Hydrotherapie – Hygiene bei Wannenbädern, Stangerbad und Unterwassermassage
01Zweck, Geltungsbereich und Ausstattungsvoraussetzungen
1. Zweck, Geltungsbereich und Ausstattungsvoraussetzungen
Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) regelt die hygienischen Anforderungen an den Betrieb hydrotherapeutischer Anwendungen in Ihre Einrichtung. Sie gilt verbindlich für alle Beschäftigten, die Wannenbäder, Stangerbäder oder Unterwassermassagen (UWM) vorbereiten, durchführen oder nachbereiten.
Diese SAA beschreibt die übergeordneten hygienischen Grundprinzipien für den Betrieb hydrotherapeutischer Anlagen und ist in ihren technischen Details als beispielhaft anzusehen. Da die Bauarten und Spülsysteme je nach Hersteller stark variieren, sind für die konkrete Bedienung, Aufbereitung und Systemdesinfektion zwingend die spezifischen Herstellerangaben (Gebrauchsanweisungen) des jeweiligen Modells vorrangig heranzuziehen und exakt umzusetzen.
Hydrotherapeutische Anwendungen – insbesondere die Unterwassermassage mit Umwälzpumpe – weisen ein erhöhtes Infektionsrisiko auf. Maßgeblich sind Badewassertemperaturen von 30–40 °C (optimale Wachstumstemperatur für Pseudomonas aeruginosa, Legionella spp. u. a.), der direkte Hautkontakt sowie Aerosolbildung beim Massagestrahl.
Ausstattungsvoraussetzungen
- Alle Wanneninnenoberflächen und Kontaktflächen müssen wischdesinfizierbar und aus korrosionsbeständigem Material gefertigt sein (z. B. Edelstahl, säurebeständige Emaille, geeigneter Polymerkunststoff).
- UWM-Wannen müssen über ein vollständig durchspülbares Schlauch- und Pumpensystem verfügen; konstruktive Totzonen (Stagnationszonen) sind nicht zulässig.
- Stangerbad-Elektroden müssen aus elektrochemisch beständigem Material gefertigt (z. B. Edelstahl, Graphit) und auf Korrosionsfreiheit prüfbar sein; die gesamte elektrische Anlage ist jährlich durch eine Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 zu prüfen.
- Folgende Verbrauchsmaterialien müssen dauerhaft bevorratet sein: Einmalhandschuhe (Nitril, ungepudert), Schutzbrille / Gesichtsschutz (bei Spritzgefahr), Einmaltücher, Flächendesinfektionsmittel und Systemdesinfektionsmittel gemäß aktuellem Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan.
- Schwämme, Waschlappen und textile Wanneneinlagen sind als Einmalmaterial zu verwenden oder nach jeder Anwendung im validierten thermischen Aufbereitungsverfahren (≥ 60 °C, Deklarationstemperatur) aufzubereiten.
Diese SAA setzt voraus, dass externe Hygienefachkräfte nicht ständig vor Ort sind. Rückfragen richten sich an die internen Hygienebeauftragten oder den ärztlichen Dienst.
02Ausstattungsvoraussetzung
2. Ausstattungsvoraussetzungen
Die nachfolgenden Anforderungen an Geräte und Verbrauchsmaterialien sind Grundvoraussetzung für den hygienisch sicheren Betrieb der Hydrotherapie und vor Inbetriebnahme sowie nach jeder wesentlichen Änderung zu prüfen.
- Alle Wanneninnenoberflächen und Kontaktflächen müssen wischdesinfizierbar und aus korrosionsbeständigem Material gefertigt sein (z. B. Edelstahl, säurebeständige Emaille, geeigneter Polymerkunststoff).
- UWM-Wannen müssen über ein vollständig durchspülbares Schlauch- und Pumpensystem verfügen; konstruktive Totzonen (Stagnationszonen) sind nicht zulässig.
- Stangerbad-Elektroden müssen aus elektrochemisch beständigem Material gefertigt sein (z. B. Edelstahl, Graphit) und auf Korrosionsfreiheit prüfbar sein; die gesamte elektrische Anlage ist jährlich durch eine Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 zu prüfen.
- Folgende Verbrauchsmaterialien müssen dauerhaft bevorratet sein: Einmalhandschuhe, Schutzbrille / Gesichtsschutz (bei Spritzgefahr), Einmaltücher, Flächendesinfektionsmittel und Systemdesinfektionsmittel gemäß aktuellem Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan.
- Schwämme, Waschlappen und textile Wanneneinlagen sind als Einmalmaterial zu verwenden oder nach jeder Anwendung im validierten thermischen Aufbereitungsverfahren (z.B. ≥ 60 °C, Deklarationstemperatur) aufzubereiten.
03Wannendesinfektion nach jedem Rehabilitanden
3. Wannendesinfektion nach jedem Rehabilitanden
Therapeutische Wannenbäder werden mit frischem Trinkwasser befüllt und nach jeder Anwendung vollständig entleert. Eine Mehrfachnutzung von Badewasser ist nicht zulässig. Das nachfolgende Verfahren ist nach jeder Anwendung vollständig durchzuführen.
- PSA anlegen: Einmalhandschuhe (Nitril), bei Spritzgefahr zusätzlich Schutzbrille.
- Wasser ablassen: Wanne vollständig entleeren; grobe Rückstände (Hautschuppen, Haare, Badezusätze, Öle) mit Frischwasser vorspülen.
- Grobverschmutzung entfernen: Verbleibende Verunreinigungen mit Einmaltuch oder Einwegschwamm mechanisch entfernen – dies ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der nachfolgenden Desinfektion.
- Wischdesinfektion: Alle Wanneninnenflächen, Armaturen, Haltegriffe, Ablaufsiebe und Zuleitungsbereiche flächendeckend mit einem VAH-gelisteten Flächen- desinfektionsmittel benetzen (Produkt und Konzentration gemäß aktuellem Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan). Einwirkzeit nach Herstellerangabe einhalten.
- Abspülen: Nach vollständigem Ablauf der Einwirkzeit gründlich mit Leitungswasser abspülen, um Desinfektionsmittelrückstände vollständig zu entfernen.
- Trocknen: Oberflächen mit sauberem Einmaltuch oder Einwegpapier trockenwischen.
- PSA ablegen, Händedesinfektion gemäß Händehygieneplan.
Hinweis Reinigungsutensilien: Bürsten, Schwämme und Reinigungstücher sind nach jeder Nutzung zu entsorgen (Einmalmaterial) oder im Desinfektionsverfahren aufzubereiten. Wiederverwendbare Utensilien dürfen ausschließlich für hydrotherapeutische Wannen eingesetzt werden und sind getrennt aufzubewahren.
04Unterwassermassage – Schlauch-, Düsen- und Systemaufbereitung
4. Unterwassermassage – Schlauch-, Düsen- und Systemaufbereitung
Die UWM stellt hygienetechnisch die anspruchsvollste Anwendung dar: Das Umwälzsystem (Pumpe, Schläuche, Düsen, Druckschlauch) bleibt nach jeder Anwendung mit Restwasser gefüllt. Durch eingetragene Hautkeime, Nährstoffe (Hautschuppen, Fette, Kosmetika) und die Badewassertemperatur (30–40 °C) bilden sich rasch Biofilme, in denen sich u. a. Pseudomonas aeruginosa und Legionella spp. vermehren können. Eine lückenlose, intervallgerechte Aufbereitung ist zwingend erforderlich.
3.1 Nach jeder Anwendung (nach jedem Rehabilitanden)
- PSA anlegen: Einmalhandschuhe (Nitril), Schutzbrille.
- Wannendesinfektion wie in Kapitel 2 beschrieben.
- Kreislaufsystem durchspülen (wie vom Hersteller beschrieben, die folgende Beschreibung ist als Beispiel anzusehen): Wanne mit Frischwasser bis über den Pumpenansaugstutzen füllen. Umwälzsystem mindestens 5 Minuten unter Betriebsdruck fahren. Spülwasser vollständig ablassen. Alternativ: Einsatz eines Wasserdesinfektionsmittels mit Aktivsauerstoff gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan (Konzentration nach Herstellerangabe).
- Düsensiebe und herausnehmbare Bauteile ausbauen, unter fließendem Wasser mechanisch reinigen, auf Verstopfungen prüfen, ggf. mit kleiner Bürste nachbearbeiten.
3.2 Täglich (Tagesabschluss)
- Wanne mit Frischwasser bis Mindestfüllstand (über Pumpenansaugstutzen) befüllen.
- Aktivchlor-Desinfektionsmittel zugeben: Endkonzentration im Wannenwasser 10 mg/l Aktivchlor (z. B. Natriumhypochloritlösung; Produkt und genaue Menge gemäß Herstellerangaben, bzw. Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan). Materialverträglichkeit muss mit Wannenhersteller abklärt sein.
- Umwälzsystem mindestens 5–10 Minuten unter wechselnden Druckverhältnissen betreiben, um Biofilm mechanisch abzulösen.
- Desinfektionslösung im System belassen (Standzeit bis Behandlungsende des Tages, mindestens 30 Minuten).
- Vor der ersten Anwendung des Folgetages: Desinfektionslösung vollständig ablassen, System mit Frischwasser durchspülen, Wanne reinigen.
3.3 Wöchentlich
- Pumpensystem und Schlauchsystem mit einem biofilmlösenden enzymatischen Reiniger (Produkt gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan) bei maximaler Wassertemperatur spülen; Einwirkzeit strikt nach Herstellerangabe einhalten.
- Anschließende Systemdesinfektion mit Aktivchlor wie unter 3.2 beschrieben.
- Sichtprüfung aller Schläuche auf Risse, bräunliche Verfärbungen (Biofilm-Indikator) und Kalkablagerungen. Bei Auffälligkeiten: Schläuche unverzüglich austauschen.
3.4 Bei seltener Nutzung (weniger als 1× wöchentlich)
- Mindestens wöchentlich: Grundreinigung des Kreislaufsystems mit geeignetem Eiweißlöser, Umwälzbetrieb ca. 10 Minuten.
- Anschließend Aktivchlor-Desinfektion wie unter 3.2.
- Am Tag vor der nächsten Patientenbehandlung: erneute Reinigung und Desinfektion des Systems (Abend zuvor) sowie Spülung mit Frischwasser unmittelbar vor der ersten Anwendung.
3.5 Sanierung bei Nachweis von Pseudomonas aeruginosa oder Legionellen im Systemwasser
- Wanne sofort außer Betrieb nehmen; Rehabilitand:innen nicht mehr behandeln.
- Unverzügliche Information an den/die internen Hygienebeauftragten und den ärztlichen Dienst.
- Sanierungsspülung: Wanne und Kreislaufsystem mit Eiweißlöser / enzymatischem Reiniger und möglichst heißem Wasser (≥ 60 °C, sofern vom Wannenhersteller freigegeben) spülen; Umwälzsystem 10 Minuten unter wechselnden Druckverhältnissen betreiben.
- Systemdesinfektion mit Aktivchlor 10–50 mg/l; bei persistentem Biofilm täglich wiederholen über 2–3 Wochen.
- Schläuche und Düsenelemente austauschen.
- Bakteriologische Erfolgskontrolle (Wasserprobe aus dem Druckschlauch nach 5-minütigem Umwälzbetrieb) durch ein akkreditiertes Labor vor Wiederinbetriebnahme. Freigabekriterien: Gesamtkoloniezahl ≤ 100 KBE/ml; Pseudomonas aeruginosa < 1 KBE/100 ml; weitere fakultativ pathogene Keime < 1 KBE/100 ml.
05Stangerbad – Elektroden- und Wannenpflege
5. Stangerbad – Elektroden- und Wannenpflege
Das Stangerbad kombiniert ein Vollbad mit galvanischem Gleichstrom (typisch 0–600 mA, je nach Gerät und Indikation). Die Wanne wird mit Frischwasser befüllt, das ggf. mit Natriumchlorid oder Natriumbicarbonat auf die therapeutisch erforderliche Leitfähigkeit eingestellt wird. Da ausschließlich Einzel-Frischwasser pro Anwendung verwendet wird, entfällt eine Kreislaufsystem-Desinfektion. Der Hygienefokus liegt auf Wannenoberflächen, Elektroden und elektrischer Betriebssicherheit.
4.1 Nach jeder Anwendung
- Anlage spannungsfrei schalten: Netzstecker ziehen oder Hauptschalter betätigen; vor jeder Reinigungsmaßnahme sicherstellen, dass kein Strom fließt.
- Wasser ablassen.
- Elektrodenreinigung:
- Elektroden mit Frischwasser abspülen.
- Kalk- und Elektrolyseablagerungen mit pH-neutralem Reiniger und nicht-scheuernder Bürste mechanisch entfernen (Scheuermittel würden Elektrodenfläche beschädigen und Korrosion begünstigen).
- Wischdesinfektion mit VAH-gelistetem Flächendesinfektionsmittel (gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan); Einwirkzeit einhalten.
- Elektroden vor Wiederverwendung vollständig trocknen lassen – Restfeuchte verändert die Stromverteilung und begünstigt Korrosion.
- Wannendesinfektion wie in Kapitel 2 beschrieben.
- Sichtkontrolle Kabel und Anschlüsse: Auf Isolationsverletzungen, Kabelbrüche und Korrosion an Steckverbindern prüfen. Bei jeglicher Auffälligkeit: Gerät außer Betrieb nehmen und Technischen Dienst informieren – keine Eigenreparatur durch Therapiepersonal.
4.2 Regelmäßige technische Sicherheitsprüfungen
- Monatlich: Sichtkontrolle der Elektroden auf Korrosion, Rissbildung und festen Sitz durch das Therapiepersonal; Datum, Befund und Unterschrift dokumentieren.
- Jährlich: Prüfung der elektrischen Betriebssicherheit durch eine zugelassene Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (BGV A3); Prüfprotokoll im Gerätebuch aufbewahren.
- Herstellervorgaben: Gerätespezifische Wartungsintervalle sind zusätzlich einzuhalten; alle Wartungen und Reparaturen im Gerätebuch dokumentieren.
06Wasserqualität und Legionellenprävention
6. Wasserqualität und Legionellenprävention
Wannenbäder und Stangerbad werden mit Trinkwasser (Qualität gemäß TrinkwV) direkt aus dem Versorgungsnetz befüllt und nach jeder Anwendung vollständig entleert. Ein gesondertes Aufbereitungsverfahren nach DIN 19643 ist für diese Einzelanwendungen mit einmaligem Wassergebrauch nicht erforderlich. Für UWM-Anlagen mit Umwälzsystem sind die mikrobiologischen Richtwerte aus Kapitel 3.5 bindend.
Legionellenprävention im Versorgungsnetz
Warmwasserverteilsysteme und Pufferspeicher für die Hydrotherapie sind potenzielle Legionellen-Brutstätten, wenn Temperaturen dauerhaft zwischen 25 °C und 50 °C auftreten.
- Warmwasser: Temperatur am Austritt des Trinkwassererwärmers (Speicher) ≥ 60 °C; an allen Entnahmestellen nach ≤ 1 Minute Ablaufzeit ≥ 55 °C (gemäß DVGW W 551).
- Kaltwasser: Dauerhaft < 20 °C sicherstellen; Warm- und Kaltwasserleitungen getrennt und wärmegedämmt verlegen.
- Stagnation vermeiden: Leitungen mit seltener Nutzung (Seltennutzer- Entnahmestellen) mindestens täglich für ≥ 3 Minuten spülen, bis die Solltemperatur anliegt; Spülung dokumentieren.
- Legionellenuntersuchung (TrinkwV): In Großanlagen (Speichervolumen > 400 l oder > 3 l Leitungsvolumen zwischen Erwärmer und Entnahmestelle) ist mindestens alle 3 Jahre eine systemische Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor vorgeschrieben.
- Technischer Maßnahmenwert (TrinkwV): Legionella spec. 100 KBE/100 ml. Bei Erreichen oder Überschreiten dieses Wertes: unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt gemäß § 51 TrinkwV und sofortige Einleitung von Sanierungsmaßnahmen; Ergebnisse und Maßnahmen dokumentieren.
Mikrobiologische Überwachung UWM-Systemwasser
- Probenahme: Aus dem Druckschlauch nach 5-minütigem Umwälzbetrieb (250 ml, gekühlter Transport ins Labor, Untersuchungsbeginn max. 6 Stunden nach Entnahme).
- Untersuchungsintervall: Quartalsweise sowie nach jeder Sanierung gemäß Kapitel 3.5.
- Richtwerte (Bewertung nach LAGuS M-V / KH-Hygiene-Kriterien):
- Gesamtkoloniezahl (22 °C, 72 h): ≤ 100 KBE/ml
- Pseudomonas aeruginosa: < 1 KBE/100 ml
- Weitere obligat oder fakultativ pathogene Keime: < 1 KBE/100 ml
- Bei Überschreitung eines Richtwertes: Verfahren gemäß Kapitel 3.5 einleiten.
07Dokumentation
6. Dokumentation
Alle hygienerelevanten Maßnahmen sind lückenlos und zeitnah zu dokumentieren. Unterlagen müssen für Überprüfungen durch Hygienebeauftragte, ärztlichen Dienst und Gesundheitsbehörden jederzeit zugänglich sein.
Pflichtdokumentationen im Überblick
| Dokument | Mindestinhalt | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|---|
| Desinfektionsprotokoll (nach jeder Anwendung) | Datum, Uhrzeit, Wannentyp/-nummer, durchführende Person, Desinfektionsmittel (Charge), Konzentration, Einwirkzeit, Besonderheiten | Mindestens 2 Jahre |
| UWM-Systemdesinfektion (täglich / wöchentlich) | Datum, Mittel und Charge, Konzentration, Standzeit, Spülvolumen, Unterschrift | Mindestens 2 Jahre |
| UWM-Wasseruntersuchung (quartalsweise) | Datum der Probenahme, Labor (akkreditiert), Parameterwerte, Bewertung, ggf. eingeleitete Korrekturmaßnahmen | Mindestens 10 Jahre |
| Legionellenuntersuchung Hausnetz (TrinkwV) | Prüfbericht des akkreditierten Labors, Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitung, Meldung an Gesundheitsamt | Mindestens 10 Jahre (§ 16 TrinkwV) |
| Stangerbad-Elektrodenkontrolle (monatlich) | Datum, Befund (Korrosion, Risse, Sitz), Unterschrift | Mindestens 2 Jahre |
| DGUV-Prüfprotokoll Stangerbad (jährlich) | Prüfbericht der Elektrofachkraft, Prüfergebnis, Unterschrift | Bis zur nächsten Hauptprüfung, mindestens 4 Jahre |
| Gerätewartungen (Wartungsvertrag) | Wartungsintervall, Befund, ausführende Firma, Unterschrift | Mindestens 4 Jahre |
Hinweis: Alle Abweichungen vom Sollzustand (Grenzwertüberschreitung, Gerätedefekte, Außerbetriebnahmen) sind mit Datum, Ursache, eingeleiteten Maßnahmen und Freigabedatum zu dokumentieren. Der/die interne Hygienebeauftragte ist über alle melderelevanten Ereignisse zu informieren.
Quellen
- KRINKO beim RKI: Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen. Bundesgesundheitsblatt 2025; 68(9):1056–1087. DOI: 10.1007/s00103-025-04089-3
- DIN 19643-1 bis -4:2023 – Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser. DIN Deutsches Institut für Normung, Berlin, Juni 2023.
- DVGW W 551:2004-04 – Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums.
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV) i. d. F. vom 20.06.2023 (BGBl. I S. 1447), insbesondere §§ 14b, 51 und Anlage 3 Teil II (Maßnahmenwert Legionellen: 100 KBE/100 ml).
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) i. d. g. F., insbesondere §§ 23, 36, 37 Abs. 2.
- DGUV Vorschrift 3 (BGV A3): Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) i. d. g. F.
- LAGuS Mecklenburg-Vorpommern, Abt. Gesundheit / Dezernat Allgemeine Hygiene / Krankenhaushygiene: Arbeitspapier „Reinigung und Desinfektion von Unterwassermassagewannen", Stand März 2007.
- VAH – Verbund für Angewandte Hygiene e. V.: Liste der geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren. Aktuelle Fassung (mhp Verlag).
- Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan Ihre Einrichtung (einrichtungsinternes Dokument, jeweils aktuelle Fassung).