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Prevent Infect
SAA-REHA-029

Tracheostomapflege und endotracheales Absaugen

Letzte Prüfung
10.04.2026
Rechtsgrundlage
§ 23 IfSG; § 36 IfSG; KRINKO Prävention der nosokomialen beatmungsassoziierten Pneumonie (Bundesgesundheitsblatt 11/2013); KRINKO Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen (2025); TRBA 250 (BGW 2016); EU-MDR 2017/745; MPBetreibV; BVMed Empfehlung Tracheotomieversorgung 2017
01Zweck und Geltungsbereich

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) regelt das einheitliche Vorgehen bei der Tracheostomapflege und dem endotrachealen Absaugen in allen Einrichtungen von Ihre Einrichtung. Sie gilt für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung von Rehabilitanden mit Tracheostoma beteiligt sind – insbesondere Pflegefachpersonen, Ärztinnen und Ärzte sowie therapeutisches Fachpersonal.

Ziel ist die Prävention nosokomialer Atemwegsinfektionen (insbesondere der ventilatorassoziierten Pneumonie), die Sicherung einer suffizienten Atemwegsdurchgängigkeit sowie die Vermeidung von Schleimhautverletzungen durch korrekte Absaugtechnik.

Fachliche Rückfragen werden vorrangig an die hygienebeauftragte Person der Einrichtung (HBR gemäß KRINKO Reha 2025) oder den ärztlichen Dienst gerichtet; die externe Hygienefachkraft wird bei komplexen hygienischen Fragestellungen konsultiert.

02Tracheostomapflege (Stomapflege und Kanülenwechsel)

2. Tracheostomapflege (Stomapflege und Kanülenwechsel)

2.1 Grundsätzliche Hygienevoraussetzungen

  • Vor und nach jeder Tätigkeit am Tracheostoma: hygienische Händedesinfektion (15-30 Sekunden Einwirkzeit, alkoholisches Händedesinfektionsmittel gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan).
  • Frisches Tracheostoma (nicht epithelisiert, i. d. R. < 7 Tage postoperativ bei chirurgischer Tracheostomie, < 5 Tage bei PDT): sterile Einmalhandschuhe und steriles Arbeitsmaterial verwenden.
  • Epithelisiertes Tracheostoma: nicht-sterile Einmalhandschuhe sind ausreichend; aseptisches Vorgehen grundsätzlich beibehalten.
  • PSA beim Stomaverbandwechsel: chirurgischer Mund-Nasen-Schutz (Typ I), Schutzbrille; bei starkem Hustenreiz oder Sekretspritzgefahr: FFP2-Maske und Einmalschutzkittel.

2.2 Stomapflege

Stomaverbände sind mindestens einmal täglich sowie bei Durchfeuchtung, Sekretdurchtränkung oder sichtbarer Verunreinigung sofort zu wechseln.

  1. Hygienische Händedesinfektion durchführen, PSA anlegen.
  2. Alten Stomaverband entfernen (unsterile Handschuhe); parastomale Haut inspizieren: Rötung, Mazeration, Druckstellen, Granulome, Sekretfarbe und -menge dokumentieren.
  3. Stomaöffnung und parastomale Haut mit steriler NaCl 0,9 %-Lösung oder geeigneter Wundspüllösung reinigen – von innen nach außen wischend. Keine Watteträger verwenden (Fasergefahr → Aspiration von Fasern möglich).
  4. Haut mit sterilen Kompressen trockentupfen.
  5. Bei frischem Tracheostoma: sterile, nicht-fasernde Schlitzkompresse einlegen. Bei epithelisiertem Tracheostoma: geeignete Stomaunterlage (z. B. schaumstoffbasierte Schlitzkompresse) verwenden.
  6. Halteband auf korrekten Sitz und Hautunversehrtheit prüfen: Zwischen Halsband und Haut soll ein Finger passen – zu straff führt zu Drucknekrosen, zu locker erhöht Kanülenverlusrisiko.

2.3 Wechsel der Innenkanüle

Innenkanülen werden je nach Sekretaufkommen und Herstellerangaben mindestens alle 8 Stunden gereinigt oder gewechselt. Bei drohender Verlegung sofortiger Wechsel.

  1. Hygienische Händedesinfektion, PSA anlegen.
  2. Bei Bedarf: Sekret vor Innenkanülenwechsel endotracheal absaugen (s. Kap. 3).
  3. Innenkanüle am Ansatz/Rastmechanismus lösen und in Kanülenkrümmungsrichtung vorsichtig herausziehen.
  4. Stomaöffnung mit steriler Kompresse locker abdecken.
  5. Innenkanüle aufbereiten (s. Kap. 4) oder sterile Ersatzinnenkanüle verwenden.
  6. Neue/gereinigte Innenkanüle auf Beschädigung, Durchgängigkeit und Passform prüfen, einführen und einrasten lassen.

2.4 Wechsel der Außenkanüle

Der Außenkanülenwechsel erfolgt ausschließlich auf ärztliche Anordnung. Frühestes Wechselintervall: bei chirurgischer Tracheostomie nach stabiler Stomaheilung (mind. 7–10 Tage), bei PDT nach mind. 5–7 Tagen. Danach richtet sich das Wechselintervall nach den Herstellerangaben (typisch alle 4–6 Wochen).

  • Vollständiger Ersatzsatz (Außenkanüle gleichen Typs und gleicher Größe + Obturator + Innenkanüle sowie eine Kanüle eine Größe kleiner) ist stets griffbereit am Bett vorzuhalten.
  • Bei PDT-Stoma: Wechsel immer mit zwei Personen, da der Stomakanal rasch kollabieren kann. Obturator einlegen, erst nach erfolgter Platzierung entfernen.
  • Kunststoffkanülen können mit einem geeigneten Gleitmittel (Stomaöl oder Lidocain-Gel nach ärztlicher Anordnung) eingeführt werden; Silberkanülen nicht ölen.
  • Geblockte Kanülen: Cuff vor Entfernung vollständig entblocken. Nach Einlage Cuffdruck auf 20–30 cmH₂O einstellen und dokumentieren.
  • Cuffdruck-Kontrolle: mindestens einmal pro Pflegeschicht (alle 6–8 Stunden); zusätzliche Kontrolle nach Lagerungswechsel, Mundpflege, Absaugvorgang und Mobilisation. Messung mit kalibriertem Handmanometer (cpm).
03Endotracheales Absaugen

3. Endotracheales Absaugen

3.1 Grundsatz

Das endotracheale Absaugen erfolgt ausschließlich bei klinischer Indikation – nicht nach festem Zeitschema. Leitprinzip: „So selten wie möglich, so häufig wie nötig."

3.2 Indikationen

  • Sichtbares oder hörbares Sekret in oder über der Trachealkanüle
  • SpO₂-Abfall ohne andere Ursache
  • Hörbares Atemnebengeräusch (Rasseln, Giemen) durch Sekretverlegung
  • Sägezahnmuster auf der Flusskurve des Beatmungsgeräts (bei beatmeten Rehabilitanden)
  • Hustenanreiz mit sichtbarem Sekret

3.3 Kontraindikationen (relative KI; ärztliche Rücksprache erforderlich)

  • Schwere therapierefraktäre Gerinnungsstörungen
  • Frische Trachealnaht / bekannte Trachealstenose (nur schonend nach AO)
  • Instabile Kreislaufsituation oder schwere Hypoxie (nur unter Monitoring und nach AO)

3.4 Erforderliches Material

  • Steriler Einmal-Absaugkatheter: Außendurchmesser ≤ ½ des Innendurchmessers der Trachealkanüle (Faustformel: Kanülen-Innen-Ø [mm] × 2 = empfohlene Kathetergröße in Charrière; bei Erwachsenen üblich Ch 12–16). Kathetertyp laut Herstellerangabe beachten (atraumatisch/traumatisch).
  • Steriler Einmalhandschuh (PE-Copolymer-Handschuh) für die Führungshand, unsterile Schutzhandschuhe für beide Hände
  • Mund-Nasen-Schutz (mind. Typ I), Schutzbrille; bei Sekretspritz- oder Aerosolrisiko: FFP2-Maske und Einmalschutzkittel
  • Absauggerät mit einstellbarem Unterdruck
  • Sterile NaCl 0,9 %-Lösung zum Spülen des Absaugschlauchs nach Absaugvorgang

3.5 Durchführung – offenes Absaugsystem (Schritt-für-Schritt)

  1. Rehabilitand:in informieren und Maßnahme kurz erklären.
  2. Hygienische Händedesinfektion durchführen.
  3. PSA vollständig anlegen (Mund-Nasen-Schutz/FFP2, Schutzbrille, unsterile Schutzhandschuhe über beide Hände).
  4. Verpackung des Absaugkatheters öffnen, ohne den Katheter zu kontaminieren; Katheter mit Absaugschlauch verbinden (Schutzhülle verbleibt auf dem Katheter).
  5. Absauggerät einschalten; Unterdruck auf 150–200 mmHg (0,2–0,4 bar) einstellen; Sogventil vor dem Einführen schließen (kein Sog während des Einführens).
  6. Sterilen Einmalhandschuh über den unsterilen Schutzhandschuh der Führungshand ziehen; Sterilpapier als sterile Ablagefläche neben dem Kopf der Rehabilitand:in positionieren.
  7. HME-Filter oder Beatmungssystem diskonnektieren und auf steriler Ablagefläche ablegen.
  8. Absaugkatheter mit der sterilen Hand ohne Sog einführen – maximal 0,5–1 cm über die Trachealkanülenspitze hinaus. Kanülenlänge muss bekannt sein. Kein forciertes Vorschieben bis zum Widerstand (Schleimhautläsion).
  9. Sogventil öffnen; Katheter unter Sog langsam und in leicht rotierenden Bewegungen zurückziehen. Maximale Absaugdauer: 15 Sekunden pro Durchgang.
  10. HME/Beatmungssystem sofort wieder anschließen; Rehabilitand:in Erholungspause gewähren (SpO₂ überwachen). Bei Bedarf Vorgang mit frischem sterilem Katheter wiederholen.
  11. Absaugkatheter nach einmaliger Verwendung in sterilem Handschuh einwickeln und verwerfen. Absaugschlauch mit NaCl 0,9 % durchspülen.
  12. Kontaminierte Flächen wischdesinfizieren (s. Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan).
  13. PSA ablegen, hygienische Händedesinfektion.
  14. Dokumentation (s. Kap. 7).

3.6 Geschlossenes Absaugsystem

Bei Rehabilitanden mit MRE-Kolonisation der Atemwege, bestehender Beatmung oder erhöhtem Kontaminationsrisiko für Personal und Umgebung ist ein geschlossenes Absaugsystem zu bevorzugen. Es handelt sich um ein patientenbezogenes Einmalprodukt; Wechselintervall nach Herstellerangabe (Orientierungswert: alle 72 Stunden oder bei Diskonnektion). Bei geschlossenem System entfällt das sterile Handschuhmanagement; PSA (Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrille) bleibt erforderlich.

04Aufbereitung und Lagerung von Materialien

4. Aufbereitung und Lagerung von Materialien

4.1 Einweg-Absaugkatheter

  • Einweg-Absaugkatheter sind nach einmaliger Anwendung zu verwerfen; eine Wiederverwendung ist hygienisch unzulässig.
  • Lagerung: staubgeschützt, lichtgeschützt und knickfrei (z. B. in speziellen Wandhaltern oder Köchern). Sterilverpackung vor jeder Verwendung auf Unversehrtheit und Verfalldatum prüfen.
  • Absaugschlauch und Sekretauffangbehälter: täglich wechseln oder bei Sekretfüllung > 2/3 des Fassungsvermögens. Aufbereitung/Entsorgung gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan.

4.2 Innenkanülen (patientenbezogene Mehrwegprodukte)

Innenkanülen aus Kunststoff oder Silber sind patientenbezogene Mehrwegprodukte (Einpatientenprodukte). Aufbereitung gemäß Herstellerangaben und EU-MDR 2017/745.

  1. Mechanische Reinigung mit kanülenspezifischer Reinigungsbürste unter fließendem warmem Wasser; alle Lumina und Öffnungen vollständig von Sekretrückständen befreien.
  2. Visuelle Kontrolle auf Rückstände, Beschädigungen, Verformungen und Cuff-Integrität (sofern zutreffend).
  3. Desinfektion: chemische Desinfektion mit einem vom Hersteller empfohlenen Desinfektionsmittel (s. Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan); alternativ thermische Desinfektion im validierten RDG, sofern produktspezifisch freigegeben.
  4. Kanüle vollständig trocknen lassen und trocken, staub- und lichtgeschützt aufbewahren.

Silberkanülen: keine Desinfektion mit chlorhaltigen oder oxidativen Mitteln; produktspezifische Pflegemittel des Herstellers verwenden.

4.3 Außenkanülen

  • Einmalkanülen nach Entfernung als Abfall der Gruppe B (spitze/scharfe Gegenstände) in Stichschutzbox entsorgen.
  • Mehrweg-Außenkanülen: Aufbereitung nur gemäß ausdrücklicher Herstellerfreigabe, analog Kap. 4.2; RDG-Aufbereitung ist der chemischen vorzuziehen.

4.4 HME-Filter und Sprechventile

  • HME-Filter: Einmalprodukt, Wechselintervall laut Herstellerangabe (i. d. R. alle 24 Stunden); sofortige Entsorgung bei Durchfeuchtung, Verlegung durch Sekret oder sichtbarer Beschädigung. Während Inhalationen immer entfernen.
  • Sprechventile: patientenbezogene Mehrwegprodukte; nach jeder Nutzung Reinigung und Desinfektion gemäß Herstellerangaben; regelmäßige Sichtprüfung der Membranintegrität und Ventilmechanik. Niemals auf geblockter Kanüle ohne ärztliche AO und Patientenmonitoring verwenden.
05Notfallmanagement (Kanülenverlust)

5. Notfallmanagement (Kanülenverlust)

5.1 Risikoabschätzung nach Stomaart

  • Chirurgisches (epithelisiertes) Tracheostoma: Stomakanal bleibt in der Regel offen → Kanüle lässt sich in den meisten Fällen zügig reinserieren.
  • PDT (perkutanes Dilatationstracheostoma): Stomakanal kann innerhalb weniger Minuten kollabieren → erhöhtes Risiko; umgehende Maßnahmen zwingend erforderlich.

Wichtig: Für jeden Rehabilitanden mit Trachealkanüle ist auf der Pflegedokumentation der Stomatyp und die Kanülenspezifikation (Typ, Größe, geblockt/ungeblockt) vermerkt.

5.2 Sofortmaßnahmen bei akzidentellem Kanülenverlust

  1. Ruhe bewahren; Rehabilitand:in beruhigen; Sauerstoffsättigung per Pulsoximetrie überwachen.
  2. Notruf intern auslösen: ärztlichen Dienst und zweite Pflegeperson sofort hinzurufen.
  3. Stomaöffnung mit steriler, leicht feuchter Kompresse locker abdecken – kein Verschluss der Öffnung!
  4. Ersatzkanüle (gleicher Typ, gleiche Größe, inkl. Obturator) aus dem Notfallset entnehmen; Cuff auf Dichtigkeit prüfen.
  5. Bei PDT: Obturator einsetzen, Kanüle in Kanülenkrümmungsrichtung mit leichtem kontinuierlichem Druck einführen. Bei Widerstand: keinen Kraftaufwand – Atemweg über Mund/Nase sichern (Beutelbeatmung).
  6. Bei chirurgischer Tracheostomie: Kanüle einführen, Obturator sofort entfernen, Durchgängigkeit durch Atemhub/Fogging prüfen.
  7. Geblockte Kanüle: Cuff auf 20–30 cmH₂O aufblasen, Lage durch Atemhub und ggf. Kapnometrie bestätigen.
  8. Ist die Reinsertion nicht sofort möglich: Beutelbeatmung über die Stomaöffnung (direktes Aufsetzen der Beutelmaske); alternativ Beatmung über Mund/Nase unter manuellem Verschluss des Stomas.
  9. Vollständige Dokumentation nach Stabilisierung: Zeitpunkt, Ablauf, eingeleitete Maßnahmen, beteiligte Personen.

5.3 Notfallausstattung – Pflicht am Bett jedes Rehabilitanden mit Trachealkanüle

  • 1 × Ersatzkanüle (gleicher oder ähnlicher Typ und Größe inkl. Obturator)
  • 1 × Kanüle eine Größe kleiner (als Alternative bei engem Stomakanal)
  • Funktionstüchtiges Absauggerät mit sterilem Absaugkatheter (einsatzbereit)
  • Beatmungsbeutel (Erwachsenengröße) mit Maske und PEEP-Ventil
  • Sterile Kompressen und Gleitmittel (Stomaöl oder Lidocain-Gel nach AO)
  • Cuffdruckmessgerät (bei geblockten Kanülen obligat)
  • Taschenlamphe zur Inspektion

Die Vollständigkeit des Notfallsets muss regelmäßig geprüft werden.

06Atemluftklimatisierung und Befeuchtung

6. Atemluftklimatisierung und Befeuchtung

6.1 Grundlage

Nach Anlage eines Tracheostomas entfällt die physiologische Konditionierung der Atemluft (Erwärmung, Anfeuchtung, Filterung) im Nasen-Rachenraum vollständig. Unzureichende Befeuchtung führt zu Austrocknung und Borkenbildung der Trachealschleimhaut, erhöhter Sekretproduktion, Kanülenverlegung und gesteigertem Infektionsrisiko.

6.2 Passive Befeuchtung (HME-Filter)

Der HME-Filter (Heat-and-Moisture-Exchanger, „feuchte Nase"/„künstliche Nase") ist für alle spontan atmenden Rehabilitanden mit Tracheostoma der Standardansatz zur passiven Atemluftklimatisierung.

  • Anlage: unmittelbar postoperativ, spätestens ab dem ersten postoperativen Tag.
  • Wechselintervall: alle 24 Stunden oder früher bei Durchfeuchtung, Verlegung oder stark erhöhtem Sekretaufkommen.
  • Während der Inhalation: HME-Filter immer entfernen, danach sofort wieder aufsetzen.
  • Raumluftfeuchtigkeit unterstützend verbessern: Zielwert relative Luftfeuchtigkeit ≥ 50 %, optimal ca. 60 % (durch Luftbefeuchter, Verdunster oder Zimmerbrunnen).

6.3 Aktive Befeuchtung

Aktive Befeuchtung ist indiziert, wenn die passive Befeuchtung durch HME nicht ausreicht. Typische Indikationen:

  • Zähes, borkenbildendes Sekret trotz HME-Einsatz
  • Hohes Sekretaufkommen mit erschwerter oder häufiger Absaugung
  • Invasive Heimbeatmung: beheizter Atemgasbefeuchter (HH) bevorzugen
  • Ärztliche Verordnung von Inhalationen zur Sekretverflüssigung oder Bronchospasmolyse

Gerätetyp (Kompressorvernebler, Ultraschallvernebler), Inhalat, Dauer und Häufigkeit werden ärztlich angeordnet. Inhalationsgeräte werden nach jeder Anwendung gereinigt und desinfiziert (s. Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan). Für die Inhalation über das Tracheostoma sind Tracheostomamasken oder direkt aufgesetzte Trachealkanülenadapter zu verwenden, um Inhalat-Verlust in die Raumluft zu minimieren.

6.4 Überwachung der Befeuchtungsqualität

  • Tägliche Inspektion: Sekretbeschaffenheit (dünnflüssig / zäh / borkig), Kanülendurchgängigkeit, Schleimhautbefund.
  • Zeichen unzureichender Befeuchtung: Verborkung in der Kanüle, erschwertes Absaugen, zunehmende Absaugfrequenz → ärztliche Rücksprache und Eskalation auf aktive Befeuchtung.
  • Befund und Maßnahmen werden in der Pflegedokumentation erfasst (s. Kap. 7).
07Dokumentation und Qualitätssicherung

7. Dokumentation und Qualitätssicherung

7.1 Dokumentationspflicht

Alle pflegerisch relevanten Maßnahmen und Befunde sind unmittelbar nach Durchführung in der elektronischen oder papierbasierten Pflegedokumentation einzutragen. Die Dokumentation ist Bestandteil der gesetzlichen Sorgfaltspflicht und dient dem Nachweis der Leistungserbringung.

7.2 Mindestinhalte der Pflegedokumentation (Vorschlag, oder nach hausinternem Standard)

  • Datum und Uhrzeit der Maßnahme
  • Art der Maßnahme (Stomapflege, Kanülenwechsel – Innen-/Außenkanüle, endotracheales Absaugen, Inhalation)
  • Kanülentyp, -größe, Cuffdruck (bei geblockten Kanülen) und Kanülennummer/Chargennummer bei Neuanlage oder Wechsel
  • Sekretbeurteilung: Menge, Farbe, Konsistenz, Geruch, Beimengungen (Blut, Eiter)
  • Stomabefund: parastomale Haut (unauffällig / Rötung / Mazeration / Druckstelle), Granulom
  • Befeuchtungsstatus (HME gewechselt, Inhalation durchgeführt)
  • Besondere Vorkommnisse (z. B. Kanülenverlust, SpO₂-Abfall, Absaugschwierigkeiten) mit Uhrzeit und eingeleiteten Maßnahmen
  • Name und Handzeichen der durchführenden Person (Pflegefachperson oder anordnende Ärztin/Arzt)

7.3 Kanülenpass / Kanülen-Stammblatt

Für jeden Rehabilitanden mit Trachealkanüle wird ein individuelles Kanülen-Stammblatt angelegt und am Bett/in der Kurve verfügbar gehalten. Es enthält mindestens:

  • Stomatyp (chirurgisch / PDT), Anlagedatum, anlegende Institution
  • Aktueller Kanülentyp, Größe (Innendurchmesser, Länge), Hersteller, Blockung (ja/nein, Cufftyp)
  • Letztes Außenkanülenwechseldatum und verantwortliche Person
  • Nächstes geplantes Wechseldatum
  • Besonderheiten (z. B. enge Anlage, schwieriger Stoma-Kanal, schwieriger Wechsel in Anamnese)

7.4 Schulungen und Unterweisungen

Die KRINKO-Empfehlung Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen (2025) fordert dokumentierte Schulungsnachweise für alle in der Tracheostomapflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

  • Erstunterweisung: vor dem erstmaligen selbstständigen Durchführen von Tracheostomapflege oder endotrachealem Absaugen; praktische und theoretische Schulung inkl. Notfallmanagement (Kanülenverlust).
  • Wiederholungsschulung: mindestens einmal jährlich, dokumentiert in der Personalakte oder dem einrichtungsinternen Schulungsregister.
  • Anlassbezogene Schulung: nach kritischen Ereignissen (Kanülenverlust, Aspirationspneumonie), nach Einführung neuer Kanülensysteme oder nach Überarbeitung dieser SAA.
  • Schulungsverantwortung: hygienebeauftragte Person (HBR) in Abstimmung mit dem ärztlichen Dienst.

7.5 Interne Audits und Überprüfung

  • Es wird empfohlen mindestens einmal jährlich Prozessaudit zur Überprüfung der Einhaltung dieser SAA (z. B. Checklisten-gestützte Direktbeobachtung der Absaugtechnik, Überprüfung der Notfallausstattung am Bett, Kontrolle der Dokumentationsvollständigkeit).
  • Abweichungen werden im internen Qualitätsmanagementsystem als Maßnahmen hinterlegt und bei der nächsten Überprüfung auf Wirksamkeit kontrolliert.
Quellen
  1. KRINKO (2013): Prävention der nosokomialen beatmungsassoziierten Pneumonie. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. Bundesgesundheitsblatt 56(11):1578–1590. DOI: 10.1007/s00103-013-1846-0
  2. KRINKO (2025): Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Bundesgesundheitsblatt 68 (2025). Erstveröffentlichung August 2025.
  3. BVMed / AG Tracheotomieversorgung (2017): Empfehlung für die Versorgung von tracheotomierten Patienten. Berlin: Bundesverband Medizintechnologie e. V. [Hrsg.]. Abrufbar unter: www.bvmed.de
  4. AWMF S1-Leitlinie Atemwegsmanagement (2023): AWMF-Register Nr. 001-028. Stand September 2023. Abrufbar unter: register.awmf.org
  5. AWMF S2k-Leitlinie Prolongiertes Weaning (2024): AWMF-Register Nr. 020-015. Stand 2024. Abrufbar unter: register.awmf.org
  6. Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA) (o.J.): Was muss aus hygienischer Sicht beim endotrachealen Absaugen beachtet werden? Hygienische Empfehlungen. Hannover: NLGA. Abrufbar unter: nlga.niedersachsen.de
  7. TRBA 250 (2014, zuletzt geändert 2016): Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Abrufbar unter: baua.de
  8. EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte (EU-MDR). Europäisches Parlament und Rat. Amtsblatt der EU L 117/1. 5. April 2017.
  9. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) i. d. F. der Bekanntmachung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3396), zuletzt geändert 2017.
  10. DGKH Leitlinie (2025): Hygienebeauftragte/r in stationärer und ambulanter Pflege. Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e. V. Hygiene & Medizin 12/2025. Abrufbar unter: krankenhaushygiene.de
  11. § 630f BGB: Dokumentationspflicht bei der Behandlung. Bürgerliches Gesetzbuch in der aktuell geltenden Fassung.
Einrichtungsspezifische Fassung
Diese Fassung ist die allgemeine Vorlage. Die auf Ihre Einrichtung angepasste Version, der Download und die zugehörigen Checklisten sind Teil des Abos.
Beratung für Reha-EinrichtungenAlle SAA für Rehabilitationseinrichtungen