Abfallentsorgung – Hygienische Grundprinzipien in Rehabilitationseinrichtungen
01Zweck und Geltungsbereich
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) beschreibt die hygienischen Grundprinzipien der Abfallentsorgung in Ihre Einrichtung. Sie legt fest, wie medizinische Abfälle getrennt, gesammelt und transportiert werden, um Infektionsrisiken für Rehabilitanden, Mitarbeitende und Dritte zu minimieren.
Die organisatorische und rechtliche Detailumsetzung des Abfallmanagements – z. B. konkrete Abfallschlüssel, Behältertypen, Entsorgungswege, Entsorgerverträge und Nachweisformulare – regelt das eigenständige „Abfallmanagement-Dokument Ihre Einrichtung". Dieses wird vom/von der Abfallbeauftragten geführt und aktualisiert.
Die SAA gilt für alle Bereiche, in denen medizinische Abfälle anfallen oder gehandhabt werden: Pflege, Therapie, Funktionsbereiche, Diagnostik, Reinigung und Haustechnik. Sie ist für alle Mitarbeitenden verbindlich.
02Rollen und Verantwortlichkeiten
2. Rollen und Verantwortlichkeiten
Einrichtungsleitung
- Stellt sicher, dass ein aktuelles Abfallmanagement-Dokument vorliegt und mit dieser SAA abgestimmt ist.
- Stellt die notwendigen Ressourcen bereit (geeignete Behälter, PSA, Transportmittel).
Abfallbeauftragte:r
- Erstellt, pflegt und aktualisiert das Abfallmanagement-Dokument (Abfallschlüssel, Sammelstellen, Entsorgungswege, Verträge, Nachweise).
- Stimmt Änderungen mit der hygienebeauftragten Pflegeperson bzw. dem/der hygienebeauftragten Arzt/Ärztin ab, damit die Verfahren die hygienischen Grundprinzipien dieser SAA einhalten.
- Wirkt bei der Unterweisung der Mitarbeitenden mit.
Hygienebeauftragte Pflegeperson / Hygienebeauftragte:r Arzt/Ärztin
- Berät bei hygienischen Fragen der Abfalltrennung, insbesondere bei übertragbaren Erkrankungen.
- Wirkt bei der Erstellung und Anpassung des Abfallmanagement-Dokuments mit (z. B. Definition, welche Abfälle aus hygienischer Sicht besondere Anforderungen erfordern).
- Überprüft im Rahmen von Hygienebegehungen die Umsetzung dieser SAA in der Praxis.
Stations- und Bereichsleitungen
- Setzen die Grundprinzipien dieser SAA im jeweiligen Bereich um.
- Stellen sicher, dass die vorgesehenen Behälter und Sammelstellen verfügbar und korrekt gekennzeichnet sind.
- Organisieren Unterweisungen, insbesondere für neue Mitarbeitende.
Alle Mitarbeitenden
- Trennen Abfälle am Entstehungsort gemäß den Grundprinzipien dieser SAA und den Vorgaben des Abfallmanagement-Dokuments.
- Melden Abweichungen (z. B. überfüllte oder defekte Behälter, unsichere Transportwege) unverzüglich an die zuständige Leitung oder den/die Abfallbeauftragte:n.
03Hygienische Grundprinzipien der Abfalltrennung
3. Hygienische Grundprinzipien der Abfalltrennung
Eine konsequente Trennung am Entstehungsort ist die wichtigste Maßnahme, um Infektionsübertragungen durch Abfälle zu vermeiden.
Kategorien aus hygienischer Sicht
Aus Perspektive der Infektionsprävention lassen sich drei hygienerelevante Abfallgruppen unterscheiden:
- Spitze und scharfe Gegenstände (Sharps): z. B. Kanülen, Lanzetten, Skalpelle. Sie bergen immer ein Verletzungs- und damit Infektionsrisiko und werden ausnahmslos in bruch- und stichfesten Behältern gesammelt.
- Abfälle mit besonderen infektionspräventiven Anforderungen: Abfälle, die im Zusammenhang mit bestimmten übertragbaren Erkrankungen anfallen und bei denen aus hygienischer Sicht ein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht. Ob diese Einstufung greift, entscheidet im Einzelfall die hygienebeauftragte Pflegeperson bzw. der/die hygienebeauftragte Arzt/Ärztin.
- Abfälle ohne besondere infektionspräventive Anforderungen: z. B. Verbände, Einmalhandschuhe, Inkontinenzmaterial und Einmalmaterialien aus der Therapie, bei denen kein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht.
Trennungsprinzipien
- Abfälle werden unmittelbar am Entstehungsort dem vorgesehenen Behälter zugeführt. Nachträgliches Umsortieren ist verboten.
- Für jede der drei Gruppen stehen getrennte Sammelsysteme bereit.
- Die konkrete Zuordnung (welcher klinische Abfall in welchen Behälter gehört) ist im Abfallmanagement-Dokument Ihre Einrichtung festgelegt. Die Zuordnungstabellen sind in den Bereichen gut sichtbar auszuhängen (z. B. Dienstzimmer, Verbandszimmer).
- Gegenstände, die Schnitt- oder Stichverletzungen verursachen können, werden unabhängig von einer möglichen Kontamination immer als Sharps behandelt.
04Hygienische Anforderungen an Sammlung und interne Lagerung
4. Hygienische Anforderungen an Sammlung und Lagerung
Sammlung am Entstehungsort
- Abfälle werden in geschlossenen, stabilen und auslaufsicheren Behältnissen gesammelt.
- Behälter stehen in unmittelbarer Nähe der Entstehungsorte bereit (z. B. Verbandszimmer, Behandlungsraum, Pflegestützpunkt).
- Behälter werden nur während der aktiven Befüllung geöffnet und danach sofort wieder verschlossen.
- Das Nachdrücken, Pressen oder Komprimieren von Abfall in Behältern ist aus Hygiene- und Arbeitsschutzgründen untersagt.
Kennzeichnung
- Alle Behälter sind eindeutig erkennbar (z. B. durch Farb- oder Formkodierung) und so beschriftet, dass die vorgesehene Abfallart auf einen Blick ersichtlich ist.
- Behälter für Abfälle mit besonderen infektionspräventiven Anforderungen erhalten eine zusätzliche, deutlich erkennbare Kennzeichnung. Details regelt das Abfallmanagement-Dokument.
Zwischenlagerung
- In Rehabilitandenzimmern und Behandlungsräumen wird nur die unbedingt notwendige Menge an Abfallbehältern vorgehalten.
- Volle oder endverschlossene Behälter werden zeitnah in die innerbetriebliche Sammelstelle verbracht.
- Sammelstellen sind sauber zu halten, ausreichend belüftet und vor unbefugtem Zugriff geschützt; sie dürfen nicht zweckentfremdet werden.
- Die Reinigung und ggf. Desinfektion von Behälteraußenflächen und Sammelstellen erfolgt gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan.
05Hygienische Anforderungen an den internen Transport
6. Umgang mit spitzen und scharfen Gegenständen (Sharps)
Stich- und Schnittverletzungen durch Sharps zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen. Konsequente Prävention hat höchste Priorität.
Grundregeln
- Gebrauchte Sharps werden sofort nach Gebrauch und ohne Umwege in den bereitstehenden stich- und bruchfesten Behälter abgeworfen.
- Das Zurückstecken von Kanülen in Schutzkappen (Recapping) ist verboten.
- Kanülen dürfen nicht abgebogen, abgeknickt oder manuell abgeschraubt werden. Vorhandene Abstreifvorrichtungen am Behälter sind zu nutzen.
- Sharps-Behälter stehen in Griffweite des Arbeitsplatzes und werden nicht auf dem Boden abgestellt.
- Befüllungsgrad regelmäßig prüfen – bei Erreichen der Füllstandsmarkierung (ca. ¾ des Nennvolumens) den Behälter endverschließen und ersetzen.
Anforderungen an Sharps-Behälter
- Stich- und bruchfest, flüssigkeitsdicht, sicher verschließbar.
- Irreversibler Endverschluss – nach Verschluss kein erneutes Öffnen möglich.
- Deutlich als Sharps-Behälter erkennbar (Form, Farbe, Aufdruck).
- Sichtbare Füllstandsmarkierung.
- Spezifikationen (z. B. Normen, Behältergrößen, Hersteller) sind im Abfallmanagement-Dokument festgelegt.
Vorgehen bei Stich- oder Schnittverletzung
- Blutung sofort fördern: Wunde mindestens 1 Minute unter fließendem Wasser halten, Blutfluss durch sanften Druck auf das umgebende Gewebe unterstützen.
- Wunde mit geeignetem Hautantiseptikum desinfizieren (Einwirkzeit beachten).
- Vorgesetzte Person und ärztlichen Dienst unverzüglich informieren.
- D-Arzt-Vorstellung veranlassen (bei Hochrisikoverletzung sofort, ansonsten innerhalb von 24 Stunden).
- Vorfall als Arbeitsunfall dokumentieren (Verbandbuch, ggf. BG-Unfallmeldung).
- Weiteres Vorgehen gemäß SAA „Umgang mit Nadelstichverletzungen und Schnittverletzungen".
06Umgang mit spitzen und scharfen Gegenständen (Sharps)
7. Schnittstelle zum Abfallmanagement-Dokument und Dokumentation
Abgrenzung
Diese SAA regelt die hygienischen Grundprinzipien: Infektionsschutz durch korrekte Trennung, sichere Handhabung von Sharps, hygienische Sammlung und Transport.
Das „Abfallmanagement-Dokument Ihre Einrichtung" enthält alle betriebsorganisatorischen Detailregelungen:
- Zuordnung der anfallenden Abfälle zu Abfallschlüsseln und Kategorien
- Spezifikation der verwendeten Behälter und Sammelsysteme
- Festlegung von Sammelstellen, Transportwegen und Transportintervallen
- Benannte Entsorgungsunternehmen, Entsorgungswege und Verträge
- Formulare und Verfahren zur Erfüllung von Nachweis- und Registerpflichten
- Verfahrensanweisungen für besondere Situationen (z. B. Ausbruchsgeschehen)
Änderungen im Abfallmanagement-Dokument (z. B. Behälterwechsel, neuer Entsorger) müssen die in dieser SAA beschriebenen hygienischen Grundprinzipien einhalten.
Dokumentation und Schulung
- Praxisrelevante Auszüge des Abfallmanagement-Dokuments (z. B. Zuordnungstabellen) sind den Mitarbeitenden in den Bereichen zugänglich zu machen.
- Alle Mitarbeitenden, die mit medizinischen Abfällen umgehen, werden mindestens jährlich sowie anlassbezogen unterwiesen – sowohl zu den Grundprinzipien dieser SAA als auch zu den praktischen Regelungen des Abfallmanagement-Dokuments.
- Schulungen werden mit Datum, Inhalt und Teilnehmerliste dokumentiert.
- Die Einhaltung der Grundprinzipien wird im Rahmen der regelmäßigen Hygienebegehungen überprüft und protokolliert.
07Schnittstelle zum Abfallmanagement-Dokument und Dokumentation
7. Schnittstelle zum Abfallmanagement-Dokument und Dokumentation
Abgrenzung
Diese SAA regelt die hygienischen Grundprinzipien: Infektionsschutz durch korrekte Trennung, sichere Handhabung von Sharps, hygienische Sammlung und Transport.
Das „Abfallmanagement-Dokument Ihre Einrichtung" enthält alle betriebsorganisatorischen Detailregelungen:
- Zuordnung der anfallenden Abfälle zu Abfallschlüsseln und Kategorien
- Spezifikation der verwendeten Behälter und Sammelsysteme
- Festlegung von Sammelstellen, Transportwegen und Transportintervallen
- Benannte Entsorgungsunternehmen, Entsorgungswege und Verträge
- Formulare und Verfahren zur Erfüllung von Nachweis- und Registerpflichten
- Verfahrensanweisungen für besondere Situationen (z. B. Ausbruchsgeschehen)
Änderungen im Abfallmanagement-Dokument (z. B. Behälterwechsel, neuer Entsorger) müssen die in dieser SAA beschriebenen hygienischen Grundprinzipien einhalten.
Dokumentation und Schulung
- Praxisrelevante Auszüge des Abfallmanagement-Dokuments (z. B. Zuordnungstabellen) sind den Mitarbeitenden in den Bereichen zugänglich zu machen.
- Alle Mitarbeitenden, die mit medizinischen Abfällen umgehen, werden mindestens jährlich sowie anlassbezogen unterwiesen – sowohl zu den Grundprinzipien dieser SAA als auch zu den praktischen Regelungen des Abfallmanagement-Dokuments.
- Schulungen werden mit Datum, Inhalt und Teilnehmerliste dokumentiert.
- Die Einhaltung der Grundprinzipien wird im Rahmen der regelmäßigen Hygienebegehungen überprüft und protokolliert.
Quellen
- Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Mitteilung 18 – Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Fassung 2021.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012, zuletzt geändert 2023.
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001, zuletzt geändert 2020.
- TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), aktualisierte Fassung.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000, insbesondere §§ 23, 36.
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
- DIN EN ISO 23907 – Schutz vor Stichverletzungen: Anforderungen und Prüfverfahren für Einwegbehälter für scharfe medizinische Instrumente.