Zum Inhalt springen
Prevent Infect
SAA-REHA-040

Psychotherapeutische Gruppenangebote – Hygiene und Infektionsprävention

Letzte Prüfung
10.04.2026
Rechtsgrundlage
§ 36 Abs. 1 IfSG; KRINKO-Empfehlung Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen (Bundesgesundheitsblatt, August 2025); DGKH S2k-Leitlinie Händedesinfektion und Händehygiene (2023); WHO Guidelines on Hand Hygiene in Health Care (2009); ASR A3.6 Lüftung (BAUA, aktuelle Fassung); UBA-Leitfaden Gesundheitliche Bewertung von CO₂ in der Innenraumluft (2008); DGUV/IFA Bewertungsschema Raumluftqualität (2024)
01Zweck und Geltungsbereich

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) legt die hygienischen Mindestanforderungen für die Durchführung psychotherapeutischer Gruppenangebote in Ihre Einrichtung fest. Ziel ist die Prävention nosokomialer und einrichtungsassoziierter Infektionen sowie der Schutz von Rehabilitanden und therapeutischem Personal.

Die SAA gilt für alle psychotherapeutischen und psychoedukativen Gruppenformate (z. B. Gruppenpsychotherapie, Entspannungsgruppen, kreativ-therapeutische Angebote, Psychoedukation) und richtet sich an alle in der Gruppentherapie tätigen Berufsgruppen (Psychotherapeuten:innen, Co-Therapeuten:innen, Psycholog:innen, Ergotherapeut:innen sowie weitere therapeutische Fachkräfte mit entsprechenden Aufgaben).

02Raumhygiene

2. Raumhygiene

2.1 Lüftung

Ausreichende Raumluftqualität ist eine Grundvoraussetzung für Gruppenveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Der CO₂-Gehalt der Raumluft gilt als Leitparameter der Luftqualität. Es gilt das Bewertungsschema des Umweltbundesamtes (UBA) und der DGUV/IFA:

  • < 800 ppm: Infektionsschutzniveau (DGUV-Zielwert) – optimale Raumluftqualität
  • < 1.000 ppm: hygienisch unbedenklich – keine weiteren Maßnahmen erforderlich
  • 1.000–2.000 ppm: hygienisch auffällig – Lüftungsmaßnahme sofort einleiten
  • > 2.000 ppm: hygienisch inakzeptabel – Sitzung ggf. unterbrechen, Raum vollständig durchlüften

Räume mit Fensterlüftung (Stoßlüftung):

  1. Vor Beginn jeder Sitzung: Stoßlüftung (alle Fenster und ggf. Türen gleichzeitig öffnen, Querlüftung bevorzugen) für mindestens 5 Minuten.
  2. Während der Sitzung: Kurzzeitlüftung alle 30–45 Minuten für 3–5 Minuten, oder bei Überschreitung von 1.000 ppm CO₂ (Trigger durch CO₂-Ampel empfohlen).
  3. Nach jeder Sitzung: erneute Stoßlüftung für mindestens 5 Minuten vor Eintreffen der nächsten Gruppe.

Empfehlung: Einsatz einer CO₂-Ampel (NDIR-Sensor) zur kontinuierlichen Raumluftüberwachung. Grenzwert für Lüftungsauslösung: 1.000 ppm; Grenzwert für Sitzungsunterbrechung: 2.000 ppm.

Räume mit raumlufttechnischer Anlage (RLT):

  1. RLT-Anlage vor Beginn der Therapiezeit auf Nennbetrieb schalten; CO₂-Zielwert ≤ 800 ppm (DGUV-Infektionsschutz-Niveau) einstellen.

2.2 Reinigung und Desinfektion von Oberflächen

Alle Kontaktflächen (Türklinken, Lichtschalter, Tischoberflächen, Fensterhebel, Lehnen) werden täglich im Rahmen der Unterhaltsreinigung wischdesinfiziert. Die zu verwendenden Desinfektionsmittel sind ausschließlich dem einrichtungsinternen Reinigungs- und Desinfektionsplan zu entnehmen (nur VAH-/DGHM-gelistete Präparate).

Bei Risikokategorie „mittel" oder höher: gezielte Wischdesinfektion aller benutzten Kontaktflächen unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung – durch therapeutisches Personal oder Reinigungsdienst gemäß einrichtungsinterner Regelung. Bei Risikokategorie „gering" oder „alltagsgleich" ist abzuwägen, ob eine anlassbezogene Flächendesinfektion ausreicht (gemäß KRINKO Reha 2025).

Teppichböden und textile Bodenbeläge sind in Therapieräumen zu vermeiden. Falls vorhanden: Grundreinigung mindestens 2× jährlich mit zertifiziertem Heißdampfverfahren (≥ 60 °C) oder gleichwertigem Verfahren.

03Materialien und Ausstattung

3. Materialien und Ausstattung

3.1 Sitzgelegenheiten

Es sind ausschließlich Stühle mit geschlossenen, wischdesinfektionsmittelbeständigen Oberflächen (z. B. Kunststoff, lackiertes Holz, Kunstleder) zu verwenden. Textile Polsterbezüge sind unzulässig, da sie nicht wischdesinfizierbar sind und Erreger dauerhaft speichern können. Sitzflächen und Armlehnen werden täglich wischdesinfiziert; nach Sitzungen mit infektiösen Rehabilitanden unmittelbar im Anschluss an die Sitzung.

3.2 Therapiematerialien (Stifte, Papier, Kreativmaterial)

Grundsatz: Personenbezogene Nutzung ist der Gemeinschaftsnutzung stets vorzuziehen. Wenn möglich, erhält jede/r Rehabilitand:in ein persönlich zugewiesenes Materialset (Block, Stifte, Pinsel) für die Dauer des Aufenthalts, das entsprechend beschriftet und eingelagert wird.

  • Wischdesinfizierbare Materialien (Kunststoffscheren, Klebestifttuben, Plastikbehälter, Lineale, Tablet-Gehäuse): nach jeder Gruppennutzung mit geeignetem Flächendesinfektionsmittel gemäß Desinfektionsplan abwischen
  • Nicht wischdesinfizierbare Materialien (Wachsmalstifte, Pinsel mit Holzgriff, Wolle, Stoffe, Modellierton, Naturmaterialien): ausschließlich personenbezogen einsetzen, kennzeichnen, nach Nutzung einlagern oder entsorgen; keine Weitergabe zwischen Rehabilitanden.
  • Papier und Schreibutensilien: aus geschlossener Vorratslagerung entnehmen; angebrochene Verpackungen nach Entnahme wieder verschließen.
  • Textile Therapiematerialien (Entspannungsmatten, Decken, Kissen): personenbezogen einsetzen oder nach Nutzung bei ≥ 60 °C waschen (Thermodesinfektion); kein Einsatz ohne vorherige Aufbereitung zwischen verschiedenen Rehabilitanden.
  • Musikinstrumente mit porösen Oberflächen (Holzinstrumente, Klangschalen): Außenflächen nach jeder Sitzung trocken reinigen; wenn möglich personenbezogen zuweisen.

Alle Materialien sind in geschlossenen, beschrifteten Behältern zu lagern – getrennt nach „personenbezogen (Name + Zimmernummer)" und „Gruppengebrauch". Lagerräume müssen trocken, kühl und staubfrei sein.

04Händehygiene

4. Händehygiene

4.1 Indikationen für das therapeutische Personal

Das therapeutische Personal führt die hygienische Händedesinfektion gemäß den WHO-5-Momenten-Indikationen durch, auf den Gruppentherapie-Kontext angepasst:

  1. Vor Beginn der Sitzung (vor erstem Kontakt mit Rehabilitanden oder Therapiematerialien)
  2. Nach direktem Körperkontakt mit einem/einer Rehabilitanden:in (z. B. Handgeben, körperkontaktbezogene Interventionstechniken)
  3. Nach Kontakt mit potenziell kontaminiertem Material (Kreativmaterialien, Ausstattungsgegenstände, Tisch- und Stuhloberflächen)
  4. Nach Ende der Sitzung (nach letztem Rehabilitandenkontakt und vor Verlassen des Therapieraums)

Technik: Komplette Handfläche mit mindestens 3 ml Desinfektionsmittel benetzen und 15-30 Sekunden einreiben bis die Hände trocken sind. Kein Waschen vor der Desinfektion, sofern die Hände nicht sichtbar verschmutzt sind (Desinfektion ist wirksamer als Waschen allein).

4.2 Händedesinfektion für Rehabilitanden

Rehabilitanden werden beim Betreten und Verlassen des Therapieraums zur Händedesinfektion aufgefordert (Hinweisschild am Eingang).

4.3 Ausstattung des Therapieraums

  • Wandspender mit VAH-gelistetem Händedesinfektionsmittel unmittelbar am Eingang des Therapieraums (Präparat gemäß Desinfektionsmittelplan)
  • Waschbecken mit Flüssigseifenspender (Druckspender, kein Seifenstück) und Einmalhandtüchern – im Raum oder direkt vor dem Raum
  • Spenderfüllstand vor jeder Sitzung prüfen; Nachfüllung ausschließlich mit Originalgebinde oder hygienisch dicht geschlossenen Kartuschen – kein Umfüllen/Schütten in leere Behälter
05Besondere Situationen

5. Besondere Situationen

5.1 Rehabilitanden mit akuten Infektionssymptomen

Rehabilitanden mit Fieber (≥ 38,0 °C), respiratorischen Symptomen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen) oder gastrointestinalen Symptomen (Erbrechen, Durchfall ≥ 3 Mal/Tag) nehmen nicht an Gruppenveranstaltungen teil. Eine Wiederaufnahme in die Gruppe ist frühestens möglich, wenn:

  • Fieber seit mindestens 48 Stunden abgeklungen ist (ohne fiebersenkende Medikation),
  • gastrointestinale Symptome seit mindestens 48 Stunden nicht mehr aufgetreten sind,
  • der ärztliche Dienst die Gruppenteilnahme explizit freigegeben hat.

Das therapeutische Personal informiert den ärztlichen Dienst unverzüglich, wenn ein/e Rehabilitand:in während einer Sitzung Infektionssymptome entwickelt. Betroffene Personen verlassen den Gruppenraum umgehend.

5.2 Rehabilitanden mit multiresistenten Erregern (MRE)

Gemäß KRINKO Reha 2025 dürfen Rehabilitanden mit MRSA-Nachweis grundsätzlich an Rehabilitationsmaßnahmen – einschließlich psychotherapeutischer Gruppentherapie – teilnehmen, sofern keine offenen, nicht abgedeckten Wunden vorliegen und keine aktive Infektionskrankheit besteht. Nach jeder Sitzung: wischdesinfizierbare Therapiematerialien und Kontaktflächen desinfizieren (gemäß Desinfektionsplan); nicht desinfizierbare Materialien personenbezogen einlagern oder entsorgen. Das Personal führt nach jeder Kontaktindikation die hygienische Händedesinfektion durch.

5.3 Immunsupprimierte Rehabilitanden

Bei Rehabilitanden mit schwerer Immunsuppression (z. B. nach Organ- oder Stammzelltransplantation, unter zytostatischer Therapie, bei hämatologischer Grunderkrankung mit Aplasie) ist die Risikokategorie auf mindestens „mittel" anzuheben. Konkrete Maßnahmen:

  • Gruppenraum vor der Sitzung vollständig stoßlüften und alle Kontaktflächen wischdesinfizieren
  • Empfohlener Sitzabstand: mindestens 1,5 m zu anderen Teilnehmenden
  • Ausschließlich personenbezogene Materialien verwenden
  • Keine Gruppenteilnahme, wenn andere Rehabilitanden akute Infektionssymptome zeigen
  • Rücksprache mit dem Hygienebeauftragten oder dem ärztlichen Dienst vor erstmaliger Aufnahme in die Gruppe

5.4 Ausbruchssituation

Bei Häufung gleichartiger Infektionssymptome (≥ 2 Fälle mit zeitlichem und räumlichem Zusammenhang innerhalb von 14 Tagen in einer Gruppe) ist unverzüglich der hygienebeauftragte Arzt oder die Hygienefachkraft zu informieren. Das gruppentherapeutische Angebot wird bis zur Klärung der Ursache vorübergehend ausgesetzt. Das weitere Vorgehen regelt die SAA Ausbruchsmanagement.

Quellen
  1. KRINKO (2025): Empfehlung zur Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen. Bundesgesundheitsblatt, August 2025. DOI: 10.1007/s00103-025-03996-z. PMID: 40839172.
  2. Robert Koch-Institut (RKI) / KRINKO (2016, aktualisiert): Empfehlung zur Händehygiene – Basishygiene. Bundesgesundheitsblatt.
  3. DGKH (2023): S2k-Leitlinie Händedesinfektion und Händehygiene. Hygiene und Medizin, Ausgabe 11/2023. www.krankenhaushygiene.de
  4. WHO (2009): Guidelines on Hand Hygiene in Health Care. First Global Patient Safety Challenge. WHO Press, Geneva.
  5. Umweltbundesamt (2008): Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft. Bundesgesundheitsblatt 51:1358–1369.
  6. DGUV / IFA (2024): Praxishilfe Raumluftqualität – Innenraumarbeitsplätze. Bewertungsschema CO₂. www.dguv.de/ifa
  7. BAUA (2023): Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 – Lüftung. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
  8. Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 36 Abs. 1, in der jeweils geltenden Fassung.
  9. VAH – Verbund für Angewandte Hygiene (aktuelle Fassung): Desinfektionsmittelliste des VAH. www.vah-online.de
  10. DGKH (2015): Krankenhaushygienische Leitlinie für die Planung, Ausführung und den Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen (RLT). www.krankenhaushygiene.de
Einrichtungsspezifische Fassung
Diese Fassung ist die allgemeine Vorlage. Die auf Ihre Einrichtung angepasste Version, der Download und die zugehörigen Checklisten sind Teil des Abos.
Beratung für Reha-EinrichtungenAlle SAA für Rehabilitationseinrichtungen