Wäschehygiene in Rehabilitationseinrichtungen
01Zweck und Geltungsbereich
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese SAA regelt den hygienischen Umgang mit Wäsche in Ihre Einrichtung und dient der Prävention einrichtungsassoziierter Infektionen bei Rehabilitanden, Beschäftigten und Besuchern. Sie legt verbindliche Anforderungen an Sammlung, Transport, Aufbereitung und Lagerung von Textilien fest.
Der Geltungsbereich umfasst alle Bereiche der Einrichtung, in denen Wäsche anfällt, transportiert, aufbereitet oder gelagert wird. Folgende Wäschekategorien sind erfasst:
- Einrichtungswäsche: Bettwäsche, Frottierwäsche, Therapietextilien, Arbeitskleidung
- Wäsche aus therapeutischen Sonderbereichen (z. B. Bewegungsbad, Hydrotherapie, Physiotherapie)
- Rehabilitandeneigene Wäsche, sofern durch Ihre Einrichtung aufbereitet
Erfolgt die Wäscheaufbereitung ganz oder teilweise durch eine externe Wäscherei, ist deren Qualifikation durch ein gültiges Zertifikat nach RAL-GZ 992/2 oder EN 14065 nachzuweisen. Dieses Zertifikat ist jährlich einzufordern und zu archivieren. Die Verantwortung für die Einhaltung der hygienischen Anforderungen verbleibt bei Ihre Einrichtung.
02Sammlung, Trennung und PSA
2. Sammlung, Trennung und PSA
2.1 Grundsätze der Trennung
Unreine Wäsche und saubere Wäsche sind räumlich und organisatorisch strikt zu trennen. Eine gleichzeitige Handhabung in demselben Raum ist unzulässig. Wäsche darf zu keinem Zeitpunkt ausgeschüttelt, sortiert oder abgelegt werden – dies gilt insbesondere zur Vermeidung von Aerosolbildung und Kontaktübertragung.
2.2 Wäschekategorien und Sammelbehälter
Wäsche wird nach folgendem Schema getrennt gesammelt:
- Normal-Schmutzwäsche (kein Infektionsverdacht): wasserdichte, geschlossene Wäschesäcke oder -behälter; Kennzeichnung gemäß einrichtungsinternem Farbsystem
- Infektionswäsche (Kontamination mit Blut, Sekreten, Exkrementen; Rehabilitanden mit meldepflichtigen Infektionskrankheiten, MRE, C. difficile): zunächst in wasserlöslichem Innenfolienbeutel (Kalt-Wasser-löslich) verpacken, dann in einem flüssigkeitsdichten Außensack; Kennzeichnung als „Infektionswäsche" am Entstehungsort; kein Umfüllen oder Umsortieren
Sammelstellen sind in allen Stationsbereichen und in Therapieeinheiten einzurichten. Sammelcontainer sind so zu platzieren, dass Wäsche unmittelbar nach Gebrauch ohne Ablage auf Oberflächen eingeworfen werden kann. Sammelcontainer dürfen nicht überfüllt werden (max. ¾ Füllstand).
2.3 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Beim Umgang mit unreiner Wäsche ist folgende PSA zu tragen:
- Flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe (mindestens ungepudert, EN 374)
- Flüssigkeitsdichte Einmalschürze oder Schutzkittel bei Infektionswäsche oder sichtbar kontaminierter Wäsche
- Mund-Nasen-Schutz bei Infektionswäsche (mind. chirurgischer Mund-Nasen-Schutz Typ II)
Nach dem Ablegen der PSA ist eine hygienische Händedesinfektion gemäß einrichtungsinternem Händehygieneplan durchzuführen. Schutzkleidung wird als Einwegartikel nach Gebrauch entsorgt; Mehrwegschürzen nach jedem Gebrauch desinfizierend aufzubereiten (siehe Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan).
03Transport
3. Transport
Für den Transport unreiner Wäsche werden ausschließlich geschlossene, flüssigkeitsdichte und für die Reinigung und Desinfektion geeignete Transportbehälter (Wäschecontainer oder Transportwagen mit Deckel) verwendet. Offener Transport (z. B. in Armen getragen, unverpackt auf Rollwagen) ist unzulässig.
3.1 Trennung der Transportwege
Reine und unreine Wäsche dürfen nicht zeitgleich auf denselben Transportwegen oder in denselben Aufzügen transportiert werden. Sind separate Transportwege nicht baulich realisierbar, sind zeitlich getrennte Transportzeiten verbindlich festzulegen und im Hygieneplan zu dokumentieren.
3.2 Aufbereitung der Transportbehälter
Transportbehälter für unreine Wäsche sind nach jedem Einsatz zu reinigen und desinfizierend aufzubereiten. Das hierfür geeignete Verfahren ist dem Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan zu entnehmen. Behälter für saubere Wäsche sind bei Verschmutzung sofort, mindestens jedoch wöchentlich zu reinigen.
04Desinfizierende Waschverfahren
4. Desinfizierende Waschverfahren
4.1 Verfahrensauswahl
In Ihre Einrichtung kommen ausschließlich gelistete Desinfektionswaschverfahren zur Anwendung. Die Verfahrenswahl richtet sich nach der Wäschekategorie:
- Normal-Schmutzwäsche: VAH-gelistetes chemothermisches Desinfektionswaschverfahren (entsprechend VAH-Methode 17 geprüft); typische Parameter: 60 °C mit einer Einwirkzeit von ≥ 15 min oder 40 °C mit einer Einwirkzeit von ≥ 20 min im Waschgang, mit geeignetem Wirkstoffzusatz (z. B. Peressigsäure-basiert); Flottenverhältnis 1:5; Wirkungsbereich AB
- Infektionswäsche (Kontamination mit Erregern meldepflichtiger Erkrankungen, MRE, C. difficile, Blut/Sekreten): thermisches Desinfektionswaschverfahren gemäß RKI-Liste nach §18 IfSG; Parameter: 85 °C mit Einwirkzeit 15 min oder 90 °C mit Einwirkzeit 10 min; Flottenverhältnis 1:4 bis 1:5; Wirkungsbereich AB; bei C. difficile (Sporenbildner): Rücksprache mit Hygienebeauftragtem, ggf. 90 °C/10 min oder Sonderfreigabe
Das jeweils eingesetzte Produkt ist dem aktuellen Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan der Einrichtung zu entnehmen. Eigenständige Produktsubstitutionen ohne Freigabe durch den Hygienebeauftragten sind unzulässig.
4.2 Maschinentechnik und Prozessparameter
Die Waschmaschinenparameter (Temperatur, Einwirkzeit, Flottenverhältnis, Dosiermenge) müssen den Vorgaben des validierten Verfahrens entsprechen und werden durch die Maschinentechnik automatisch gesteuert. Manuelle Eingriffe in die Programmierung sind nur durch autorisiertes Fachpersonal zulässig und zu dokumentieren.
4.3 Revalidierung
Jede Waschmaschine, die für desinfizierende Waschverfahren eingesetzt wird, ist mindestens einmal jährlich zu revalidieren. Die Revalidierung umfasst die Überprüfung der Prozessparameter (Temperatur, Einwirkzeit, Dosiermenge) unter Betriebsbedingungen. Das Revalidierungsprotokoll wird archiviert (mindestens 5 Jahre). Zuständig für die Koordination der Revalidierung ist der Technische Dienst in Abstimmung mit dem Hygienebeauftragten.
05Lagerung sauberer Wäsche
5. Lagerung sauberer Wäsche
Saubere Wäsche wird in Ihre Einrichtung in trockenen, sauberen und ausreichend belüfteten Räumen gelagert. Die Lagerraumtemperatur soll ≤ 25 °C betragen; relative Luftfeuchte ≤ 65 %. Räume und Behältnisse sind regelmäßig auf Feuchtigkeits- und Schädlingsbefall zu kontrollieren.
Folgende Grundregeln gelten verbindlich:
- Kein direkter Bodenkontakt: Lagerung ausschließlich in geschlossenen Schränken oder auf Regalen mit mindestens 20 cm Bodenabstand
- Saubere Wäsche muss verpackt (Folienbeutel, geschlossener Behälter) oder in geschlossenen Schränken aufbewahrt werden – kein offenes Stapeln
- Strikte Trennung von sauberer Wäsche und Reinigungsmitteln, Chemikalien oder medizinischen Verbrauchsgütern im selben Raum oder Schrank
- Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens und sonstige Wäsche müssen getrennt gelagert werden
- First-In-First-Out-Prinzip (FIFO) anwenden: ältere Bestände zuerst entnehmen
- Transportverpackung sauberer Wäsche erst unmittelbar vor Verwendung öffnen
Der Lagerraum für saubere Wäsche darf nicht als Durchgangs- oder Abstellraum genutzt werden. Die Lagerräume sind mindestens monatlich auf die Einhaltung der Lagerbedingungen zu kontrollieren; Ergebnis und Datum sind zu dokumentieren.
06Rehabilitandeneigene Wäsche
6. Rehabilitandeneigene Wäsche
Rehabilitandeneigene Wäsche wird in Ihre Einrichtung grundsätzlich getrennt von der Einrichtungswäsche gesammelt, transportiert und aufbereitet. Eine Vermischung ist auszuschließen.
6.1 Aufbereitung durch die Einrichtung
Sofern die Einrichtung die Aufbereitung übernimmt, gelten dieselben Verfahrensanforderungen wie für Einrichtungswäsche (siehe Kapitel 4). Die Aufbereitung erfolgt in gesonderten Waschgängen. Jede Aufbereitung ist zu dokumentieren (Datum, Verfahren, verantwortliche Person).
6.2 Rückgabe an Rehabilitanden oder Angehörige
Wird rehabilitandeneigene Wäsche an Rehabilitanden oder Angehörige zur häuslichen Aufbereitung zurückgegeben, sind diese schriftlich oder mündlich (mit Dokumentation) über das empfohlene Mindestwaschangebot (≥ 60 °C) zu informieren. Bei infektionsrelevanten Situationen (MRE, C. difficile, Norovirus) ist die Wäsche stets durch die Einrichtung aufzubereiten oder sicher zu entsorgen; eine Rückgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.
6.3 Kennzeichnung und Nachverfolgbarkeit
Rehabilitandeneigene Wäsche ist eindeutig zu kennzeichnen (z. B. Name, Zimmernummer). Verlorengegangene oder verwechselte Wäsche ist als kritisches Ereignis im einrichtungsinternen Melde- und Fehlerberichtssystem (CIRS/Fehlerberichtsystem) zu dokumentieren.
07Wartung und mikrobiologische Kontrolle
7. Wartung und mikrobiologische Kontrolle
7.1 Wartung der Wäschereiausstattung
Alle Waschmaschinen, Trockner und Wäschecontainer in Ihre Einrichtung sind gemäß Herstellervorgaben und mindestens jährlich durch autorisierten Fachservice zu warten. Wartungsnachweise (Datum, Ergebnis, Maßnahmen, Unterschrift des Technikers) sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Defekte Geräte sind sofort außer Betrieb zu nehmen und zu kennzeichnen.
7.2 Mikrobiologische Kontrollen
Zur Sicherstellung der Prozessqualität werden in Ihre Einrichtung regelmäßige mikrobiologische Kontrollen durchgeführt. Folgende Maßnahmen sind im Hygieneplan mit Intervallen zu hinterlegen:
- Abstrichproben von aufbereiteter Wäsche (Wirksamkeitskontrolle des Desinfektionswaschverfahrens): mindestens halbjährlich oder anlassbezogen (z. B. nach Ausbruchsereignis)
- Kontrolle der Waschmaschineninnenwände und -trommeln auf Biofilmbildung: bei Auffälligkeiten oder nach Instandhaltungsmaßnahmen
- Umgebungskontrollen im Lagerbereich sauberer Wäsche: bei konkretem Verdacht oder nach baulichen Maßnahmen, die Validierung des Waschverfahrens erfolgt entsprechend der SAA validierung Waschverfahren
Grenzwert für aufbereitete Krankenhauswäsche: ≤ 10 KBE/100 cm² (orientierend, gemäß Fachliteratur). Befunde werden mit dem Hygienebeauftragten bewertet. Bei Überschreitung der Richtwerte sind unverzüglich Korrekturmaßnahmen einzuleiten und zu dokumentieren.
7.3 Risikobasierte Qualitätskontrolle (RABC)
Betreibt Ihre Einrichtung eine eigene Wäscherei oder arbeitet mit einer zertifizierten externen Wäscherei zusammen, ist das Risikomanagement-System für Biokontaminationskontrolle nach EN 14065 (RABC-System) als Qualitätsrahmen heranzuziehen. Es identifiziert Kontrollpunkte entlang des gesamten Wäschekreislaufs (Sammlung → Aufbereitung → Lagerung → Ausgabe) und dokumentiert Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen.
08Dokumentation
8. Dokumentation
Die Dokumentation der Wäschehygiene in Ihre Einrichtung dient der Nachweisführung gegenüber Behörden, Rentenversicherungsträgern und im Rahmen internen Qualitätsmanagements. Folgende Nachweise sind verpflichtend zu führen und mindestens 5 Jahre aufzubewahren:
- Revalidierungsprotokolle der Waschmaschinen (Datum, Parameter, Ergebnis)
- Wartungsnachweise der Wäschereiausstattung
- Nachweise über mikrobiologische Kontrollen und Befunde
- Dokumentation der Aufbereitung rehabilitandeneigener Wäsche (Datum, Verfahren, verantwortliche Person)
- Schulungsnachweise für Beschäftigte im Wäschebereich (Erstunterweisung + jährliche Wiederholung)
- Zertifikat der externen Wäscherei (RAL-GZ 992/2 oder EN 14065), falls zutreffend
- Dokumentation von Abweichungen und eingeleiteten Korrekturmaßnahmen
Die Dokumentation erfolgt in schriftlicher oder digitaler Form gemäß dem einrichtungsinternen QM-System. Der Hygienebeauftragte prüft die Vollständigkeit der Unterlagen mindestens einmal jährlich im Rahmen der Hygienebegehung. Diese SAA wird mindestens alle 2 Jahre oder anlassbezogen (z. B. bei Normänderungen, Ausbruchsereignissen) aktualisiert.
Quellen
- KRINKO (2025): Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen. Bundesgesundheitsblatt, veröffentlicht 21.08.2025. Berlin: Robert Koch-Institut.
- RKI (2017 ff.): Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Desinfektionsmittelliste, §18 IfSG). 18. Ausgabe. Berlin: RKI.
- VAH – Verbund für Angewandte Hygiene (2023): Desinfektionsmittel-Liste des VAH. Mhp Verlag.
- VAH-Methode 17: Prüfung chemothermischer Wäschedesinfektionsverfahren. Aktuelle Fassung.
- DIN EN 16616:2015: Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika – Chemothermisches Wäschedesinfektionsverfahren – Prüfmethode und Anforderungen.
- DIN EN 14065:2016: Textilien – In Wäschereien aufbereitete Wäsche – Biokontaminationskontrollsystem (RABC-System).
- RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.: Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 992/2 – Wäscherei (Krankenhauswäsche).
- DGKH (2025): S2k-Leitlinie: Hygienische Anforderungen an Patientenbetten, Bettwäsche und Bettenzubehör. Januar 2025.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG): §23 (Nosokomiale Infektionen, Resistenzen), §36 (Hygienepläne), §18 (Desinfektionsmittelliste). Aktuelle Fassung.
- TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Aktuelle Fassung. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
- Ecolab (o. J.): Grundlagen der Wäschehygiene in stationären Einrichtungen. Fachbroschüre.