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Prevent Infect
SAA-REHA-037

Kälte- und Wärmetherapie (Thermotherapie)

Letzte Prüfung
10.04.2026
Rechtsgrundlage
§23 IfSG; §36 IfSG; KRINKO-Empfehlung Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen (2025), Bundesgesundheitsblatt; Heilmittel-Richtlinie des G-BA (aktuelle Fassung); §§ 630a ff. BGB; TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen); DGUV Information 203-062 (Physikalische Therapie)
01Zweck und Geltungsbereich

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese SAA regelt die sichere, hygienegerechte und therapeutisch wirksame Anwendung von Kälte- und Wärmetherapie (Thermotherapie) in Ihre Einrichtung. Sie gilt für alle Mitarbeitenden im Therapeutischen Dienst, die Verfahren der Kryotherapie oder Wärmetherapie durchführen, sowie für den Pflegedienst bei unterstützender Anwendung.

Erfasste Anwendungsverfahren:

  • Rotlicht und Heißluft (trockene Infrarotwärme)
  • Wärmepackungen (Hydrocollator-Packs, -Paraffin (siehe separate SAA)
  • Heiße Rolle
  • Kryotherapie mit Kryogelpads oder Crushed-Ice-Beuteln

Nicht erfasst sind elektrothermische Verfahren (Ultraschall, Kurzwelle, TENS), Fango/Moor-Anwednungen sowie Ganzkörper-Kryotherapie; für diese gelten gesonderte SAAs.

Rehabilitationsspezifischer Hinweis: Viele Rehabilitanden weisen aufgrund ihrer Grunderkrankung (z. B. Schlaganfall, Querschnittslähmung, diabetische Neuropathie, Multiple Sklerose) eine eingeschränkte oder vollständig aufgehobene Temperatur- und Schmerzwahrnehmung auf. Eine Fremdbeurteilung der Hautreaktion durch den Therapeuten ist daher obligat – eine ausschließliche Selbstauskunft des Rehabilitanden reicht nicht aus. Vor jeder Anwendung ist die Sensibilität im Behandlungsgebiet zu prüfen.

02Rotlicht und Heißluft

2. Rotlicht und Heißluft

Wirkprinzip

Rotlicht (Infrarot-A und -B) und Heißluft erzeugen oberflächliche bis mitteltiefe Wärme durch elektromagnetische Strahlung bzw. konvektive Wärmeübertragung. Therapeutische Wirkungen umfassen Muskelrelaxation, Durchblutungsförderung, Schmerzlinderung und Vorbereitung der Muskulatur auf manuelle oder bewegungstherapeutische Folgemaßnahmen.

Indikationen

  • Chronische Muskelverspannungen und myofasziale Schmerzsyndrome
  • Degenerative Gelenkerkrankungen (Arthrose) außerhalb akuter Schubphasen
  • Rheumatische Erkrankungen im chronischen Stadium
  • Vorwärmung vor Massagen oder aktiver Bewegungstherapie

Kontraindikationen

  • Akute Entzündungen, frische Traumata oder Hämatome (innerhalb 48–72 h nach Ereignis)
  • Fieber (>38,0 °C Körpertemperatur)
  • Sensibilitätsstörungen im Bestrahlungsbereich (erhöhtes Verbrennungsrisiko)
  • Maligne Erkrankungen im Bestrahlungsbereich
  • Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) Stadium III/IV
  • Offene Wunden, akute Dermatosen, Verbrennungen jeglichen Grades
  • Photosensibilisierende Medikamente oder Erkrankungen

Durchführung

  1. Rehabilitanden über Anwendung, Dauer und mögliche Empfindungen aufklären; Einwilligung einholen.
  2. Haut auf Intaktheit, bestehende Rötungen und Sensibilitätsstörungen inspizieren; bei pathologischem Befund vor Behandlung Rücksprache mit ärztlichem Dienst.
  3. Metallgegenstände, Schmuck und ggf. Kontaktlinsen vor Bestrahlung entfernen lassen.
  4. Gerät gemäß Herstelleranweisung vorheizen (Rotlichtlampe i. d. R. 3–5 min).
  5. Bestrahlungsabstand: 30–50 cm bei Standard-Rotlichtlampen – geräteabhängig sind stets die Herstellerangaben vorrangig zu beachten. Heißluftgeräte gemäß Herstellerangabe positionieren.
  6. Anwendungsdauer: 10–20 Minuten. Rehabilitanden während der gesamten Anwendung im Sichtbereich behalten.
  7. Hautzustand alle 5 Minuten visuell kontrollieren: Bei Erythem Grad II (Blasenbildung) oder bei Schmerzangabe Anwendung sofort beenden.
  8. Nach Anwendung: Hautreaktion inspizieren und dokumentieren; Gerät vollständig abkühlen lassen; zugängliche Oberflächen wischdesinfizieren (→ Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan).

Sicherheitshinweise

  • Direkter Hautkontakt mit dem Strahler oder Heißluftelement ist verboten.
  • Sensible Körperzonen (Gesicht, Genitalregion) mit einem Tuch abdecken.
  • Verbandskasten und Kühlmöglichkeit (fließendes Wasser) für den Verbrennungsfall in Therapieraumnähe vorhalten.
03Kryotherapie und Eispackungen

3. Kryotherapie und Eispackungen

Wirkprinzip

Kälteapplikation bewirkt lokale Vasokonstriktion, Reduktion des Gewebestoffwechsels, Analgesie und Ödemreduktion. Die therapeutisch wirksame Gewebetemperatur liegt bei 10–15 °C (Schmerzlinderung) bzw. unter 10 °C (tiefe Analgesie, Entzündungshemmung, Spastizitätsreduktion).

Anwendungsformen

  • Kryogelpads (Mehrweg-Kühlpacks): Lagerung im Gefriergerät bei –18 °C bis –15 °C; Mindestkühlzeit 2 h vor Einsatz.
  • Crushed-Ice-Beutel (Einweg): Zerkleinertes Eis in Einmalplastikbeutel, hygienisch bevorzugt.
  • Kompressionskälte: Kombination aus Kühlung und Kompression (RICE-Prinzip), insbesondere bei frischen Traumata.

Indikationen

  • Akute Verletzungen und Traumafolgen (Distorsionen, Prellungen) in den ersten 48–72 h
  • Postoperative Schwellungen und Hämatome
  • Spastizitätsreduktion in der neurologischen Rehabilitation
  • Schmerzen bei akuten Entzündungsschüben (z. B. aktivierte Arthritis)

Kontraindikationen

  • Kälteallergie oder Kälteurtikaria (Eigenanamnese obligat erheben)
  • Periphere Durchblutungsstörungen (pAVK Stadium ≥ II, Raynaud-Syndrom)
  • Sensibilitätsstörungen im Applikationsgebiet (erhöhtes Erfrierungsrisiko)
  • Offene Wunden oder nicht intakte Haut im Applikationsbereich
  • Kryoglobulinämie, paroxysmale Kältehämoglobinurie

Durchführung

  1. Rehabilitanden aufklären; Anamnese zu Kälteallergie, Durchblutungsstörungen und Sensibilitätsstörungen erheben.
  2. Haut auf Intaktheit prüfen. Bei bekannter oder vermuteter Sensibilitätsstörung: Vortest mit kurzem Kältereiz an unverletzter Stelle.
  3. Kryogelpad oder Eisbeutel in 1–2 Lagen feuchtes Einmaltuch (Frottee-Einwegauflage) einwickeln – kein direkter Hautkontakt.
  4. Pack auf die Behandlungsstelle auflegen; mit Binde oder Tuch fixieren.
  5. Anwendungsdauer: maximal 15–20 Minuten. Haut alle 5 Minuten kontrollieren. Bei Blässe, Zyanose, Bläschenbildung oder Schmerzangabe: sofort entfernen.
  6. Mindestens 30 Minuten Pause vor erneuter Kälteapplikation auf derselben Körperstelle.
  7. Kryogelpad nach Anwendung sofort wischdesinfizieren (→ Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan), abtrocknen lassen, erst dann erneut einfrieren.

Sicherheitshinweise

  • Erfrierungszeichen (Hautverfärbung weiß/grau, Taubheitsgefühl, Blasenbildung): Kältequelle sofort entfernen, betroffene Stelle passiv erwärmen (kein Reiben), ärztlichen Dienst informieren und Vorfall im CIRS dokumentieren.
  • Gel-Packungen nicht aufwärmen, einstechen oder beschädigen; ausgetretenes Gel kann Haut- und Schleimhautreizungen verursachen.
04Wärmepackungen und Heiße Rolle

4. Wärmepackungen und Heiße Rolle

Wirkprinzip

Wärmepackungen und Heiße Rolle erzeugen feucht-konduktive Tiefenwärme mit starker Wirkung auf Muskulatur, Bindegewebe und Gelenkkapselstrukturen. Sie eignen sich zur Vor- und Nachbereitung manueller und bewegungstherapeutischer Verfahren sowie zur eigenständigen Schmerztherapie.

Anwendungsformen und Arbeitstemperaturen

  • Hydrocollator-Packs (feuchte Wärmepackungen): Lagerung und Erwärmung im Hydrocollator-Gerät bei 74–80 °C. Applikationstemperatur auf der Haut: 40–45 °C. Schutzschicht: mindestens 6–8 Lagen Frottee-Handtuch oder spezielle Hydrocollator-Hülle zwischen Pack und Haut.
  • Heiße Rolle: Einmaltuch in Wasser von 60–80 °C tränken, fest auswringen, straff aufrollen. Initiale Applikationstemperatur auf der Haut: 40–45 °C. Rollende Applikation; nach dem Ausrollen abkühlendes Tuch fortlaufend nach innen rollen.

Indikationen

  • Chronische Muskelverspannungen, myofasziale Triggerpunkte
  • Degenerative Gelenkerkrankungen (Gonarthrose, Coxarthrose, HWS-/LWS-Syndrome) außerhalb akuter Schübe
  • Fibromyalgie (unterstützend)
  • Kontrakturprophylaxe und -behandlung in der neurologischen Rehabilitation

Kontraindikationen

  • Akute Entzündungen und lokale oder systemische Infektionen
  • Fieber (>38,0 °C)
  • Sensibilitätsstörungen im Applikationsgebiet (erhöhtes Verbrennungsrisiko)
  • Akute Traumata, frische Operationswunden (<6 Wochen; je nach Wundheilungsstatus in Absprache mit ärztlichem Dienst)
  • Schwere Herzinsuffizienz (NYHA III/IV), unkontrollierte arterielle Hypertonie (Grad III)
  • Tumorerkrankungen im Applikationsbereich
  • Hauterkrankungen (Dermatitis, Ekzem, offene Wunden) im Behandlungsgebiet

Durchführung (Hydrocollator-Pack – Leitverfahren)

  1. Rehabilitanden aufklären; Anamnese auf alle Kontraindikationen erheben. Sensibilitätsprüfung im Behandlungsgebiet durchführen.
  2. Hydrocollator-Pack mit Zange entnehmen (Verbrühungsgefahr!); kurz abtropfen lassen.
  3. Pack in mindestens 6–8 Lagen Frottee-Handtuch oder spezielle Hydrocollator-Hülle einwickeln.
  4. Eigentest: Pack kurz an frisch desinfizierten Handrücken des Therapeuten anlegen – Wärme soll spürbar, aber nicht schmerzhaft sein.
  5. Pack auf die Behandlungsstelle legen. Rehabilitanden nicht auf dem Pack liegen lassen (Staueffekt erhöht Verbrennungsrisiko erheblich).
  6. Anwendungsdauer: 20–30 Minuten. Haut nach 5 Minuten kontrollieren (Rötungsgrad, Schmerzangabe). Bei Rehabilitanden mit Sensibilitätsstörungen: Kontrollintervall auf 2 Minuten verkürzen und Lagenanzahl auf 10–12 Lagen erhöhen.
  7. Nach Anwendung: Hautreaktion inspizieren und dokumentieren; Pack abkühlen lassen; Aufbereitung gemäß Kapitel 5.

Sicherheitshinweise

  • Verbrennungszeichen (Erythem Grad II: Blasenbildung, starkes Brennen): Pack sofort entfernen. Erstversorgung: Kühlung mit fließendem Wasser ca. 20 °C für 15–20 Minuten (kein Eis!). Ärztlichen Dienst informieren. Vorfall im CIRS melden und dokumentieren.
05Reinigung und Desinfektion

5. Reinigung und Desinfektion

Gemäß KRINKO-Empfehlung Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen (2025) müssen alle Therapiematerialien der Thermotherapie – einschließlich thermischer Packungen – wischdesinfizierbar sein und nach jeder Nutzung durch einen Rehabilitanden wischdesinfiziert werden (Empfehlungskategorie II). Die einzusetzenden Mittel, Konzentrationen und Einwirkzeiten sind ausschließlich dem aktuellen Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan der Ihre Einrichtung zu entnehmen.

Anforderungen nach Therapiematerial

  • Kryogelpads (Mehrweg): Hüllenmaterial muss wischdesinfizierbar (abwaschbarer Bezug) oder mit Einmalabdeckung versehen sein. Nach jeder Nutzung wischdesinfizieren, abtrocknen, erst dann erneut einfrieren.
  • Hydrocollator-Packs: Textilhüllen nach jedem Rehabilitanden als Wäsche behandeln (thermische Desinfektion ≥60 °C im Waschverfahren oder VAH-gelistetes chemothermisches Verfahren) – alternativ Einmalhüllen verwenden. Pack-Oberfläche selbst wischdesinfizieren.
  • Heiße Rolle: Einmaltücher bevorzugen. Bei Mehrwegtüchern: Waschdesinfektion ≥60 °C oder VAH-gelistetes chemothermisches Verfahren (Wäsche-Risikoklasse 2).
  • Rotlicht-/Heißluftgeräte: Zugängliche Reflexor- und Gehäuseoberflächen nach jeder Behandlung wischdesinfizieren (materialverträgliches VAH-gelistetes Mittel gemäß Herstellerfreigabe). Gesamtes Gerät wöchentlich reinigen.
  • Therapieliegen und Arbeitsflächen: Nach jedem Rehabilitanden Flächendesinfektion mit VAH-gelistetem Mittel. Einmalabdeckungen (Papier-Liegepapier) als Standard; bei Fehlen sofortige Wischdesinfektion der Liegefläche.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Einmalhandschuhe beim Umgang mit Flächendesinfektionsmitteln und bei Kontakt mit nicht intakter Haut obligat.
  • Hygienische Händedesinfektion (→ SAA Händehygiene): vor und nach jeder Behandlung sowie nach dem Ablegen von Handschuhen.
  • Beim Entnehmen von Hydrocollator-Packs: Greifzange und ggf. hitzeschutzgeeignete Handschuhe verwenden (Verbrühungsgefahr bei 74–80 °C).

Aufbereitungsintervalle – Übersicht

Material / Gerät Intervall Methode
Kryogelpad (Mehrweg) Nach jeder Nutzung Wischdesinfektion → RD-Plan
Hydrocollator-Hülle (Textil) Nach jeder Nutzung Maschinenwäsche ≥60 °C oder Einweg
Rotlicht-/Heißluftgerät (Oberfläche) Nach jeder Behandlung Wischdesinfektion (materialverträglich) → RD-Plan
Therapieliege Nach jedem Rehabilitanden Wischdesinfektion → RD-Plan; alternativ Einmalabdeckung
Gefriergerät (Kryopads) Monatlich Abtauen + Innenreinigung
Hydrocollator-Gerät (Wasserbad) Monatlich + bei Sichtverunreinigung Entleeren, Reinigen; Wasserqualität prüfen
06Dokumentation

6. Dokumentation

Therapiedokumentation

Jede Anwendung ist im Therapiebericht oder dem elektronischen Dokumentationssystem der Ihre Einrichtung festzuhalten. Mindestangaben pro Eintrag:

  • Art der Therapie (z. B. Hydrocollator-Pack, Kryogelpad, Fango, Heißluft)
  • Behandlungsstelle (Körperregion, Lokalisation)
  • Anwendungsdauer und eingesetzte Temperatur/Methode
  • Hautzustand vor und nach Anwendung (Befund, Reaktion)
  • Besonderheiten (z. B. Sensibilitätsstörung, Abweichung vom Standard, Sicherheitsrelevantes)
  • Name und Handzeichen des durchführenden Therapeuten

Hygiene- und Gerätedokumentation

  • Durchgeführte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind im Reinigungsprotokoll zu vermerken (Datum, Uhrzeit, Maßnahme, Kürzel des Durchführenden).
  • Hydrocollator-Gerät: Wasserstand und Betriebstemperatur (74–80 °C) täglich prüfen und im Gerätekontrollbuch eintragen. Monatlicher Wasserwechsel und Reinigung sind zu dokumentieren.
  • Gefriergeräte (Kryopads): Monatliche Kontrolle der Gerätetemperatur (Zielwert –18 bis –15 °C) protokollieren.
  • Sicherheitsrelevante Ereignisse (Verbrennungen, Erfrierungen, Gerätedefekte) sind unverzüglich im CIRS zu melden und in der Therapiedokumentation zu vermerken. Rücksprache mit dem Hygienebeauftragten der Ihre Einrichtung und dem ärztlichen Dienst.

Schulungsdokumentation

  • Alle Mitarbeitenden, die Thermotherapie anwenden, sind zeitnah nach Tätigkeitsaufnahme und regelmäßig (z.b. jährlich) zu den Inhalten dieser SAA zu schulen.
  • Schulungen sind auf der Teilnahmeliste zu unterschreiben und im Schulungsnachweisregister der Ihre Einrichtung zu archivieren.
Quellen
  1. KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) am RKI: Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen. Bundesgesundheitsblatt, August 2025. DOI: 10.1007/s00103-025 [RKI-Website, abgerufen April 2026].
  2. KRINKO: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen (Kategorie II-Empfehlung). Bundesgesundheitsblatt 2004; 47:51–61.
  3. KRINKO: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsblatt 2016; 59:1189–1220.
  4. Infektionsschutzgesetz (IfSG) i. d. F. vom 1. Januar 2026: §23 (nosokomiale Infektionen, Erregerresistenzen); §36 (Hygienemanagement in Einrichtungen).
  5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 630a–630h (Behandlungsvertrag, Dokumentationspflicht, Aufbewahrungsfristen); § 630f Abs. 3 (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre).
  6. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Heilmittel-Richtlinie (aktuelle konsolidierte Fassung). www.g-ba.de.
  7. TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. BAuA, aktuelle Fassung.
  8. DGUV Information 203-062: Sicheres Arbeiten in physikalischen Therapieabteilungen. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, aktuelle Fassung.
  9. VAH (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.): Desinfektionsmittel-Liste des VAH. Aktuelle Ausgabe. mhp-Verlag.
  10. Deutschen Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation (DGPMR): Leitlinien zur Thermotherapie. AWMF-Register, aktuelle Fassung.
  11. Präventionsgesetz und DVGW-Arbeitsblatt W 551: Anforderungen an Trinkwassererwärmungsanlagen (relevant für Hydrocollator-Wasserkreislauf und Legionellenprävention).
Einrichtungsspezifische Fassung
Diese Fassung ist die allgemeine Vorlage. Die auf Ihre Einrichtung angepasste Version, der Download und die zugehörigen Checklisten sind Teil des Abos.
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