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Prevent Infect
SAA-REHA-044

MRE-Screening bei Aufnahme

Letzte Prüfung
10.04.2026
Rechtsgrundlage
§23 IfSG; §36 IfSG; §7 IfSG (Meldepflicht MRSA aus Blut/Liquor); KRINKO MRSA 2014 (Ergänzung 2019); KRINKO MRGN 2012; KRINKO Reha 2025; TRBA 250
01Zweck und Geltungsbereich

1. Zweck, Geltungsbereich und Grundsätze

Diese SAA regelt das systematische Aufnahme-Screening auf multiresistente Erreger (MRE) in Ihre Einrichtung. Sie gilt für alle an der Aufnahme beteiligten Berufsgruppen – insbesondere Ärztlichen Dienst, Pflegefachkräfte und Aufnahmemanagement – und ist verpflichtend einzuhalten.

Grundsätze

  • Das MRE-Screening dient dem Schutz aller Rehabilitanden und des Personals vor nosokomialen Infektionen durch resistente Erreger (MRSA, 3MRGN/4MRGN, VRE).
  • Das Screening erfolgt risikobasiert: Nicht alle Rehabilitanden werden gescreent, sondern gezielt Personen mit definierten Risikofaktoren (siehe Kapitel 2).
  • Das einrichtungsspezifische Screening-Regime – d. h. konkret zu screenende Erreger, Abstrich-Lokalisationen und Indikationsschwellen – wird von der Hygienekommission von Ihre Einrichtung verbindlich festgelegt und regelmäßig überprüft. Diese SAA bildet den normativen Rahmen; die einrichtungsspezifischen Festlegungen sind im Hygieneplan zu dokumentieren.
  • Bei positivem Befund oder bei Risikopersonen bis zum Befundeingang sind unverzüglich Isolierungs- und Schutzmaßnahmen einzuleiten (siehe Kapitel 5).
  • Alle Screening-Schritte, Befunde und Maßnahmen sind vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren (siehe Kapitel 6).
  • MRE-Status ist bei Verlegung oder Entlassung an die aufnehmende Einrichtung weiterzugeben.
02Screening-Indikationen nach Erregertyp

2. Screening-Indikationen

Die Hygienekommission von Ihre Einrichtung legt das einrichtungsspezifische Screening-Regime verbindlich fest und aktualisiert es bei epidemiologischer Änderung oder auf Basis aktueller KRINKO-Empfehlungen. Die nachfolgenden Indikationen bilden den Mindestrahmen.

Risikofaktoren für MRSA-Screening

  • Bekannte MRSA-Anamnese (früherer Trägerstatus, unabhängig vom Sanierungsergebnis)
  • Stationärer Krankenhausaufenthalt ≥ 3 Tage innerhalb der letzten 12 Monate
  • Dialysepflichtigkeit (ambulant oder stationär)
  • Regelmäßiger direkter Kontakt zu landwirtschaftlichen Nutztieren (Schweine, Rinder, Geflügel) → Risiko für LA-MRSA (Livestock-Associated MRSA)
  • Herkunft aus einer Einrichtung oder Region mit bekannt hoher MRSA-Prävalenz (z. B. bestimmte Pflegeeinrichtungen, Krankenhausaufenthalt im Ausland)
  • Chronische Wunden, Ulzera, Hautläsionen oder liegende Katheter/Sonden

Risikofaktoren für MRGN-Screening (3MRGN / 4MRGN)

  • Stationärer Aufenthalt in einer Gesundheitseinrichtung außerhalb Deutschlands innerhalb der letzten 12 Monate (Risikoländer gemäß aktueller RKI-Liste)
  • Bekannte MRGN-Anamnese
  • Enger Kontakt zu einer Person mit gesicherter MRGN-Besiedelung
  • Intensivstationärer Aufenthalt innerhalb der letzten 12 Monate
  • Antibiotikatherapie mit Breitspektrum-Antibiotika (Carbapeneme, Cephalosporine 3./4. Generation) innerhalb der letzten 3 Monate

Risikofaktoren für VRE-Screening

  • Bekannte VRE-Anamnese
  • Aufenthalt auf Intensiv- oder hämatologisch-onkologischer Station innerhalb der letzten 12 Monate
  • Nierenersatztherapie oder relevante Immunsuppression

Die Risikoerhebung erfolgt strukturiert bei der Aufnahmeuntersuchung anhand des einrichtungseigenen Formulars MRE-Aufnahmeanamnese. Ergibt die Anamnese mindestens einen Risikofaktor, ist ein Screening-Abstrich anzuordnen.

03Abstrichentnahme – Lokalisation und Technik

3. Abstrichlokalisation und -technik

Lokalisationen für MRSA-Screening

  • Pflichtlokalisationen: Beide Nasenvorhöfe (vorderes Nasenseptum), Rachen (Tonsillen und Rachenhinterwand)
  • Zusatzlokalisationen bei Indikation: Leiste/Perineum, Axilla, Wunden/Ulzera, Tracheostoma, Kathetereintrittsstellen

Lokalisationen für MRGN-Screening

  • Pflichtlokalisation: Rektaler Abstrich oder Stuhlprobe (höchste Sensitivität)
  • Zusatz bei klinischer Indikation: Wunden, Tracheostoma, Urinkultur bei liegendem Blasenkatheter

Lokalisationen für VRE-Screening

  • Rektaler Abstrich oder Stuhlprobe

Entnahmetechnik (chronologisch)

  1. Händedesinfektion, Einmalhandschuhe anlegen.
  2. Sterilen Abstrichtupfer mit geeignetem Transportmedium (z. B. Amies-Medium oder Liquid Stuart) verwenden.
  3. Nasaltupfer: Tupfer leicht anfeuchten (sterile NaCl 0,9 %), beide Nasenvorhöfe nacheinander mit demselben Tupfer ausstreichen – rotierend, je 5–10 Sekunden pro Seite.
  4. Rachentupfer: Zunge mit Spatel herunterdrücken, Tupfer an Tonsillen und Rachenhinterwand ausstreichen – ohne Berührung von Zunge oder Wangenschleimhaut.
  5. Tupfer sofort in das Transportmedium einbringen; Röhrchen beschriften: Name, Geburtsdatum, Lokalisation, Entnahmedatum und -uhrzeit.
  6. Proben bei Raumtemperatur (15–25 °C) lagern und innerhalb von 4 Stunden ins Labor senden; bei längerer Lagerung: Kühlkette 2–8 °C, maximale Lagerdauer 24 Stunden.
  7. Handschuhe ablegen, Händedesinfektion durchführen.
04Maßnahmen bis Befundergebnis

4. Maßnahmen bis Befundergebnis

Sobald eine Risikoindikation festgestellt wird, wird empfohlen die Maßnahmen so umzusetzen wie Sie im jeweiligen Erregermerkblatt beschrieben sind – ohne auf das Laborergebnis zu warten.

05Befundübermittlung und Konsequenzen

5. Befundübermittlung und Konsequenzen

Prozess der Befundübermittlung

  1. Das Labor übermittelt positive oder kritische Befunde telefonisch und schriftlich/elektronisch an den ärztlichen Dienst von Ihre Einrichtung.
  2. Der ärztliche Dienst informiert unverzüglich die zuständige Pflegefachkraft der Station sowie die hygienebeauftragte Pflegekraft.
  3. Der/die Rehabilitand:in wird durch den ärztlichen Dienst über das Ergebnis und die weiteren Maßnahmen informiert – in verständlicher Sprache, bei Sprachbarriere mit Dolmetscher oder validiertem Übersetzungsdienst.

Positiver Befund

  • Isolierungsmaßnahmen gemäß erregerspezifischen Vorgaben der SAA „Isolierungsmaßnahmen bei MRE" werden verbindlich eingeleitet
  • Ärztliche Entscheidung: Sanierungstherapie (bei MRSA), antiinfektive Therapie (bei Infektion) oder ausschließliches Kolonisationsmanagement
  • Information aller beteiligten Berufsgruppen (Pflege, Physio-/Ergotherapie, Sozialdienst) durch ärztlichen Dienst oder Hygienebeauftragte:n
  • Bei 4MRGN oder VRE: Rücksprache mit dem/der hygienebeauftragten Arzt/Ärztin zur Festlegung erweiterter Schutzmaßnahmen
  • Meldepflicht prüfen: MRSA-Nachweis aus Blut oder Liquor ist gemäß §7 IfSG namentlich meldepflichtig; weitere Meldepflichten nach HygVO Baden-Württemberg prüfen
  • MRE-Status ist bei jeder Verlegung oder Entlassung im Arztbrief und in der Pflegeübergabe explizit zu vermerken

Negativer Befund

  • Aufhebung der Schutzmaßnahmen nach ärztlicher Anordnung
  • Information des/der Rehabilitanden und aller beteiligten Berufsgruppen
  • Ergebnisdokumentation in der Rehabilitandenakte (s. Kapitel 6)
06Dokumentation

6. Dokumentation

Die vollständige Dokumentation ist rechtlich verpflichtend und Grundlage für Qualitätsaudits, Hygienebegehungen und die Kontinuität der Versorgung.

Dokumentationspflichten

  • Risikobewertung bei Aufnahme: Indikation und Grundlage der Risikoeinschätzung
  • Datum, Uhrzeit und Art der entnommenen Abstriche sowie Name der entnehmenden Person
  • Laborauftragsnummer und Name des beauftragten Labors
  • Datum des Befundeingangs und Befundergebnis (Erreger, Resistenzprofil)
  • Eingeleitete Maßnahmen (Isolierung, PSA-Anweisung, Einschränkung Gemeinschaftsaktivitäten) mit Datum und anordnender Person
  • Aufklärungsgespräch mit dem/der Rehabilitanden: Datum, Inhalt, Sprache/Dolmetscher
  • Aufhebung von Maßnahmen nach negativem Befund oder nach Sanierungsnachweis (mit Datum und anordnender Person)
Quellen
  1. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO): Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von MRSA in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Bundesgesundheitsblatt 2014; 57:696–732.
  2. KRINKO: Ergänzende Stellungnahme zur MRSA-Empfehlung 2014 (Dekolonisierung). Bundesgesundheitsblatt 2019; 62:1510–1511.
  3. KRINKO: Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen (MRGN). Bundesgesundheitsblatt 2012; 55:1311–1354.
  4. KRINKO: Empfehlungen zur Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen (Reha 2025) – jeweils gültige Fassung.
  5. Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber MRSA (aktualisierte Fassung). Berlin: RKI; 2023. Verfügbar unter: www.rki.de
  6. Infektionsschutzgesetz (IfSG) §7, §23 und §36 in der jeweils gültigen Fassung.
  7. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §630f – Dokumentation der Behandlung.
  8. Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250): Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Ausgabe 2014, zuletzt geändert 2020.
  9. Hygieneverordnung Baden-Württemberg (HygVO BW) in der jeweils gültigen Fassung.
  10. WHO: My 5 Moments for Hand Hygiene. World Health Organization; 2009. Verfügbar unter: www.who.int
  11. DIN EN 14683:2019 – Medizinische Gesichtsmasken: Anforderungen und Prüfverfahren.
Einrichtungsspezifische Fassung
Diese Fassung ist die allgemeine Vorlage. Die auf Ihre Einrichtung angepasste Version, der Download und die zugehörigen Checklisten sind Teil des Abos.
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