Massagetherapie – Hygiene und Infektionsprävention
01Zweck und Geltungsbereich
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) legt die hygienischen Mindestanforderungen für die Durchführung der Massagetherapie in Ihre Einrichtung fest. Ziel ist die Prävention von Infektionen, die Sicherstellung einer einheitlichen Hygienequalität und der Schutz von Rehabilitand:innen sowie Therapeut:innen.
Die SAA gilt verbindlich für alle Therapeut:innen und Mitarbeitenden, die Massagebehandlungen durchführen oder vorbereiten, sowie für alle Behandlungsräume, in denen Massagetherapie stattfindet.
- Geltungsbereich: alle Massagebehandlungsräume in Ihre Einrichtung
- Zielgruppe: Physiotherapeut:innen, Masseur:innen, medizinische Bademeister:innen sowie deren Vertretungen
- Ausstattungshinweis: Die SAA behandlet Grundprinzipeine, unterschiedliche Ausstattungsstandards und einrichtungsspezifische Abweichungen sind in separaten SAA oder im Hygieneplan zu dokumentieren und mit dem/der internen Hygienebeauftragten abzustimmen
02Hygieneanforderungen an Ausstattung und Geräte
2. Hygieneanforderungen an Ausstattung und Geräte
Alle im Rahmen der Massagetherapie eingesetzten Geräte und Hilfsmittel müssen wischdesinfizierbar sein. Nicht wischdesinfizierbare Materialien (z. B. Lagerungskissen aus porösem Schaumstoff ohne abwaschbare Ummantelung) sind mit Einwegabdeckungen zu schützen oder dürfen nicht verwendet werden.
Mindestanforderungen an Materialien
- Massageliegen: glatte, fugenlose, wischdesinfizierbare Oberfläche; Bezüge ohne Risse oder Beschädigungen; defekte Bezüge umgehend austauschen.
- Lagerungsmittel (Kissen, Rollen, Keile): wischdesinfizierbare Hülle oder Nutzung mit Einwegabdeckung bei jedem Wechsel der Rehabilitand:innen.
- Massagebälle und Kleingeräte: wischdesinfizierbare Oberfläche; nach jeder Anwendung desinfizieren gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan.
- Wärmeanwendungen (z. B. Fango, Wärmepackungen): Einzelfallentscheidung in Abstimmung mit den internen Hygienebeauftragten; Mehrfachnutzung nur mit belegbarer Desinfektion.
Umgang mit multiresistenten Erregern (MRE)
Eine reine Besiedelung mit multiresistenten Erregern (z. B. MRSA, VRE, MRGN) erfordert in der Massagetherapie bei intakter Haut keine isolierenden Sondermaßnahmen. Die strikte Einhaltung der Basishygiene ist zur Prävention von Übertragungen vollkommen ausreichend.
- Keine gesonderte Terminplanung: Eine Behandlung ans Ende des Tages zu legen oder spezielle Räume zu nutzen, ist bei reiner Besiedelung nicht indiziert.
- Basishygiene ist ausreichend: Strikte hygienische Händedesinfektion vor und nach der Therapie sowie die routinemäßige Wischdesinfektion der patientennahen Kontaktflächen (Liege, Lagerungsmittel) nach jedem Wechsel gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan genügen.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Handschuhe und Schutzkittel werden nicht routinemäßig wegen eines MRE getragen. Sie kommen, wie bei allen anderen Rehabilitand:innen auch, ausschließlich indikationsbezogen zum Einsatz (z. B. wenn der Kontakt mit Sekret oder abgedeckten Wunden nicht sicher ausgeschlossen werden kann).
03Liegenhygiene
3. Liegenhygiene
Bezugswechsel
Nach jeder Rehabilitand:in ist der Liegenüberzug vollständig zu wechseln. Zulässig sind:
- Einmalabdeckungen (Papier oder Vlies, mind. 80 g/m²)
- Frisch gewaschen und desinfizierend gewaschene Mehrwegbezüge (Anforderungen s. Kap. 5)
Wischdesinfektion der Liege
- Einmalabdeckung entfernen und als Abfall entsorgen – kein Ausschütteln.
- Sichtbare Verunreinigungen (Öl, Lotionsrückstände) mit einem Einmaltuch aufnehmen und entsorgen.
- Gesamte Liegenfläche inkl. Kopfteil, Seitenpolster und Fußteil mit dem im Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan festgelegten VAH-gelisteten Flächendesinfektionsmittel wischdesinfizieren.
- Einwirkzeit gemäß Herstellerangabe (s. Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan) vollständig abwarten – Liege erst danach neu beziehen.
- Nach Abschluss der Desinfektion Hände desinfizieren (s. Kap. 6).
Materialverträglichkeit
Das verwendete Desinfektionsmittel muss für Kunstleder, Schaumstoffpolster und Metallrahmen (i. d. R. Chrom-Stahl) geeignet sein. Materialverträglichkeit vor Erwerb prüfen und i mit Hersteller abstimmen, so dass die Mittel Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan genutzt werden können.
04Öle und Lotionen – Dosierhygiene und Haltbarkeit
4. Öle und Lotionen – Dosierhygiene und Haltbarkeit
Entnahme und Dosierung
- Öle und Lotionen ausschließlich aus Einwegspendern oder geschlossenen Pumpflaschen entnehmen
- Direktes Eintauchen von Händen, Spateln oder Hilfsmitteln in offene Behälter ist nicht zulässig
- Nachfüllbare Behälter ohne geschlossenes Pumpspendersystem sind verboten (Kontaminationsrisiko durch Keimverschleppung)
- Produkt zunächst auf die eigene Hand oder ein Einmaltuch geben – niemals direkt aus einem Mehrfachbehälter auf die Rehabilitand:in ausgießen
Haltbarkeit und Anbruchmanagement
- Anbruchdatum bei Erstöffnung dauerhaft auf dem Behältnis vermerken (wasserfester Stift)
- Maximale Verwendungsdauer nach Anbruch: gemäß PAO-Symbol (Period After Opening, Sanduhr-Symbol) auf der Verpackung; bei fehlendem PAO-Symbol rücksprache mit Hersteller (maximal 3 Monate)
- Produkte mit Verfärbungen, Geruchsveränderungen, Ausflockungen oder abgelaufenem Verwendungsdatum sofort verwerfen
Lagerung
- Lagertemperatur: 15–25 °C, trocken und lichtgeschützt
- Keine Lagerung in direkter Sonneneinstrahlung oder in unmittelbarer Nähe von Wärmequellen
- Außenseite aller Spender täglich mit einem feuchten Einmaltuch reinigen, um Verkrustungen und Kontaminationen zu verhindern
05Handtuchmanagement
5. Handtuchmanagement
Bevorzugung von Einmalhandtüchern
Aus hygienischer Sicht sind Einmalhandtücher (Zellstoff oder Vlies) zu bevorzugen. Sie werden nach einmaliger Verwendung als Abfall entsorgt und schließen das Risiko der Kreuzkontamination aus.
Mehrweghandtücher (Stoffhandtücher)
Werden Stoffhandtücher eingesetzt, gelten folgende Anforderungen:
- Wechsel nach jeder Rehabilitand:in – auch bei kurzer Kontaktzeit kein Weiternutzen
- Waschen bei ≥ 60 °C mit einem geeigneten, zertifizierten thermochemischen Desinfektionsprozess (z.B. ≥ 40 °C mit desinfizierendem Waschzusatz gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan)
- Gebrauchte Handtücher sofort in geschlossene Wäschesäcke geben – kein Ausschütteln, kein Zwischenlagern auf Arbeitsflächen
- Transport sauberer und schmutziger Wäsche strikt räumlich und zeitlich trennen
Lagerung sauberer Handtücher
- Lagerung in geschlossenem, trockenem Schrank oder abgedecktem Wäschewagen
- Kein offenes Lagern auf Arbeitsflächen, Fensterbänken oder ungeschützten Ablagen
- FIFO-Prinzip (First In – First Out) bei der Entnahme einhalten
06Händehygiene der Therapeut:innen
6. Händehygiene der Therapeut:innen
Indikationen zur Händedesinfektion
Die hygienische Händedesinfektion ist mindestens in folgenden Situationen durchzuführen:
- Vor Beginn jeder Massagebehandlung (vor Rehabilitand:innenkontakt)
- Nach Abschluss jeder Massagebehandlung (nach Rehabilitand:innenkontakt)
- Nach Kontakt mit potenziell kontaminierten Flächen oder Materialien
- Nach dem Ausziehen von Einmalhandschuhen
- Vor und nach Pausen sowie vor dem Verlassen des Behandlungsraums
Durchführung der hygienischen Händedesinfektion
- 3–5 ml alkoholisches Händedesinfektionsmittel (gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan) in trockene Hände geben.
- Hände vollständig benetzen: Handflächen, Handrücken, Fingerzwischenräume, Fingerknöchel, Daumen, Fingerspitzen und Handgelenke.
- Einwirkzeit von mindestens 15-30 Sekunden einhalten (produktspezifische Angabe des Reinigungs- und Desinfektionsmittelplans beachten).
- Desinfektionsmittel vollständig einreiben lassen – Hände nicht abtrocknen.
Handschuhe
- Einmalhandschuhe tragen bei: Kontakt mit Wunden oder nicht-intakter Haut (siehe SAA Indikationen Handschugebrauch), oder Verwendung stark reizender Substanzen
- Handschuhe ersetzen die Händedesinfektion nicht – diese ist vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen durchzuführen
Hautpflege und Hautschutz
- Hautschutzcreme vor Arbeitsbeginn auftragen (kein Silikon, keine okklusive Creme vor Handschuharbeit)
- Hautpflegecreme nach Arbeitsende und bei Bedarf zwischen Behandlungen verwenden
- Hautschutzplan gemäß TRBA 250 ist Bestandteil der einrichtungsinternen Gefährdungsbeurteilung
- Hautveränderungen (Wunden, Ekzeme, Entzündungen) umgehend dem ärztlichen Dienst melden; bei relevanten Befunden ggf. Anpassung der Tätigkeit
Schulung
Alle Therapeut:innen nehmen mindestens einmal jährlich an einer Unterweisung zur Händehygiene teil.
07Dokumentation
7. Dokumentation
Therapiedokumentation
- Jede Massagebehandlung wird in der Akte der Rehabilitand:in dokumentiert: Datum, Behandlungsart, Dauer, durchführende Person
- Besonderheiten (z. B. Hautveränderungen der Rehabilitand:in, Unverträglichkeitsreaktionen auf Pflegeprodukte) werden im Behandlungsverlauf festgehalten
Hygienedokumentation
- Routinemäßige Reinigung und Desinfektion der Liegen und Geräte wird im Reinigungs- und Desinfektionsprotokoll des Behandlungsraums festgehalten (Datum, Zeitpunkt, durchführende Person)
- Abweichungen vom Standardablauf (z. B. außerplanmäßige Kontamination, Einsatz eines Ersatzmittels) werden schriftlich erfasst und dem/der internen Hygienebeauftragten gemeldet
- Anbruchdaten der Pflegeprodukte werden direkt auf den Behältnissen vermerkt – keine separate Listenführung erforderlich
Schulungsnachweise
- Teilnahmenachweise für Hygieneschulungen und Unterweisungen werden nach hausinternem Standard aufbewahrt
Aufbewahrungsfristen
- Rehabilitand:innenbezogene Behandlungsdokumentation: einrichtungsspezifischer Regelung
Auditbereitschaft
Alle Dokumente müssen bei internen und externen Audits sowie auf Anfrage der zuständigen Gesundheitsbehörde unverzüglich vorgelegt werden können.
Quellen
- KRINKO: Prävention nosokomialer Infektionen in Rehabilitationseinrichtungen. Bundesgesundheitsblatt, 2025.
- KRINKO: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsblatt 2016; 59: 1189–1220.
- WHO: Guidelines on Hand Hygiene in Health Care. World Health Organization, Genf 2009 (6-Schritt-Technik).
- VAH (Verbund für Angewandte Hygiene): Desinfektionsmittel-Liste des VAH, aktuelle Fassung. mhp-Verlag, Wiesbaden.
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, aktuelle Fassung.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG), §23 und §36, BGBl. I, aktuelle Fassung.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA): Heilmittel-Richtlinie, aktuelle Fassung. Bundesanzeiger Verlag.
- RKI: Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (Loseblattsammlung), aktuelle Ergänzungslieferung. Urban & Fischer, München.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention, aktuelle Fassung.
- Bundesärztekammer: Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä), §10 Dokumentationspflichten, aktuelle Fassung.