Hygiene für Rehabilitanden in der orthopädietechnischen Werkstatt
01Zweck und Geltungsbereich
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) regelt die hygienischen Anforderungen für Rehabilitanden, die im Rahmen der Arbeitstherapie oder beruflichen Rehabilitation in der orthopädietechnischen Werkstatt von Ihre Einrichtung tätig sind. Sie gilt für alle therapeutisch Begleitenden (Arbeits- und Ergotherapeuten, Ausbildungsbegleitende), die Rehabilitanden in der Werkstatt anleiten, sowie für die internen Hygienebeauftragten der Einrichtung.
Ziel ist es, Infektionen durch werkstatttypische Expositionen zu verhindern: Hautläsionen durch Werkzeuge und scharfe Materialien, Kontakt mit Klebstoffen, Lösungsmitteln, Kunststoffstäuben, Gips und Metall sowie die Übertragung von Erregern zwischen Rehabilitanden oder auf Personal. Gleichzeitig schützt die SAA immungeschwächte oder wundversorgte Rehabilitanden vor besonderen Infektionsrisiken in der Werkstattumgebung.
02Hygienische Grundanforderungen vor Werkstattbeginn
2. Hygienische Grundanforderungen vor Werkstattbeginn
2.1 Eignungsprüfung vor Aufnahme der Werkstatttätigkeit
Vor dem ersten Werkstatteinsatz prüft das begleitende Fachpersonal (Arbeits- / Ergotherapie) gemeinsam mit dem ärztlichen Dienst, ob der Rehabilitand die Werkstatttätigkeit unter vertretbarem Infektionsrisiko ausüben kann. Folgende Ausschlussgründe sind zu beachten:
- Offene, nicht verschlossene Wunden oder frisch operierte Hautareale im Handbereich oder an exponierten Körperstellen ohne sicheren Wundverschluss
- Akute fiebrige Infektionskrankheit oder Durchfallerkrankung
- Bekannte Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern (MRE: MRSA, VRE, 4MRGN, ESBL) ohne vorliegendes Sanierungskonzept – Einzelfallentscheidung mit ärztlichem Dienst und Hygienebeauftragtem
- Nicht therapierbare, ausgeprägte Hauterkrankungen (z. B. infiziertes Ekzem, nässende Dermatitis) an Händen oder Unterarmen
Im Zweifelsfall gilt: Erst Rücksprache mit ärztlichem Dienst und Hygienebeauftragtem – dann Werkstatteinsatz.
2.2 Hygienisches Verhalten in der Werkstatt – Grundregeln
- In der Werkstatt wird kein Essen, Trinken oder Rauchen zugelassen
- Persönliche Gegenstände (Mobiltelefone, Schmuck, Ringe, Armbanduhren, Armreifen) sind vor Betreten der Werkstatt abzulegen; sie sind potenzielle Erregerreservoire und erhöhen das Verletzungsrisiko
- Langen Haare sind zusammenzubinden; lange Ärmel sind aufzukrempeln oder durch kurzärmelige Werkstattkleidung zu ersetzen
- Arbeitskleidung (Werkstattkittel) wird in der Einrichtung verbleiben und getrennt von Privatkleidung gelagert; Wäsche spätestens 2× wöchentlich oder bei sichtbarer Verschmutzung
03Händehygiene und Hautschutz
3. Händehygiene und Hautschutz
3.1 Händehygiene – Zeitpunkte
Rehabilitanden führen eine hygienische Händedesinfektion (alkoholisches Präparat, 3 ml, mindestens 30 Sekunden) zu folgenden Zeitpunkten durch:
- Vor Beginn der Werkstatttätigkeit
- Nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen
- Nach dem Toilettengang
- Nach Kontakt mit biologischem Material (Blut, Wundexsudat)
- Nach Abschluss der Werkstatttätigkeit
- Vor der Einnahme von Mahlzeiten oder Getränken (außerhalb der Werkstatt)
Händewaschen mit Wasser und Seife ist bei sichtbarer Verschmutzung der Händedesinfektion vorzuschalten; es ersetzt sie nicht. Desinfektionsmittelspender sind im Werkstattbereich gut zugänglich zu installieren (Eingang, Waschplatz, Notfallbereich).
3.2 Hautschutz – dreistufiges Hautschutzprogramm
Werkstatttätigkeiten (Kontakt mit Klebstoffen, Lösungsmitteln, Gips, Wasser, Kunststoffen) können zu chronischer Hautschädigung führen, die Eintrittspforten für Erreger bildet. Rehabilitanden sind in das einrichtungsspezifische Hautschutzprogramm einzuweisen (gemäß Hautschutzplan Ihre Einrichtung):
- Vor der Arbeit: Hautschutzpräparat (fettende Basisemulsion) dünn auftragen; Wirkstoff gemäß Hautschutzplan; keine okklusiven Präparate unter Schutzhandschuhen (Mazeration)
- Während der Arbeit: Geeignete Schutzhandschuhe (Kapitel 4); bei Nassarbeit: wasserabweisende Handschuhe; Einwirkzeit von Desinfektionsmitteln und Lösungsmitteln auf die Haut minimieren
- Nach der Arbeit: Hautpflegepräparat (rückfettend, parfümfrei) auftragen; Hände gründlich – aber nicht aggressiv – reinigen; keine Lösungsmittel (Aceton, Verdünner) zur Handreinigung verwenden
3.3 Besonderheiten bei vorgeschädigter Haut
Rehabilitanden mit bekannter Hauterkrankung (Neurodermitis, Psoriasis, Kontaktekzem) oder nach Handoperationen werden vor Werkstatteinsatz arbeitsmedizinisch/ärztlich beraten. Ggf. sind individuelle Schutzmaßnahmen festzulegen und im Rehabilitationsplan zu vermerken.
04Persönliche Schutzausrüstung
4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Rehabilitanden
PSA ist keine optionale Ausstattung, sondern verpflichtende Schutzmaßnahme. Das begleitende Fachpersonal stellt sicher, dass Rehabilitanden die erforderliche PSA tragen und diese korrekt anlegen können.
4.1 Schutzhandschuhe
- Mechanische Schutzhandschuhe (Leder, Schnittschutz, Textil): bei Arbeiten mit scharfen Werkzeugen, Sägen, Metallkanten, Kohlefasermaterialien – schützen vor Schnittverletzungen als Eintrittspforte für Erreger
- Chemikalienbeständige Handschuhe (Nitril, ≥0,1 mm): bei Kontakt mit Klebstoffen (z. B. Kontaktklebstoff auf Lösungsmittelbasis), Harzen, Aktivierungsmitteln, Desinfektionsmitteln; Einwirkzeiten des Herstellers beachten
- Einmalhandschuhe (Nitril, ungepudert): bei Versorgung oder Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, Pflasterverbänden; nach Gebrauch sofort entsorgen; danach Händedesinfektion
Handschuhe ersetzen die Händehygiene nicht und sind immer nur aufgabenspezifisch zu tragen. Latexhandschuhe werden wegen des Allergisierungsrisikos nicht eingesetzt.
4.2 Atemschutz und Augenschutz
- Atemschutz FFP2: bei Schleif- und Fräsarbeiten an Kunststoffen, Kohlefasermaterialien (CFK), Gips – diese Stäube können biologisch kontaminiert sein (Hautpartikel, Schimmelpilzsporen aus alten Materialien)
- Atemschutz FFP1: bei allgemeinen Staubarbeiten (Holz, Schaumstoff, Thermoplaste); bei atemwegserkrankten oder immunsupprimierten Rehabilitanden generell FFP2 bevorzugen
- Schutzbrille (indirekt belüftet): bei Schleif-, Säge-, Fräsarbeiten und beim Verarbeiten von flüssigen Klebstoffen/Harzen – Augenschleimhaut ist Eintrittspforte für Erreger und chemische Reizstoffe
4.3 Werkstattkleidung und Schürze
- Enganliegende Werkstattkleidung oder Schutzkittel; keine weiten Ärmel an rotierenden Maschinen
- Kunststoffschürze bei Umgang mit nassen Materialien (Gips, Harze, Lösungsmittel)
- Geschlossenes Schuhwerk mit Zehenkappe; offene Schuhe oder Sandalen sind in der Werkstatt untersagt
05Umgang mit Verletzungen und Kontaminationen
5. Umgang mit Verletzungen und Kontaminationen
5.1 Erstversorgung bei Schnittverletzungen und Stichverletzungen
- Arbeit sofort unterbrechen; verletztes Werkstück sichern (Sturzgefahr, laufende Maschine).
- Wunde unter fließendem Wasser bluten lassen (mindestens 1 Minute); nicht drücken oder quetschen.
- Wunde mit Hände-, Haut- oder Wunddesinfektionsmittel gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan desinfizieren.
- Sterilen Wundverband anlegen (Erste-Hilfe-Koffer; Standort muss Rehabilitanden bekannt sein).
- Begleitendes Fachpersonal und ärztlichen Dienst informieren; Dokumentation als Arbeitsunfall im Verbandbuch (DGUV Vorschrift 1).
- Bei tiefen Stich- oder Schnittwunden, Bissverletzungen oder Kontakt mit fremdem Blut: sofortige ärztliche Vorstellung zwecks Prüfung einer Postexpositionsprophylaxe (Tetanus, BBV); Meldepflicht gemäß Hausprotokoll.
5.2 Kontamination mit Stäuben oder Chemikalien
- Augen: Sofort mit lauwarmem Wasser mindestens 10 Minuten spülen (Augenspülstation vorhanden machen); ärztliche Vorstellung
- Haut: Kontaminationsstelle mit viel Wasser abspülen; betroffene Kleidung ausziehen; Sicherheitsdatenblatt des Stoffes einsehen (Gefahrstoffverzeichnis Werkstatt)
- Verschlucken oder Inhalation: Frischluft, ärztliche Vorstellung, Notruf bei Bewusstlosigkeit/starker Atemnot
5.3 Handhabung bei Verdacht auf Infektionsübertragung
Wird während der Werkstatttätigkeit bekannt, dass ein Rehabilitand an einer übertragbaren Infektionskrankheit erkrankt ist oder einen MRE-Status aufweist, wird der Werkstatteinsatz sofort unterbrochen. Der ärztliche Dienst und der interne Hygienebeauftragte werden informiert. Genutzte Arbeitsflächen, Werkzeuge und Hilfsmittel werden unverzüglich gemäß dem Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan desinfiziert. Mitbetroffene Rehabilitanden werden ggf. durch den ärztlichen Dienst bewertet.
06Besondere Risikokonstellationen
6. Besondere Risikokonstellationen
6.1 Immunsupprimierte Rehabilitand:innen
Rehabilitand:innen unter immunsuppressiver Therapie (z. B. nach Organtransplantation, in der onkologischen Rehabilitation oder unter Medikation mit hochdosierten Kortikosteroiden/Biologika) weisen ein erhöhtes Infektionsrisiko durch ubiquitäre Umweltkeime in der Werkstattumgebung auf (z. B. Schimmelpilzsporen in Holz- und Korkstäuben oder kontaminiertes Schmutzwasser). Vor dem Werkstatteinsatz ist eine individuelle ärztliche Risikoabschätzung obligat.
- Kein Kontakt mit Stäuben aus Naturmaterialien (Holz, Kork, Leder) ohne Atemschutz (FFP2).
- Kein Umgang mit stehendem Wasser oder feuchten Materialien ohne Schutzhandschuhe.
- Tätigkeiten prioritär in gut belüfteten, staubarmen Werkstattbereichen durchführen.
- Auch kleinste Verletzungen sind sofort zu desinfizieren und ärztlich vorzustellen.
6.2 Rehabilitand:innen mit Wunden oder liegendem Verbandsmaterial
Rehabilitand:innen mit aktiv versorgten Wunden (postoperative Nähte, Ulzera, Drainagen) dürfen nur mit einem schützenden, wasserdichten Wundverband in der Werkstatt tätig sein. Der Verband ist vor jedem Werkstatteinsatz auf Intaktheit zu überprüfen. Bei Durchfeuchtung oder Ablösung ist die Tätigkeit sofort zu unterbrechen und der Verband zu erneuern. Werkzeuge und Flächen, die mit dem Wundbereich in Kontakt gekommen sind, sind umgehend gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan aufzubereiten.
6.3 Rehabilitand:innen mit MRE-Besiedelung (z. B. MRSA, VRE, MRGN)
Eine reine Besiedelung mit multiresistenten Erregern (MRE) stellt grundsätzlich keinen Ausschlussgrund für die Teilnahme an der Werkstatttherapie dar. Die Teilhabe an den Rehabilitationsmaßnahmen hat Priorität. Die strikte Einhaltung der allgemeinen Basishygiene ist zur Vermeidung von Übertragungen in der Regel vollkommen ausreichend.
- Händehygiene: Konsequente Händedesinfektion durch die Rehabilitand:innen vor Betreten und nach Verlassen der Werkstatt.
- Wundversorgung: Wunden müssen sicher, trocken und idealerweise flüssigkeitsdicht abgedeckt sein. Es darf kein Exsudat austreten.
- Ausschlusskriterien: Ein temporärer Ausschluss von der Werkstatttherapie (durch den ärztlichen Dienst) ist nur dann indiziert, wenn die Basishygiene nicht sichergestellt werden kann (z. B. bei stark exsudierenden, nicht sicher abdeckbaren Wunden, bei mangelnder Compliance oder bei akuten symptomatischen Infektionen wie Durchfall bei Clostridioides difficile).
07Einweisung und Schulung der Rehabilitanden
7. Einweisung und Schulung der Rehabilitanden
7.1 Hygiene-Ersteinweisung vor Werkstattbeginn
Jeder Rehabilitand erhält vor der ersten Werkstatttätigkeit eine strukturierte Hygiene-Einweisung durch das begleitende Fachpersonal. Diese umfasst mindestens:
- Händehygiene und Händedesinfektionstechnik (praktische Demonstration, ggf. mit UV-Kontrolllampe)
- Dreistufiges Hautschutzprogramm: Erklärung und Anleitung zur Anwendung gemäß einrichtungsspezifischem Hautschutzplan
- Korrekte Verwendung der PSA: Schutzhandschuhe, Atemschutz, Augenschutz – Anlegen und Ablegen demonstrieren lassen
- Verhalten bei Verletzungen und Kontaminationen (Erstversorgungsprotokoll, Standort Erste-Hilfe-Koffer und Augenspülstation)
- Verhaltensregeln in der Werkstatt (Essen/Trinken, Schmuck, Mobiltelefon, Haare, Schuhwerk)
- Meldewege: An wen wende ich mich bei Verletzungen, Beschwerden, Infektionszeichen?
7.2 Lernzielkontrolle und Wiederholung
Das Verständnis der Hygienemaßnahmen wird durch das begleitende Fachpersonal überprüft (mündlich oder praktisch). Bei festgestellten Defiziten erfolgt eine Wiederholungseinweisung, bevor der Rehabilitand die Werkstatttätigkeit aufnimmt. Bei wesentlichen Änderungen des Hygieneplans (z. B. neue Erregersituation, Ausbruch, neue Materialien in der Werkstatt) erhalten alle aktiven Werkstatt-Rehabilitanden eine Nachschulung.
7.3 Sprachliche und kognitive Barrierefreiheit
Steht ein Rehabilitand aufgrund von Sprachbarrieren, kognitiver Einschränkung oder Hörbeeinträchtigung der verbalen Einweisung nicht ausreichend folgen kann, sind geeignete Kommunikationsmittel einzusetzen: Bildkarten, vereinfachte Checklisten, Dolmetscherunterstützung oder Video-Anleitungen. Die eingesetzte Kommunikationsmethode wird in der Einweisungsdokumentation vermerkt.
08Dokumentation
8. Dokumentation
- Hygiene-Einweisungsnachweis: Datum der Einweisung, Name des Rehabilitanden, Name des einweisenden Fachpersonals, Bestätigung durch Unterschrift des Rehabilitanden; Aufbewahrung in der Patientenakte / Reha-Akte für die Dauer des stationären Aufenthalts und danach mindestens 1 Jahr
- Verbandbuch (DGUV Vorschrift 1): Alle Verletzungen und Erstversorgungsmaßnahmen werden zeitnah eingetragen (Datum, Uhrzeit, Art der Verletzung, Maßnahme, Ersthelfer); Verbandbuch ist 5 Jahre aufzubewahren
- Ärztliche Eignungsdokumentation: Bei Rehabilitanden mit Risikokonstellationen (Immunsuppression, MRE, offene Wunden) ist die ärztliche Entscheidung zum Werkstatteinsatz inkl. Auflagen im Rehabilitationsplan zu vermerken
- Abweichungsprotokoll: Beobachtete Hygieneverstöße (z. B. kein Handschuh bei Wundkontakt, Essen in der Werkstatt) werden dokumentiert und im Qualitätsmanagement ausgewertet; Wiederholungsverstöße führen zur Überprüfung des Werkstatteinsatzes
- Jährliche Auswertung durch Hygienebeauftragten: Auswertung von Verletzungshäufigkeit, Abweichungen und ggf. werkstattassoziierten Infektionen im Rahmen der einrichtungsinternen Hygienebegehung
Quellen
- KRINKO: Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen. Bundesgesundheitsblatt 68 (2025) 1056–1087
- KRINKO: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsblatt 59 (2016) 1189–1220
- TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. GMBl. 2014, zuletzt geändert 2022
- DGUV Regel 112-901: Benutzung von Hautschutz. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, aktuelle Fassung
- DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention. DGUV, aktuelle Fassung
- DGUV Information 213-010: Sicheres Arbeiten in Werkstätten, aktuelle Fassung
- VAH-Desinfektionsmittelliste: Verbund für Angewandte Hygiene e.V., aktuelle Ausgabe (www.vah-online.de)
- Robert Koch-Institut: Empfehlung zur Prävention nosokomialer Infektionen bei immunsupprimierten Patienten. Bundesgesundheitsblatt 53 (2010) 357–388
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 14.02.2025. BGBl. 2025 I Nr. 38 (relevant soweit Rehabilitanden Medizinprodukte bedienen)
- ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung