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Prevent Infect
SAA-REHA-051

Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung

Letzte Prüfung
10.04.2026
Rechtsgrundlage
§ 23 IfSG; § 36 IfSG; § 4 LMHV; § 8 LMHV; EU-Biozidprodukte-VO 528/2012; VO (EG) 852/2004 (HACCP); DIN EN 16636:2015; DGfdB R 94.04
01Zweck und Geltungsbereich

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese SAA regelt die Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung in der Ihre Einrichtung. Ziel ist es, einen dauerhaft schädlingsfreien Zustand zu gewährleisten, Gesundheitsrisiken für Rehabilitanden und Personal zu minimieren und die gesetzlichen Hygieneanforderungen zu erfüllen.

Die SAA gilt für alle Bereiche der Einrichtung. Da die Prävention von Schädlingen (wie Insekten, Nagetieren und Vögeln) maßgeblich vom täglichen Verhalten abhängt, richtet sich diese Anweisung an alle Mitarbeitenden. Jeder ist verpflichtet, die Grundprinzipien der Prävention in seinem Arbeitsbereich umzusetzen und auch die Rehabilitanden aktiv darauf hinzuweisen.

02Grundprinzipien der Prävention im Alltag

2. Grundprinzipien der Prävention im Alltag

Die wirksamste und wichtigste Maßnahme gegen Schädlinge ist der Entzug von Nahrungsquellen und das Verhindern des Eindringens. Folgende Grundprinzipien sind von allen Mitarbeitenden konsequent einzuhalten:

2.1 Nahrungsentzug (Lebensmittelhygiene)

  • Keine offenen Lebensmittel: In den Zimmern der Rehabilitanden, in Dienstzimmern, Aufenthaltsräumen und Büros dürfen keine offenen Lebensmittel (z. B. angeschnittenes Obst, offenes Gebäck, unverschlossene Süßgetränke) aufbewahrt werden. Diese locken unweigerlich Ameisen, Wespen, Schaben und Nagetiere an.
  • Lagerung: Lebensmittel sind ausschließlich in fest verschlossenen, schädlingssicheren Dosen (Kunststoff/Glas) oder im Kühlschrank aufzubewahren.
  • Geschirrrückgabe: Benutztes Geschirr ist zeitnah abzuräumen bzw. in die Spülküche/Wägen zurückzubringen. Es darf nicht über Nacht in den Zimmern der Rehabilitanden stehen bleiben.

2.2 Bauliche und organisatorische Barrieren

  • Fenster- und Türdisziplin (Vogelschutz): Fenster sind beim Verlassen der Räumlichkeiten zwingend zu schließen. Bei Abwesenheit der Rehabilitanden oder des Personals gekippte oder weit geöffnete Fenster ermöglichen das Eindringen und Einnisten von Vögeln (z. B. Tauben), was zu massiven hygienischen Verunreinigungen führt.
  • Insektenschutz: Um das Eindringen von Fluginsekten zu verhindern, sind insbesondere in den untersten 2 bis 3 Stockwerken (aufgrund der Nähe zur Vegetation) sowie zwingend in allen Küchen- und Lebensmittelbereichen fest installierte Insektenschutzgitter (Maschenweite ≤ 1,2 mm) an den Fenstern anzubringen.
  • Abfallmanagement: Abfallbehälter sind stets dicht verschlossen zu halten. Abfälle dürfen nicht neben die Tonnen gestellt werden.
  • Bettwanzen-Prävention: Bei jedem Zimmerwechsel sind Bettgestell, Matratzennähte und Kopfteile auf dunkle Flecken (Kot) oder Häutungshüllen zu prüfen. Matratzen sind mit schädlingsdichten Encasings auszustatten.
03Monitoring

3. Monitoring

Das Monitoring erfolgt zweistufig: eigenbetriebliche Routinekontrolle durch Mitarbeitende (Haustechnik, Reinigung) und regelmäßige Fachinspektion durch den beauftragten Schädlingsbekämpfer.

3.1 Monitoringmittel

  • Klebefallen (Insekten/Nagetiere): Bodennah entlang Wänden und in Ecken platzieren – insbesondere in Küche, Vorratslager, Müllraum und Keller. Jede Falle erhält eine Standortnummer.
  • Köderstationen (Nagetiere): Ausschließlich manipulationssichere Stationen im Außenbereich oder in nicht öffentlich zugänglichen Technikbereichen. Kein Einsatz von Giftködern in Lebensmittelbereichen oder Zimmern der Rehabilitanden.
  • Insektenlichtfallen: An Eingängen zu Lebensmittelbereichen (nicht über offenen Lebensmitteln).

3.2 Prüfintervalle

  • Eigenkontrolle (Haustechnik/Reinigung): Wöchentliche Sichtkontrolle aller Fallen; Dokumentation im Monitoringprotokoll.
  • Fachinspektion durch Schädlingsbekämpfer: Mindestens vierteljährlich im Standardbetrieb; monatlich in Lebensmittelbereichen (gemäß HACCP).
04Befallmeldung und Sofortmaßnahmen

4. Befallmeldung und Sofortmaßnahmen

4.1 Meldepflicht bereits bei Verdacht

Um eine Ausbreitung frühzeitig zu stoppen, muss nicht erst ein lebender Schädling gesehen werden. Bereits bei einem begründeten Verdacht (z. B. Kratzgeräusche, ungewöhnliche Gerüche, Kotspuren, unklare Insektenstiche bei Rehabilitanden) besteht eine sofortige Meldepflicht.

Meldeweg: Der/die Mitarbeitende meldet den Verdacht unverzüglich der Stationsleitung/Führungskraft sowie dem/der Hygienebeauftragten der Ihre Einrichtung. Diese bewerten die Lage und alarmieren den Schädlingsbekämpfer.

4.2 Sofortmaßnahmen durch das Personal

  1. Absperrung: Betroffenen Bereich sofort schließen/sperren. Bei Befall in Zimmern von Rehabilitanden sind diese umgehend in ein Ausweichzimmer zu verlegen.
  2. Nahrungsmittel sichern: In Küchenbereichen offene Lebensmittel sofort sichern oder bei Kontaminationsverdacht als Abfall entsorgen.
  3. Flächenaufbereitung (Nagetierbefall): Kontaminierte Flächen nur feucht wischen und mit einem VAH-gelisteten Desinfektionsmittel gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan aufbereiten. Achtung: Keinesfalls staubsaugen oder trocken kehren (Gefahr der Aufwirbelung von Hantaviren aus Mäusekot)! PSA (Handschuhe, FFP2-Maske) tragen.
  4. Wäsche (Bettwanzenverdacht): Textilien in dicht verschlossenen Säcken zur Wäscherei bringen und bei mind. 60 °C waschen.
05Beauftragter Schädlingsbekämpfer

5. Beauftragter Schädlingsbekämpfer

Die Ihre Einrichtung beauftragt ausschließlich nach DIN EN 16636 zertifizierte Fachbetriebe oder Fachkräfte (IHK).

  • Der Dienstleister führt Bekämpfungsmaßnahmen unter Einsatz zugelassener Biozidprodukte durch (bevorzugt nicht-chemische Methoden wie Wärmebehandlung bei Bettwanzen).
  • Die Reaktionszeit des Dienstleisters bei einem gemeldeten Akutbefall (z. B. Ratten in der Küche, Bettwanzen im Patientenzimmer) beträgt maximal 24 Stunden.
  • Nach jeder Maßnahme erstellt der Dienstleister einen schriftlichen Bericht inkl. Nennung der eingesetzten Biozide (mit Zulassungsnummer) und aktualisiert den Fallennetzplan.
06Dokumentation

6. Dokumentation

Folgende Dokumente sind verpflichtend zu führen und durch das Qualitätsmanagement / die Hygienebeauftragten in der Hygieneakte der Ihre Einrichtung zu verwalten (Aufbewahrungsfrist: mind. 5 Jahre):

  • Monitoringprotokoll (Eigenkontrolle): Wöchentliche Dokumentation der Sichtprüfungen inkl. Handzeichen.
  • Fachinspektionsberichte: Berichte des externen Dienstleisters.
  • Befalls- und Maßnahmenprotokoll: Lückenlose Dokumentation jedes Verdachts-/Befallsereignisses, der eingeleiteten Sperrungen, Reinigungen und der Erfolgsprüfung.
  • Fallennetzplan: Aktueller Grundrissplan mit allen markierten und nummerierten Köder- und Fallenstationen.
  • Schulungsnachweise: Dokumentation der jährlichen Mitarbeiterschulungen zu diesen SAA-Inhalten.
Quellen
  1. Infektionsschutzgesetz (IfSG) i. d. F. v. 2024 – §§ 23, 36: Anforderungen an Hygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens
  2. Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) – § 4 Allgemeine Hygieneanforderungen, § 8 Aufzeichnungspflichten
  3. Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
  4. DIN EN 16636:2015-06 – Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen – Anforderungen und Kompetenzen
  5. Robert Koch-Institut (RKI): Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) – Infektionsprävention in Heimen
  6. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Merkblatt „Schaben (Kakerlaken) als Überträger von Krankheitserregern"
  7. Umweltbundesamt (UBA): „Bettwanzen – Biologie, Verbreitung und Bekämpfung"
  8. Deutsche Schädlingsbekämpfer e. V. (DSB): Leitlinien zum Integrierten Schädlingsmanagement (IPM) in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Einrichtungsspezifische Fassung
Diese Fassung ist die allgemeine Vorlage. Die auf Ihre Einrichtung angepasste Version, der Download und die zugehörigen Checklisten sind Teil des Abos.
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