiseptik an der Einstichstelle (Risikogruppe 1 oder 2, je nach Eingriff; Kapitel 3); Einwirkzeit abwarten und Abtrocknungszeit einhalten.
  2. Nur einmal verwendbare Sicherheitskanülen (Safety-Kanülen) einsetzen; Kanülenauswahl gem. Körperbautyp und Injektionstiefe.
  3. S.c.: Hautfalte sanft anheben; Winkel 45°–90° je nach Körperfettanteil und Präparatangabe.
  4. I.m.: Einstichstelle nach anerkannter anatomischer Technik wählen – ventroglutäale Region (Hochstetter) ist der dorsoglutäalen Injektion vorzuziehen; Deltoideus für kurze Kanülen (Schutzimpfungen).
  5. Routinemäßige Aspiration vor i.m.-Injektion ist für ventroglutäale und deltoidale Stellen laut aktueller Fachliteratur nicht erforderlich; Ausnahme: ärztliche Anordnung.

Nachbereitung

  • Kanüle unmittelbar nach Entfernung ohne Recapping in den stich- und bruchsicheren Entsorgungsbehälter (UN 3291) einlegen.
  • Einstichstelle kurz mit keimarmen Tupfer abdrücken – nicht reiben.
  • Hygienische Händedesinfektion wiederholen.
  • Eingriff dokumentieren (Kapitel 8).
05Intravenöse Punktion und venöse Blutentnahme

5. Intravenöse Punktion und venöse Blutentnahme

Vorbereitung

  1. Hygienische Händedesinfektion; medizinische Einmalhandschuhe anlegen (Personalschutz – kein Ersatz für HD).
  2. Alle Materialien bereitstellen: Sicherheitskanüle oder geschlossenes Vacutainer-System, Blutröhrchen, Einmalstauschlauch (bevorzugt) oder patientenbezogen verwendeter Stauschlauch, keimarme Tupfer, Pflaster.
  3. Rehabilitand:in identifizieren; Stauschlauch anlegen.

Durchführung

  1. Hautantiseptik (Risikogruppe 1, Kapitel 3); Einwirkzeit und Abtrocknungszeit strikt einhalten – keine vorzeitige Punktion.
  2. Desinfiziertes Hautareal nicht mehr palpieren; bei Notwendigkeit einer Re-Palpation ist die Hautantiseptik zu wiederholen.
  3. Venenpunktion ausschließlich mit Sicherheitssystem (Safety-Kanüle mit integriertem Schutzmechanismus oder geschlossenes Vacutainer-System) – TRBA 250 verpflichtend.
  4. Blutröhrchen in korrekter Reihenfolge entnehmen (Herstellerangaben beachten; i.d.R.: Citrat → Serum/Gel → Heparin → EDTA → Fluorid).
  5. Nach Entnahme: Stauschlauch lösen, Kanüle unter aktiviertem Sicherheitsmechanismus entfernen.

Nachbereitung

  • Kanüle/Butterfly sofort ohne Recapping in den Entsorgungsbehälter (UN 3291) einlegen.
  • Druckverband oder Pflaster anlegen; Einstichstelle auf Nachblutung kontrollieren.
  • Stauschlauch: Einmalstauschlauch entsorgen; Mehrfachstauschlauch nach Rehabilitandenbezug aufbereiten oder als Einmalartikel verwenden.
  • Handschuhe ausziehen → sofortige HD.
  • Eingriff dokumentieren (Kapitel 8).
06Kapillarblutentnahme

6. Kapillarblutentnahme

Kapillarblutentnahmen (z. B. Blutzuckermessung, kapilläre Blutgasanalyse) werden ausschließlich mit Einmal-Lanzetten durchgeführt. Lanzetten und Stechhilfen sind strikt rehabilitandenbezogen einzusetzen; eine Weitergabe zwischen verschiedenen Rehabilitanden ist verboten.

Vorbereitung und Durchführung

  1. Hygienische Händedesinfektion; medizinische Einmalhandschuhe anlegen (Personalschutz).
  2. Entnahmebereich (bevorzugt seitliche Fingerkuppe; ggf. Ferse bei Neugeborenen) mit Hautantiseptikum (Risikogruppe 1, Kapitel 3) desinfizieren; Einwirkzeit abwarten; vollständig abtrocknen lassen.
  3. Safety-Lanzette mit automatischem Rückzugsmechanismus verwenden (gemäß TRBA 250).
  4. Ersten Bluttropfen verwerfen (enthält Gewebsflüssigkeit → verfälscht Messwert); danach Material entnehmen.
  5. Glucometer, Stechhilfegehäuse und berührte Oberflächen nach jedem Rehabilitanden mit Flächendesinfektionsmittel (gem. Desinfektionsmittelplan) wischdesinfizieren; Einwirkzeit beachten.

Nachbereitung

  • Lanzette sofort ohne Recapping und ohne Abbiegen in den Entsorgungsbehälter (UN 3291) einlegen.
  • Druckpflaster auf Einstichstelle anlegen; Nachblutung kontrollieren.
  • Handschuhe ausziehen → HD.
  • Messwert und ggf. Komplikationen dokumentieren (Kapitel 8).
07Non-Touch-Technik und Entsorgung

7. Non-Touch-Technik und Entsorgung

Non-Touch-Technik (NTT)

Die Non-Touch-Technik bezeichnet das konsequente Vermeiden jeglicher Kontamination steriler Materialoberflächen und der desinfizierten Einstichstelle nach der Hautantiseptik. Sie ist die grundlegende Methode zur Prävention exogen verursachter Injektionsinfektionen.

  • Kanülensystem: Nadelspitze, Nadelschaft und Spritzenansatz dürfen nach dem Öffnen nicht mit bloßen Händen, unsterilen Flächen oder der Umgebung in Berührung kommen.
  • Einstichstelle: Nach Hautantiseptik die desinfizierte Stelle bis zur Punktion nicht mehr berühren oder palpieren. Bei notwendiger Re-Palpation ist die Hautantiseptik zu wiederholen.
  • Einmalbehältnisse bevorzugen: Mehrdosenbehältnisse (Multi-dose-Vials) sind zu vermeiden. Wenn unvermeidbar: Septum vor jeder Entnahme desinfizieren (Einwirkzeit beachten), nur sterile Kanülen verwenden, Behältnis rehabilitandenbezogen kennzeichnen und mit Öffnungsdatum/-uhrzeit versehen – maximale Verwendungsdauer 24 Stunden nach Anbruch oder gem. Herstellerangabe (je kürzer).
  • Schulung: Alle Mitarbeitenden werden bei Einarbeitung sowie mindestens einmal jährlich zur NTT praktisch geschult; Schulungsnachweis ist in der Personalakte abzulegen.

Entsorgung spitzer und scharfer Instrumente

  • Kanülen, Lanzetten und Skalpelle werden unmittelbar nach Verwendung ohne Recapping und ohne Trennung von der Spritze in einem stich- und bruchsicheren Einwegbehälter (UN 3291-konform, Abfallschlüssel 18 01 01) entsorgt.
  • Entsorgungsbehälter sind am Verwendungsort (max. Transportweg 1 m) bereitzustellen – kein Wegtragen benutzer Kanülen.
  • Behälter bei Erreichen der ¾-Füllstandmarkierung sicher verschließen und der Sonderabfallentsorgung zuführen; nie überfüllen.
  • Sicherheitskanülen (Safety-Instrumente mit integriertem Schutzmechanismus) sind gemäß TRBA 250 für venöse Punktionen und Blutentnahmen in Ihre Einrichtung verbindlich einzusetzen.
08Dokumentation und Nadelstichverletzungen

8. Dokumentation und Nadelstichverletzungen

Dokumentation von Injektionen und Punktionen

  • Jede Injektion und Punktion ist zeitnah im Akte zu erfassen: Datum, Uhrzeit, Art des Eingriffs, verwendetes Medikament (Wirkstoff, Dosis, Chargennummer), Einstichstelle sowie Name der durchführenden Person.
  • Bei s.c.-Dauerapplikationen (z. B. Insulin): zusätzlich Rotationsschema der Einstichstellen lückenlos dokumentieren und visualisieren (Körperschema).
  • Aufgetretene Komplikationen (Hämatom, Schwellung, Rötung, Verhärtung, Entzündungszeichen) sind zu dokumentieren und dem ärztlichen Dienst unverzüglich zu melden.

Sofortmaßnahmen und Meldeverfahren bei Nadelstichverletzung (NSV)

  1. Sofortmaßnahme: Verletzung aktiv ausbluten lassen (nicht pressen oder quetschen); Wunde und benetzte Schleimhäute mind. 1 Minute unter fließendem Wasser spülen; anschließend mit einem geeigneten Hautantiseptikum (genaues vorgehen siehe SAA Umgang mit Nadelstichverletzungen).
Quellen
  1. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO): Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen. Bundesgesundheitsbl. 2011; 54:1135–1144. (Epidemiologisches Bulletin 36/2011)
  2. KRINKO: Kommentar zur Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen" (aktualisierte Tabelle 2). Epidemiologisches Bulletin 26/2021. DOI 10.25646/8684
  3. KRINKO: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsbl. 2016; 59:1189–1220
  4. Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS): TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. BAuA, Dortmund. Aktuelle Fassung (zuletzt geändert 2024)
  5. DGUV Information 213-057: Nadelstichverletzungen – Risiken und Prävention. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  6. DIN EN 455-1 bis -4: Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch. Beuth Verlag, aktuelle Fassung
  7. DIN EN ISO 23908:2011: Schutz gegen Stichverletzungen – Anforderungen und Prüfverfahren für scharfe medizinische Instrumente mit Schutzvorrichtung
  8. VAH (Verbund für Angewandte Hygiene): VAH-Liste – Desinfektionsmittel und -verfahren für die Hygiene im Gesundheitswesen. mhp-Verlag, aktuelle Ausgabe
  9. WHO: WHO Guidelines on Hand Hygiene in Health Care. World Health Organization, Geneva 2009
  10. Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC): Hygienemaßnahmen bei intraartikulären Punktionen und Injektionen. AWMF-Leitlinie Nr. 029/006, aktuelle Fassung
Einrichtungsspezifische Fassung
Diese Fassung ist die allgemeine Vorlage. Die auf Ihre Einrichtung angepasste Version, der Download und die zugehörigen Checklisten sind Teil des Abos.
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