Sporttherapie und Sporthalle – Hygienemaßnahmen
01Zweck, Geltungsbereich und Risikobewertung
1. Zweck, Geltungsbereich und Risikobewertung
Diese SAA regelt die hygienischen Anforderungen an den Betrieb der Sporttherapie und Sporthalle in Ihre Einrichtung. Sie gilt verbindlich für alle Mitarbeitenden, die sporttherapeutische Angebote planen oder durchführen, sowie für das Reinigungs- und Servicepersonal.
Ziel ist die Prävention übertragbarer Infektionen bei Rehabilitanden und Personal, ohne die rehabilitativen Therapieziele unnötig einzuschränken. Entsprechend der KRINKO-Empfehlung 2025 werden Hygienemaßnahmen nicht pauschal verschärft, sondern auf Basis einer strukturierten, schriftlichen Risikoanalyse einrichtungsindividuell festgelegt.
Risikobewertung und Maßnahmenanpassung
Sporttherapeutische Nutzungseinheiten werden gemäß dem einrichtungsinternen Risikoprofil in vier Stufen eingestuft. Die Einstufung richtet sich nach der Art der Therapiemaßnahme, dem Infektionsstatus der Rehabilitanden sowie dem Grad des Haut-zu-Oberflächen-Kontakts.
- Risiko hoch: Gruppen mit bekannten Haut- oder Wundinfektionen, MRE-besiedelten Rehabilitanden (z. B. MRSA) → Einzeltherapie bevorzugen; personengebundene Geräte; Wischdesinfektion nach jeder Kontaktfläche; kein Barfußgang.
- Risiko mittel: Gemischte Gruppen mit einem Anteil vulnerabler Rehabilitanden → erhöhte Desinfektionsfrequenz für Geräte und Matten; Händedesinfektion obligat vor und nach jeder Therapieeinheit.
- Risiko niedrig/gering: Ambulante oder stationäre Standardrehabilitation ohne bekannte Infektionsgefährdung → Basismaßnahmen gemäß Kapitel 2–5 dieser SAA.
Das MRE/BasisPlus-Konzept dient als ergänzendes Instrument, um für spezifische MRE-Konstellationen geeignete Interventionsmaßnahmen abzuleiten. Risikoanalysen sind schriftlich zu dokumentieren und bei Änderung des Rehabilitandenspektrums oder nach Ausbruchsgeschehen unverzüglich zu aktualisieren. Rückfragen zu Risikoeinstufungen erfolgen intern über die Hygienebeauftragte Person in der Rehaeinrichtung (HBR) oder den ärztlichen Dienst.
02Matten – Reinigung und Desinfektion
2. Matten – Reinigung und Desinfektion
Sportmatten sind patientennahe Kontaktflächen mit direktem Haut-zu-Oberflächen-Kontakt und damit einer erhöhten Übertragungsgefahr für Hautpilze (Dermatophyten), Staphylokokken, gastrointestinale und respiratorische Erreger. Sie sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren. Das konkret einzusetzende Produkt und die Einwirkzeit sind dem Reinigungs- und Desinfektionsplan der Einrichtung zu entnehmen. Es wird empfohlen Matten - wenn möglich - personenbezogen einzusetzen.
Grundvoraussetzungen: Desinfektion-geeignete Matten
- Matten müssen über eine geschlossene, nicht poröse Oberfläche (z. B. PVC, Kunstleder, Vinyl) verfügen, die eine vollflächige Wischdesinfektion ermöglicht.
- Matten mit offenporigem Schaumstoff ohne desinfektionsfähigen Bezug sind nicht geeignet und aus dem Betrieb zu nehmen.
- Textile Bezüge (sofern vorhanden) werden bei ≥ 60 °C gewaschen – mindestens 1× pro Woche sowie nach jeder sichtbaren Verschmutzung.
Ablauf der Mattendesinfektion (nach jeder Nutzung)
- Grobe Verschmutzungen (Schweiß, Körperflüssigkeiten) mit Einmaltuch entfernen und Tuch sofort im geschlossenen Abfallbehälter entsorgen.
- Einmalhandschuhe anziehen (siehe auch SAA Umgang mit PSA).
- Mattenoberfläche vollflächig mit geeignetem Flächendesinfektionsmittel (alkohol- oder aldehydfrei, materialverträglich) benetzen – ausschließlich Wischmethode; keine Sprühdesinfektion.
- Einwirkzeit gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan einhalten.
- Matte vollständig trocknen lassen, bevor sie erneut genutzt wird.
- Gebrauchte Einmaltücher und Handschuhe im geschlossenen Abfallbehälter entsorgen; anschließend Händedesinfektion.
Regelmäßige Inspektion
- Mindestens monatlich auf Risse, Ablösungen, Verfärbungen oder Geruchsbildung prüfen.
- Beschädigte Matten außer Betrieb nehmen, mit „Nicht verwenden – zur Prüfung/Entsorgung" kennzeichnen und an den Wartungsverantwortlichen melden.
- Es wird empfohlen Inspektionsergebnis zu dokumentieren (auch Befund „ohne Befund" sollten dokumentiert werden).
03Bälle, Therabänder und Kleingeräte
3. Bälle, Therabänder und Kleingeräte
Kleingeräte der Sporttherapie werden von mehreren Rehabilitanden genutzt und sind daher nach jeder Nutzungseinheit aufzubereiten. Die Desinfizierbarkeit des jeweiligen Materials ist bereits bei der Beschaffung zu prüfen. Das einzusetzende Produkt ist dem Reinigungs- und Desinfektionsplan zu entnehmen.
Materialspezifische Aufbereitung
- Bälle (PVC, Kunststoff, glatte Oberfläche): Wischdesinfektion nach jeder Nutzung mit geeignetem Flächendesinfektionsmittel; erst nach vollständiger Trocknung regulär lagern.
- Therabänder (Latex, Gummi, porös): Poröse Materialien können nicht effektiv desinfiziert werden. Therabänder sind daher ausschließlich personenbezogen einzusetzen (Beschriftung mit Rehabilitanden-Kürzel und Ausgabedatum) oder als Einmalartikel zu verwenden. Eine personenübergreifende Mehrfachnutzung ohne Personenbezug ist nicht zulässig.
- Kleingeräte mit glatter Oberfläche (Hanteln, Koordinationsringe, Gymsticks, Kettlebells): Wischdesinfektion nach jeder Therapieeinheit mit VAH-gelistetem, materialverträglichem Produkt.
- Geräte mit Schaumstoff- oder Textilanteil (z. B. gepolsterte Griffe, Widerstandsbänder mit Griffschlaufen): Schaumstoffbestandteile sind nicht desinfizierbar → Personenbezogener Einsatz oder Verwendung mit Einmalschutzüberzug; langfristig Ersatz durch desinfizierbare Alternativen planen.
Lagerung nach der Aufbereitung
- Desinfizierte Geräte werden ausschließlich in einem sauberen, belüfteten Bereich ohne direkten Bodenkontakt gelagert.
- Gebrauchte und aufbereitete Geräte sind räumlich oder durch eindeutige Kennzeichnung (z. B. „sauber" / „zu reinigen") zu trennen.
- Lagerbehälter und -regale werden mindestens monatlich gereinigt und bei sichtbarer Verschmutzung sofort desinfiziert.
04Bodenreinigung Sporthalle
4. Desinfektionsmittelspender
In der Sporthalle sind zwei Kategorien von Desinfektionsmitteln bereitzustellen: Händedesinfektionsmittel für Rehabilitanden und Personal sowie Geräte- bzw. Flächendesinfektionsmittel zur direkten Gerätewischdesinfektion. Beide Produkttypen sind dem aktuellen Reinigungs- und Desinfektionsplan zu entnehmen.
Händedesinfektionsmittelspender
- Mindestens 1 Wandspender am Ein-/Ausgang der Sporthalle sowie an zentralen Therapiestationen; bei Raumgröße > 100 m² kann erwogen werden einnen mindestens 2 Spender.
- Befüllt mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel gemäß aktuellem Reinigungs- und Desinfektionsplan.
Desinfektionstuch-/Gerätedesinfektionsspender
- An jeder Gerätestation: Desinfektionstuchspender (Rollentücher oder Einzeltuchspender) mit VAH-gelistetem Geräte- und Flächendesinfektionsmittel oder vorgefertigte Desinfektionstücher.
- Einmaltücher sind nach Gebrauch sofort im geschlossenen Abfallbehälter zu entsorgen; ein Wiederverwenden ist unzulässig.
Wartung und Kontrolle
- Füllstand und Funktion aller Spender werden täglich zu Therapiebeginn geprüft.
- Nachfüllung ausschließlich mit Originalbehältern des im Reinigungs-Desinfektionsplan festgelegten Produkts – kein Auffüllen in Fremdbehälter, keine Produktmischungen.
- Spendergehäuse: Äußerliche Reinigung und Desinfektion mindestens 1× wöchentlich.
- Verfallsdaten der befüllten Produkte prüfen; abgelaufene Produkte sofort austauschen und entsorgen.
Schulung
- Alle in der Sporttherapie tätigen Mitarbeitenden werden jährlich in der korrekten Händehygiene und der sachgemäßen Gerätenutzung geschult; Teilnahme ist schriftlich zu dokumentieren.
- Rehabilitanden werden zu Therapiebeginn in die Nutzung der Spender eingewiesen (mündlich, bei Bedarf mit Aushang).
05Desinfektionsmittelspender
5. Dokumentation
Alle Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in der Sporthalle sind lückenlos schriftlich oder digital zu dokumentieren. Die Dokumentation dient der Nachweisführung gegenüber Behörden, der internen Qualitätssicherung sowie der epidemiologischen Rückverfolgung im Ausbruchsfall.
Pflichtinhalte jedes Eintrags
- Datum und Uhrzeit der Maßnahme
- Bereich und Objekt (z. B. „Matten Therapieraum 2", „Hallenboden gesamt")
- Art der Maßnahme (Reinigung / Wischdesinfektion / Sofortdesinfektion / Grundreinigung)
- Verwendetes Produkt, Konzentration und Einwirkzeit (Verweis auf aktuellen Reinigungs- und Desinfektionsplan ausreichend, sofern dieser aktuell ist)
- Ausführende Person (Name oder Handzeichen)
- Besondere Vorkommnisse (z. B. beschädigte Matte, leerer Spender, sichtbare Kontamination, Ausweichen vom Standard mit Begründung)
Überprüfung und Kontrolle
- Abweichungen und festgestellte Mängel werden in einem separaten Maßnahmenprotokoll erfasst und bis zur nachgewiesenen Behebung nachverfolgt.
Archivierung
- Protokolle sind mindestens 3 Jahre aufzubewahren.
- Bei Ausbruchsgeschehen oder behördlichen Ermittlungen verlängert sich die empfohlene Aufbewahrungsfrist auf 10 Jahre.
- Die Archivierung erfolgt sicher (physisch oder digital), vor unbefugtem Zugriff geschützt und jederzeit für zuständige Behörden einsehbar.
Quellen
- KRINKO: „Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen". Bundesgesundheitsblatt, August 2025. https://www.rki.de/krinko-empfehlungen
- KRINKO: „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen". Bundesgesundheitsblatt 10/2022. DOI: 10.1007/s00103-022-03576-1
- KRINKO: „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens". Bundesgesundheitsblatt 2016.
- VAH (Verbund für Angewandte Hygiene e.V.): Desinfektionsmittel-Liste. Aktuelle Fassung. https://vah-online.de/de/desinfektionsmittel-liste
- Länder-Arbeitskreis nach § 36 IfSG: „Empfehlungen zur Hygiene in Sportstätten" (Rahmenhygieneplan). Freistaat Sachsen. Aktuelle Fassung. https://www.gesunde.sachsen.de
- Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 23 und § 36. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
- TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. BAuA. Aktuelle Fassung.
- Biering H, Lüttich T et al.: „Hygiene in Rehabilitationseinrichtungen – Das MRE/BasisPlus-Konzept". Rehabilitation (Thieme) 2021; DOI: 10.1055/a-0992-4095
- RKI: Informativer Anhang zur KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen" (2025). https://www.rki.de